Autor Thema: Professoren und deren Hartz-Berechnung  (Gelesen 5819 mal)

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saab

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #15 am: Samstag, 06. September 2008 - 08:57:20 »


     Es ist ein wirklich verzwicktes Thema,

          Die Wirtschaft boomt, ein Grund dafür sind die zT. niedrigen Löhne
          bei denen der Staat zT. aufstocken muss.

          Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das das mit freier
          Marktwirtschaft nichts mehr zutun hat.

          Oder wird hier der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" anders
          interpretiert ?

Katja

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #16 am: Samstag, 06. September 2008 - 20:26:08 »
Kinners, ich kaue (gedanklich) immer noch auf den 351 Euro herum und -nun mache ich mir bestimmt Freunde- finde das gar nicht sooooo wenig, ich meine für's Nichtstun.
Zugegeben: es ist ungerecht und ich kann den Ausführungen von Robin nur zustimmen, daß es 'früher' gerechter zugegangen ist.
Dennoch: wieso sollte diese Summe nicht ausreichen, um sich vernünftig zu ernähren (und in diesem Zusammenhang: warum sollte der Billig-Discounter nicht 'vernünftige' Waren anbieten?) ?

Selbstverständlich kann man sich damit keinen Luxus leisten - doch das fällt oft auch den Menschen nicht leicht, die Arbeit und damit ein höheres Einkommen.

Zauberlicht, ich glaube, ich kann Dir folgen! ;)



saab

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #17 am: Samstag, 06. September 2008 - 20:51:59 »
           Tja, wenn man die Stadtwerke abzieht,

           monatliche Prämien Vers. etc.

           Hast Du etwa 8,50 € pro Tag in der Tasche,

           in dem Monat musst Du nun ungücklicherweise

           Deinen alten Fernseher reparieren lassen : 45,-€

           bist Du bei 7,00.- €


           Gleiches Beispiel aus der Berechnung dieser beiden Quatschköpfe

           Pro Tag hast Du 4,40 €

           Das Ungluck mit dem Fernseher  pro Tag 2,90 €

           schmöken und trinken hast Du Dir ja schon abgewöhnt,

           nun gewöhne Dir noch das Essen ab, und Du kommst prima längs !

                            Na, da geh`ich abends doch noch ein,oder zwei Bierchen trinken !

« Letzte Änderung: Samstag, 06. September 2008 - 21:02:45 von saab »

saab

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #18 am: Sonntag, 07. September 2008 - 01:04:18 »

        Ergänzung,

        und für diesen Zustand hat derjenige evtl. 30 bis 40 Jahre
        einen Teil seines Einkommens gegeben.

        Und nun wird von anderer Seite festgesetzt, damit musst Du auskommen ?

        Und Ihr haltet das für in Ordnung ?

Katja

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #19 am: Sonntag, 07. September 2008 - 07:53:25 »
Nein, saab, das ist sicher nicht in Ordnung - aber es ging hier darum, ob man mit dem Geld auskommen kann.


Stiffmeister2008

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #20 am: Sonntag, 07. September 2008 - 11:21:14 »

Schulmaterial
evtl. Klassenfahrten


Das stimmt so nicht ganz.
So kann man dem entgegenwirken......  :)

**************************************
Antrag auf Übernahme von Schulkosten

Nr. der Bedarfsgemeinschaft: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit für mein Kind xxxxxx xxxxxxx, geb. am xx.xx.xxxx die Gewährung einer Pauschale für Lernmittel und Schulmaterial für das xx Schuljahr in Höhe von xxxx,xx Euro.

Anfallende Schulkosten sind gemäß §11 Abs. 2 Nr.5 SGB II vom Einkommen des Kindes (dem Kindergeld) abzusetzen, hilfsweise als Darlehen gemäß §23 Abs. 1 SGB II zu gewähren und die Darlehensschuld gemäß §44 SGB II zu erlassen.

Begründung:

Schulmaterialien werden benötigt, um Voraussetzungen für die zukünftige Erzielung des Einkommens aus Ausbildung und Arbeit zu schaffen. Also ist die Absetzung der Schulkosten vom Einkommen des Kindes auf jeden Fall gerechtfertigt.

Sollte dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen sein, sind die Schulkosten nach neuerer Rechtssprechung jedenfalls als Darlehen zu gewähren und die Darlehensschuld ganz oder teilweise zu erlassen.
(§§ 23 Abs. 1, 44 SGB II.)

