Autor Thema: Google Street View  (Gelesen 54845 mal)

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Guido

  • Gast
ULD zu Google Streetview
« Antwort #45 am: Mittwoch, 10. Juni 2009 - 04:32:29 »

Hallo allerseits,

nachstehend aus der Quelle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein eine informative Pressemitteilung vom 04.06.2009 zum Thema.

Beste Grüße - Guido

*****

"Street View: Google zögert bei Beachtung rechtlicher Vorgaben

Seit einigen Tagen sind Google-Kamerawagen in Schleswig-Holstein unterwegs und machen seitdem dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sowie vielen Bürgerinnen und Bürgern des Landes Ärger und Arbeit. Entgegen den Zusagen von Google werden ohne klare Ankündigung digitale Rundum-Straßenbilder für eine spätere Internetveröffentlichung erfasst. Google informiert im Internet über die Datenerhebung in Kiel und Lübeck. Ausnahmsweise würden auch in "kleineren Orten ... während der Durchfahrt" oder in angrenzenden Orten Aufnahmen erstellt. Derweil erhält das ULD Beschwerden aus dem ganzen Land, etwa aus Neumünster – keineswegs ein "kleiner Ort" oder Vorort von Kiel. Gesichtet wurden Google-Kamerawagen in Molfsee, selbst in kleinen Stichstraßen. Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Die Erfassung der Straßenansicht des Freilichtmuseums ist wohl kein Thema; es erschließt sich mir aber nicht ansatzweise das besondere öffentliche Informationsinteresse von reinen Wohngebieten in Molfsee." Diese Kommune hat sich besonders massiv im Vorfeld gegen die Häusererfassung von Google ausgesprochen, was von dem Konzern übergangen wird. In einem Schreiben vom 20.02.2009 an den Vorsitzenden der Artikel 29-Datenschutzgruppe, dem europäischen Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden, sicherte die Google Inc.  zu, „vor der Datensammlung die relevanten örtlichen Stellen auszumachen und zu kontaktieren." Die Stellungnahmen der „relevanten örtlichen Stellen“ von Molfsee wurden offensichtlich nicht berücksichtigt.

Beschwerden beim ULD beziehen sich auch darauf, dass Google nicht einmal den Eingang der rechtlich relevanten Widersprüchen von Betroffenen bestätigt. Erst auf massives Drängen wurden gestern von Google Eingangsbestätigungen in Aussicht gestellt, was aber „noch eine Weile dauern“ könne. Der Konzern informiert bisher nicht über das gesetzliche Recht, durch Widerspruch schon im Vorwege die Veröffentlichung von Bildern von Personen, Kraftfahrzeugen, Grundstücken oder Wohnungen zu verhindern.

Die aktuellen Erfassungen von Google wie auch von etwaigen anderen Anbietern von „Straßenansichten“, die die rechtlichen Anforderungen nicht beachten, werden vom ULD nicht gebilligt. Mit den Kameras werden dem Sichtschutz dienende Zäune und Hecken überwunden; dieses Eindringen in eine geschützte Sphäre kann sogar strafrechtlich relevant sein. Die in Deutschland erfassten Bilder werden bisher umgehend in die USA transferiert. Eine Rechtfertigung hierfür konnte bisher nicht vorgelegt werden. Über die Löschung bzw. unwiederbringliche Verpixelung bei der Bearbeitung der Rohdaten besteht weiter Klärungsbedarf.

Thilo Weichert: „Die Missachtung rechtlicher Anforderungen macht Googles Vorgehen angreifbar. Gesprächsbereitschaft ist kein Freibrief für das Ignorieren von Behördenvorgaben und für Datenschutzverstöße. Der internationale Konzern kann nicht wie eine informationelle Dampfwalze über nationale Regeln hinweggehen. Die Beachtung individueller Persönlichkeitsrechte ist in einer freiheitlichen Informationsgesellschaft von zentraler Bedeutung und keine lästige Nebensache. Die Missachtung rechtlicher Vorgaben und Zusagen kann die Behörden zur Einleitung weitergehender Schritte zwingen. Wie sollen wir als Datenschutzaufsicht das Vorgehen mit Bußgeldverfahren gegen eine illegale Videoüberwachung durch einen Nachbarn rechtfertigen, wenn ein milliardenschwerer Internetkonzern zugleich ganze Städte ungestraft illegal mit Kameraüberwachung überzieht?"

