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@saab: Ich bin fast schon geschockt, denn du hast anscheinend nicht verstanden worum es überhaupt geht. Es handelt sich hier nicht um eine Begnadigung, denn eine solche kann nur der Bundespräsident vornehmen. Dieses Gesuch wurde folgerichtig von Horst Köhler abgelehnt, da Christian Klar keine Reue zeigt, denn allein bei der Begnadidung geht es auch um diese Aspekt. Vorliegend geht es ja nicht darum Christian Klar straffrei dvonkommen zu lassen, sondern um die Umsetzung der §§ 57 ff. StGB und des Rechtsstaatsprinzip Art. 20 III GG. Seine Haftstrafe wird ab Januar zur Bewährung ausgesetzt, d.h. er ist eben nicht straffrei, sondern er darf, vereinfacht gesagt, diese Strafe in Freiheit absitzen. Die Vorstellung, dass Bewährung einem Freispruch gleichzusetzen ist, sollte ganz schnell aus den Köpfen der Leute verschwinden. Im aktuellen Fall hatte das Gericht allein zu bewerten, ob Christian Klar noch weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Das liegt hier offensichtlich nicht vor. Er ist auch kein Psychopath, bei dem eine Freilassung nicht gerechtfertigt wäre. Auch Christian Klar darf die Möglichkeit haben sich wieder in unsere Gesellschaft zu integrieren. Die Freilassung von Christian Klar ist daher richtig. Somit finde ich auch eine Argumentation, er hätte sich ja auch nicht auf den Rechtsstaat berufen, also wenden wir geltendes Recht auch nicht auf ihn an, sehr skandalös. Gerade eine solche Argumentation hebelt den Rechtsstaat auf unerträgliche Weise aus. Dass bei der Entscheidung natürlich ein subjektives Rechtsempfingen beeinträchtigt ist, erkenne ich an. Mir bereitet es auch einige Bauchschmerzen, vor allem vor dem Hintergrund der historischen Tragweite der RAF-Verbrechen. Ein subjektives Rechtsempfinden darf aber nie eine Rolle in der Entscheidung von Gerichten spielen. Die Formel "Das ist ja ungerecht" hebelt den Rechtsstaat auf ebenso unerträgliche Weise aus wie obiges. Leider schaffen es nur wenige Medien und Träger öffentlicher Ämter das auch deutlich zu machen.
Der Gedanke nach Gerechtigkeit kommt bei Dir nicht vor !
Dass bei der Entscheidung natürlich ein subjektives Rechtsempfingen beeinträchtigt ist, erkenne ich an. Mir bereitet es auch einige Bauchschmerzen, vor allem vor dem Hintergrund der historischen Tragweite der RAF-Verbrechen. Ein subjektives Rechtsempfinden darf aber nie eine Rolle in der Entscheidung von Gerichten spielen. Die Formel "Das ist ja ungerecht" hebelt den Rechtsstaat auf ebenso unerträgliche Weise aus wie obiges. Leider schaffen es nur wenige Medien und Träger öffentlicher Ämter das auch deutlich zu machen.
So zwischendurch und vor allem danach. Ich kann mich gut an eine Polizeiaktion erinnern, dass muss so Anfang der 80er gewesen sein, also am Ende der Terroristenzeit. Da wurde die A23 voll gesperrt und der Verkehr über den Parkplatz Rantzau geleitet. Jeder wurde genau kontrolliert und überall standen recht junge Polizeibeamte mit MPs, die Finger am Abzug. War ein recht beklemmendes Gefühl.
Also das Gefühl, durch die DDR zu fahren war ein völlig beklemmendes, während hier die Polizeikontrollen locker zu bewältigen waren. Kann man überhaupt nicht vergleichen. Es sei denn, man hatte ein Bier zuviel getrunken, was bei mir zumindest bei Kontrollen nie der Fall war.
Richtig, hier im Westen war man sich im Klaren, worum es geht, in der Ehemaligen wusste man nie was los war, es war einfach nur bedrückend. aber trotzdem fand ich ,die Zeit der RAF war gefährlich, und hat wie Capitano schreibt, auch zumteil die Polizisten überfordert.
OK,OT
Zitat von: saab am Samstag, 29. November 2008 - 00:12:52 OK,OT Na dann ist doch alles klar