Auf folgende Urteile wird hingewiesen:

- LSG Berlin - Brandenburg vom 09.05.2006, Az.: L 10 AS 1093/05
- BSG vom 16.05.2007, Az.: B 11b AS 29/06 R
- SG Berlin vom 13.10.2006, Az.: S37 AS 12025/05)

Die konkreten Ausgaben sind notwendig und nicht im Regelbedarf enthalten. Die Ausgaben sind unaufschiebbar, da sie anlässlich des neuen/des laufenden Schuljahres anfallen. Bei der Beschaffung von Lernmitteln für den Unterricht handelt es sich grundsätzlich um einen von der Regelleistung umfassten Bedarf. Ohne diese Schulmaterialien ist der Schulalltag nicht sachgerecht zu bewältigen.

Dieser Bedarf kann nicht aus dem 750-Euro-Ansparvermögen (§12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) gedeckt werden, weil kein (ausreichendes) Ansparvermögen vorhanden ist und auch nicht auf andere Weise.

Es liegt also ein Mehrbedarf vor, der es ausschließt, dass er aus dem Regelsatz bestritten werden kann.

Aufgrund der Umstände des Einzelfalles sowie nach der oben genannten Rechtssprechung ist der Spielraum zur Festlegung der Tilgungsraten in verfassungskonformer Auslegung auf Null festzusetzen. Insbesondere steht zu befürchten, dass bei permanenter Rückzahlung das Existenzminimum unterschritten würde.

Mit freundlichen Grüßen
-Unterschrift Antragsteller/in-

*******************************

Der oben genannte Text kann bei Antrag auf Erstattung der Kosten folgender Aufwendungen 1:1 übernommen werden:

- Hefte A4, A5, Sonderhefte, Ordner

- Bleistifte, Buntstifte, Kleber

- Hüllen, Einschlagpapier

- Bücher (genau beschreiben)

- Zeichensachen (einzeln benennen), wie Tuschkasten, Pinsel, Deckfarben

- Anspitzer, Radiergummi

- Kopierkosten Schule

- Fahrkosten für die Einkäufe (des Schulmaterials)

- Besuchskosten f. Gruppenarbeiten bei Klassenkameraden /km bei eigenem PKW

- Kosten für Klassenfahrten

- Bei Benutzung eines Fahrrades für schulische Belange (Reparaturkosten)

- Taschengeld auf Klassenfahrten

- Evtl. müssen Hausaufgaben im Internet erarbeitet werden: Hierfür anteilige Kosten für Telefon

- Druckkosten aus dem Internet für die Schule....(Tintenpatronen)

Die Liste der zu beantragenden Sachen sollte folgenden Aufbau haben:

1.Spalte (Monat des Jahres 200x, also beispielsweise August 2008)

2.Spalte (Bezeichnung der Materialien, Aufwendungen)

3. Spalte (Einzelpreis)

4. Spalte (Gesamtpreis bei notwendigem Mehrfachkauf)

5. Spalte (Beleg (Ja/Nein))...es wäre natürlich immer von Vorteil für alle Aufwendungen einen Beleg aufzubewahren.

-------------
Ich hoffe, dass ich dem einen oder anderen mit dieser Info weiterhelfen konnte.

Gruß,
Stiff.....

« Letzte Änderung: Sonntag, 07. September 2008 - 12:56:49 von Stiffmeister2008 »

saab

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #21 am: Sonntag, 07. September 2008 - 11:34:44 »


            Das ist schon richtig, Stiffmeister,

            Aber Du musst das alles erstmal auslegen,

            oder vorher einen Antrag stellen, dessen Bearbeitung

            dauern kann, und wird.         
 
             

Stiffmeister2008

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #22 am: Sonntag, 07. September 2008 - 11:38:43 »
Nein, saab, das ist sicher nicht in Ordnung - aber es ging hier darum, ob man mit dem Geld auskommen kann.



Hallo Katja,

auch der soziale Aspekt sollte hier nicht in den Hintergrund gestellt werden. Es geht nicht nur darum, ob man mit dem wenigen Geld "leben kann", sondern auch darum, "wie".
Wir als Erwachsene hätten vielleicht keine -größeren- Probleme damit, uns nur mit billigeren/günstigeren Produkten aus dem Discount oder von der Stange abzufinden.

Aber die Kinder bekommen die Reaktionen ihres Umfeldes auf diese Lebensweise anders zu spüren:
Woher hast Du denn diese merkwürdige Hose? Warst Du wieder mal bei ***? Oder...was gab's denn gestern bei euch zu essen? Spagetti, Billigmarke ***?
Wie wurden denn Deine Ferien gestaltet? Ooooh, wieder mal zuhause geblieben?! Usw...usw.....