Widersprüche von erfassten Personen, Kfz-Besitzern, Bewohnern und Eigentümern von Wohnungen können per E-Mail oder per Post an Google Germany GmbH gerichtet werden: streetview-deutschland@google.com oder

Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg.

Das ULD empfiehlt zur Beweissicherung, die Korrespondenz für die eigene Akte auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen. Das ULD und andere Datenschutzbehörden sind die falschen Adressaten von Widersprüchen.

Die von Google im Internet bereit gestellten Informationen über erfasste Orte finden sich unter http://www.maps.google.de/streetviewinfo/Extern
(Verknüpfung ist z.Zt. inaktiv - Anmerkung G. Sch.)

Weitere Informationen über den Datenschutz und Google und die vorangegangenen ULD-Presseerklärungen zum Thema finden Sie unter

https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/streetview.htm

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98, 24103 Kiel
Tel: 0431 988-1200, Fax: -1223
mail@datenschutzzentrum.de"

Martin100

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #46 am: Mittwoch, 10. Juni 2009 - 08:56:01 »
Hallo,

Wie weit würde ich kommen?

Wenn du von öffentlichen Grund frei einsehbare Perspektiven nimmst sehr weit. Es gibt keine rechtliche Grundlage
das zu verbieten. Das kann man auch google nicht verbieten. Der Knackpunkt ist immer die Veröffentlichung.

In dieser Hinsicht hat es gegen google auch noch keine "belastbaren" Urteile gegeben. Auch hier hinkt die
"Rechtslage" der technischen Entwicklung hinterher.

Zur Zeit bleibt nur der zivilrechtliche Weg, der dem Problem aber nicht richtig gerecht wird. (Meine Meinung)

Gruß Martin

wassolls

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #47 am: Mittwoch, 10. Juni 2009 - 10:55:09 »
Für Idioten halte ich Datenschützer nicht.

Nur die Stadtbilder halte ich in diesem Sinne nicht für Daten.Die sogenannten Webcams sind da meiner Meinung nach viel schlimmer was persönliche Daten angeht.
Was ist mit den sogenanten Luftbildern die es früher schon gab?
Da hat sich auch niemand drüber aufgeregt.
Dürfen dann unsere Fernsehsender noch Berichterstattungen von aussen machen?
Unsere Gesetzesgeber müßen sich den Technischen Errungenschaften schnellstens anpassen.

saab

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #48 am: Mittwoch, 10. Juni 2009 - 11:25:26 »


        @ wassolls

        was hast Du für ein Interesse daran, was ist Dir so wichtig ?

        Wieso muss sich unser Gesetzgeber anpassen um Google zu unterstützen ?

        Würde mich mal interessieren warum Du das so unterstützt !

wassolls

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #49 am: Mittwoch, 10. Juni 2009 - 11:44:17 »
Was hast du dagegen ?

Als Vielfotografierer bin ich auch schon öfters angesprochen worden.Nicht immer sehr nett  >:(
Dann wäre die Gesetzeslage endlich eindeutig geklärt.

saab

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #50 am: Mittwoch, 10. Juni 2009 - 11:49:31 »
Was hast du dagegen ?

Als Vielfotografierer bin ich auch schon öfters angesprochen worden.Nicht immer sehr nett  >:(
Dann wäre die Gesetzeslage endlich eindeutig geklärt.

            wassolls, das ist nicht die Antwort auf meine Frage !

           Mich interessierte, warum Du Dich so sehr für Google einsetzt !

           Was ist Dir persönlich wichtig daran, das die ihr Projekt durchziehen ?

