Hallo Helmut,
Wie "lernten" mich schon meine Eltern:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.[/center
Das ist richtig. An Diebesgut kann man keinen Eigentum erwerben.
Damit ist der Käufer den ersteigerten Gegenstand wieder los.
Auch das mit dem Verhältnis zwischen Wert und Kaufpreis ist richtig.
Wer auf einem Flohmarkt einen 1000 Euro Gegenstandt für 10 Euro
kauft muß sich gedanken machen über die Herkunft. Das kann als Hehlerei
ausgelegt werden.
Nur bei einem Kauf bei Ebay kann der Käufer durch die Form des Verkaufes
nicht sofort erkennen wie günstig es ist. Es kann ein teurer geklauter
Gegenstand sein der selten gekauft wird. Das hat nichts mit Polen zu tun.
Darum geht die Kritik. Es geht um den Vorwurf der Hehlerei.
Ich kann bei ebay einen geklauten Navi mit Schreibfehler als Bavi verkaufen.
Wird er von jemanden ersteigert ist er glücklich, nur wird der Ersteigerer nicht Besitzer aber auch nicht Hehler.
Ebay folgt aber auch den Marktgesetzen. Dort wird eben Diebesgut nicht
billiger gehandelt wie normale Ware. Das kann man gar nicht erkennen.
Wie weit die Rechtsmöglichkeiten erschöpft sind ist mir noch unbekannt.
Gruß Martin