Eine Qual für jedes Kind!!!

Würde ich rauchen, hätte ich es mir abgewöhnt. Würde ich gerne in Restaurants gehen, hätte ich es mir abgewöhnt. Tanzabende, Discotheken....alles wäre für mich -freiwillig- tabu. Denn die Gelder, die ich für diese ganzen Sachen sinnlos verschwende, würde ich lieber meinem Kind geben, um wenigstens "mal" eine Markenjeans zu kaufen, eine größere Ferienreise zu unternehmen oder ihm einen schönen Aufenthalt in einem Freizeitpark zu bieten.

Ohne dieses Verzichten wären solche Sachen mit 351 Euro + dem Zuschuss für das Kind bis zum 14 Lebensjahr nicht drin. Es ist und bleibt zu wenig, wenn man nicht als 3.Klasse-Modell erkannt werden möchte.

Und als Alleinstehender ohne Kind.....sorry, aber auch da kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich sonderlich wohlfühlt. Ich würde es auch nur als "Überleben" sehen.

Gruß,
Stiff....
« Letzte Änderung: Sonntag, 07. September 2008 - 12:58:52 von Stiffmeister2008 »

Stiffmeister2008

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #23 am: Sonntag, 07. September 2008 - 11:41:39 »


            oder vorher einen Antrag stellen, dessen Bearbeitung

            dauern kann, und wird.         
 
             

...Die Ausgaben sind unaufschiebbar, da sie anlässlich des neuen/des laufenden Schuljahres anfallen.

Man muss halt Druck machen.....und vor allem "rechtzeitig diesen Antrag stellen", sofern man überhaupt nicht in der Lage es, die Kosten vorzustrecken. Und ein Scheck ist auch bei der ARGE schnell ausgestellt, an Paragraphen haben die sich schließlich auch zu halten.
« Letzte Änderung: Sonntag, 07. September 2008 - 11:43:14 von Stiffmeister2008 »

saab

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #24 am: Sonntag, 07. September 2008 - 11:43:47 »



            Stiffmeister, Deine Antwort "22"

            unterschreibe ich !

Katja

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #25 am: Sonntag, 07. September 2008 - 13:26:42 »
Hallo Stiff,

wenn mich nicht alles täuscht, werden für Minderjährige ebensolche Pauschbeträge ausgezahlt - also sind 351 Euro für diese Argumentation nicht realistisch.

Du willst mir erzählen, daß Du Deinem Kind tatsächlich alle Wünsche erfüllst,  weil Du es kannst (oder es eben möglich machst)?

MEIN Sohn mußte für das, was er 'außer der Reihe' (oder außerhalb meines Budgets) haben wollte,  arbeiten. Immer kind- oder jugendgerecht, aber so mit dem pädagogischen Hintergedanken, daß das Geld nicht auf Bäumen wächst und man sich ALLE Dinge im Leben erarbeiten muß.

Wir sprechen hier über eine Grundversorgung! Jemand, der ARBEITEN geht und ebenso wenig verdient, hat diese (von Euch angesprochenen) Probleme doch auch. Wo ist da die Gerechtigkeit?




Stiffmeister2008

  • Gast
Re: Professoren und deren Hartz-Berechnung
« Antwort #26 am: Sonntag, 07. September 2008 - 15:59:33 »
...also sind 351 Euro für diese Argumentation nicht realistisch.

Du willst mir erzählen, daß Du Deinem Kind tatsächlich alle Wünsche erfüllst,  weil Du es kannst (oder es eben möglich machst)?

MEIN Sohn mußte für das, was er 'außer der Reihe' (oder außerhalb meines Budgets) haben wollte,  arbeiten. Immer kind- oder jugendgerecht, aber so mit dem pädagogischen Hintergedanken, daß das Geld nicht auf Bäumen wächst und man sich ALLE Dinge im Leben erarbeiten muß.

Hallo Katja,

die Rede war von 351 Euro Regelsatz für die erziehende Person + die entsprechende Zusatzzahlung für das minderjährige Mitglied, welches ebenfalls in der Bedarfsgemeinschaft lebt...und das sind bei folgendem Beispiel:

Erziehende Person (aus meinem Bekanntenkreis):
Sicherung des Lebensunterhalts (inkl. Mehrbedarf) --> 393,00 Euro
Kosten für Unterkunft und Heizung: 157,10 Euro

1 Kind (10 Jahre):
Sicherung des Lebensunterhalts (inkl. Mehrbedarf) --> 57,00 Euro
Kosten für Unterkunft und Heizung: 157,12 Euro

ergibt eine monatliche Zahlung von 764,22 Euro, wovon dann alles bestritten werden muss.