         

wassolls

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #51 am: Mittwoch, 10. Juni 2009 - 11:56:36 »
Weil ich es dann auch nutzen kann.
Ich hatte mal in Encarta so etwas.Da konnte man in 3D durch das Colosseum in Rom und andere Sachen gehen.
Ich finde sowas gut.


bertee54

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #52 am: Mittwoch, 10. Juni 2009 - 23:12:44 »
@ wassolls

nicht nur du findest so etwas gut! Ich nutze diese Bilder tlws. z.b. für die Voransicht von Orten, die ich besuchen möchte!
Und  -last but not least- finde ich es einfach interessant!

BerndT.

saab

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #53 am: Donnerstag, 11. Juni 2009 - 00:53:08 »


           Interessant ist es allemal  >:(

           Nehmen wir mal an : Ich habe kein Interesse das ein bestimmter Mensch meine Adresse

           erfährt, derjenige weiss das ich in Itzehoe wohne und weiss das ich einen alten Saab

           fahre. Nun kuckt er bei Google nach, sieht einen Saab ( von der Strasse einsehbar)

           weiss die Strasse, sieht die Hausnummer, zählt 1+1 zusammen und ..............

           interessant, nicht war ?

Martin100

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #54 am: Donnerstag, 11. Juni 2009 - 07:25:30 »
Hallo,

           Nehmen wir mal an : Ich habe kein Interesse das ein bestimmter Mensch meine Adresse

           erfährt, derjenige weiss das ich in Itzehoe wohne und weiss das ich einen alten Saab

           fahre. Nun kuckt er bei Google nach, sieht einen Saab ( von der Strasse einsehbar)

           weiss die Strasse, sieht die Hausnummer, zählt 1+1 zusammen und ..............


kann er einfacher haben, muß sich nur dein Profil ansehen :-)

In dieser Hinsicht sind bei den meisten Leuten wohl die freiwillig abgelegten Daten das Problem.

Gruß Martin

wassolls

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #55 am: Mittwoch, 17. Juni 2009 - 19:55:02 »
Für alle die was zu verbergen haben. ;)

http://winfuture.de/news,47910.html

wutz

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #56 am: Montag, 08. März 2010 - 09:16:40 »
Mit diesem Text/Schreiben kann "Widerspruch gegen Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch „Google Street View“" einglegt werden. Mehr dazu in der NR vom 8.März 2010.


An Google Germany GmbH
Street View
ABC-Straße 19
20345 Hamburg

Widerspruch gegen Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch „Google Street View“

Hiermit nutze ich die mir zustehende Möglichkeit, der Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen in jedweder Form der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen, und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. Grundstückseigentum zu widersprechen. Konkret widerspreche ich der Veröffentlichung von Aufnahmen der folgenden Liegenschaft:

(Straße und Hausnummer, Ort mit Postleitzahl, Gebäudefarbe, Beschreibung Grundstücksumgrenzung, Beschreibung markanter benachbarter Gebäude, sonstige Identifizierungsmerkmale. Evtl. weitere Angaben zu einem Kraftfahrzeug oder zur eigenen Person)

Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs.

(Unterschrift)

Blubb

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #57 am: Montag, 08. März 2010 - 09:28:01 »
Hmm, auch wenn Skepsis gegenüber Google sein muss, aber mir wird hier ein bisschen zu viel Panik in Deutschland um den Konzern gemacht. Die Berichterstattung ist doch arg tendenziös und fast schon hysterisch.

wassolls

  • Gast
Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #58 am: Montag, 08. März 2010 - 09:48:52 »
Wir veröffentlichen hier doch auch Bilder.
Dann kann man uns das bestimmt auch bald verbieten.

Offline Slartibartfass

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Re: Was dürfen wir dann noch?
« Antwort #59 am: Montag, 08. März 2010 - 09:52:08 »
Wir veröffentlichen hier doch auch Bilder.
Dann kann man uns das bestimmt auch bald verbieten.
Durchaus.

Wobei die systematische Erstellung von groooooßen Datenbanken doch etwas anderes ist.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.