*die Angaben beziehen sich auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse o.g. Mitglieder*

Bei einer Miete von rund 400 Euro warm und den üblichen Abgaben für Stadtwerke, Telefon, Versicherung, Kleidung, Verpflegung, bleibt nicht mehr viel übrig.
 
Was die Sache mit der "(Kinder)arbeit" betrifft, hat jeder seine eigene Einstellung, die ganz sicher nicht immer Deiner oder meiner Einstellung entspricht.

Mit 10 Jahren muss -meiner Meinung nach- ein Kind keine Arbeiten verrichten, nur um mal ein Heft oder ein Eis oder sonstiges zu bekommen, was aus der Reihe fällt. *und für Klamotten oder andere notwendigen Dinge schon garnicht....das ist einzig und allein Aufgabe der Eltern, bzw. des Elternteils.* Im Haushalt helfen, vielleicht mal die gelben Säcke an die Straße stellen, Staubwischen....pädagogisch gesehen ein erster Schritt in die Selbständigkeit, aber in den von mir genannten jungen Jahren nur zum Zwecke eines Zusatzverdienstes oder aus reiner Hilfsbereitschaft.

Kinder bekommen Taschengeld.
Davon kaufen sie sich Sachen, die außerhalb der oben genannten Dinge liegen. Sprich, wenn der Elternteil am Montag einfach mal aus einer netten Geste heraus dem Kind eine Zeitschrift, ein paar Gummibärchen oder sonstwas gekauft hat und das Kind am Dienstag noch ein Heft oder ähnliches haben möchte, dann kann es sich das auch vom eigenen Geld kaufen.

*kurz zum Thema Taschengeld: Dafür gibt es ein Gesetz, und darin steht nicht geschrieben, dass ein Kind sich sein Taschengeld verdienen muss....egal, ob pädagogisch betrachtet oder nicht. Vorausgesetzt natürlich, man ist bezogen auf die persönlichen Verhältnisse in der Lage, ihm dieses Geld zu bieten*

Und genau das meinte ich mit Verzicht.
An erster Stelle steht der Zögling, nicht der Erziehende. Nur weil man keine Arbeit hat, muss das Kind noch lange nicht in Armut leben.....und das tut es früher oder später, wenn der Elternteil nicht Abstriche im eigenen Luxus macht (Rauchen, die Dose Bier am Abend, Essen gehen, Tanzen, Reisen, schicke Klamotten, usw...)

Deine Beschreibung mit dem pädagogischen Effekt finde ich sehr löblich. Aber dann bitte nur, um sich "zusätzlich" etwas zu verdienen, aber nicht um für das arbeiten gehen zu müssen, was einem eh schon zusteht.

Es gibt leider Eltern, die schicken ihre Kinder los, um Geld zu verdienen. (Rasen mähen, einkaufen, Autos waschen)....finde ich alles toll. Solange diese Kinder das Geld dann auch für sich bekommen.
Nur bei besagten Eltern läuft es anders: Die Kinder verdienen "für die Familie" dazu....ganz gleich, wie alt sie sind. Und da hört bei mir das Verständnis auf.

Menschen, die in die Harz IV-Grube gefallen sind und wirklich nichts dafür können...und wirklich arbeiten wollen....und wirklich alles dafür tun, eine Arbeit zu bekommen....diese Menschen sind, bezogen auf die erhaltenen Gelder und auch persönlich zu bedauern. Und von den Ämtern wird ihnen das Leben noch zusätzlich erschwert.

Wenn ich dann aber sehe, in was für schnieken Klamotten diese Leute rumlaufen, wieviele Kippen sie in einer halben Stunde verqualmen oder wie oft sie am Morgen schon mit einer Fahne durch die Gegend laufen.......und im Gegenzug dazu müssen deren Kinder bei den Nachbarn um Äpfel, Geld oder Brot betteln, fällt mir nur eines dazu ein:
Diesen Leuten sollte man ganz gehörig in den ***** treten!!

Abschließende Meinung:
Für wirklich arbeitswillige Menschen, die zudem auch noch ein Kind bei sich haben, ist Harz IV einfach zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.

Gruß,
Stiff
« Letzte Änderung: Montag, 08. September 2008 - 12:53:25 von Stiffmeister2008 »