Autor Thema: Darf das Guthaben auf Prepaid Karten für Handys verfallen ???  (Gelesen 2213 mal)

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Dr.Tossi

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Darf das Guthaben auf Prepaid Karten für Handys verfallen ???
« am: Mittwoch, 09. April 2008 - 08:12:06 »
Hi,

unser Sohn hat heute von O2 eine SMS bekommen, er möchte seine Prepaid Karte bis zum 01.06.08 aufladen, wenn er weiterhin mit O2 telefonieren will. Ansonsten wäre er zumindestens auf diesem Handy mit dieser Karte nicht mehr erreichbar und telefonieren wäre auch nicht mehr möglich.

Da seine Karte aber noch ein Guthaben von 6,.. EUR hat und er das Handy nur für Notfälle gebraucht, sieht er es nicht ein, jetzt schon eine Aufladung vorzunehmen.

Meines Wissens ist es gesetzlich nicht erlaubt Guthaben verfallen zu lassen.

Wisst ihr näheres ???

Gruß
Torsten

Paul Schrader

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Re: Darf das Guthaben auf Prepaid Karten für Handys verfallen ???
« Antwort #1 am: Mittwoch, 09. April 2008 - 08:59:17 »
Es gab ein Gerichtsurteil gegen Vodafone, nicht gegen O2. Dementsprechend kann O2 so weiter verfahren, bis es auch ein entsprechendes Urteil gegen O2 gibt. Du kannst sie ja verklagen.

Üblicherweise wird die Karte deaktiviert, das Guthaben kannst Du Dir auf Dein Girokonto überweisen lassen. Insofern sind die sechs Euro nicht weg.

Natürlich kann die Karte deaktiviert werden, warum auch nicht. Dir als Kunden ist es ja auch überlassen, ob Du sie wegwirfst, sprichst Deinerseits das Vertragsverhältnis zu O2 kündigst. Warum sollte O2 es also nicht kündigen, schließlich nutzt Du ja für die Bereithaltung der Rufnummer, der Technik dahinter und der Hotline auch eine Dienstleistung. Und wenn die nicht mehr rentabel für O2 ist (es ist ja auch ein Unternehmen, das Gewinn erzielen will), kann es natürlich auch Deine Karte kündigen, ebenso, wie ein Vermieter Dir Deine Wohnung kündigen kann oder Dein Arbeitgeber Deinen Arbeitsplatz.

DerDerbste

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Re: Darf das Guthaben auf Prepaid Karten für Handys verfallen ???
« Antwort #2 am: Mittwoch, 09. April 2008 - 09:14:26 »
Da seine Karte aber noch ein Guthaben von 6,.. EUR hat und er das Handy nur für Notfälle gebraucht, sieht er es nicht ein, jetzt schon eine Aufladung vorzunehmen.


Na komm, gib Deinem Herz einen Ruck!
Der "Notfall" wird Dir bei Deinem Sohn doch eine Aufladung wert sein, oder?



Dr.Tossi

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Re: Darf das Guthaben auf Prepaid Karten für Handys verfallen ???
« Antwort #3 am: Mittwoch, 09. April 2008 - 09:19:18 »
Da seine Karte aber noch ein Guthaben von 6,.. EUR hat und er das Handy nur für Notfälle gebraucht, sieht er es nicht ein, jetzt schon eine Aufladung vorzunehmen.


Na komm, gib Deinem Herz einen Ruck!
Der "Notfall" wird Dir bei Deinem Sohn doch eine Aufladung wert sein, oder?

Für den Notfall langen aber auch 6 EUR  :)

Ihm geht es ums Prinzip und ob diese Vorgehensweise von O2 (noch) rechtmäßig ist. Aus wirtschaflicher Sicht ist das Handeln von O2 absolut nachzuvollziehen...

Gruß
Torsten

Paul Schrader

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Re: Darf das Guthaben auf Prepaid Karten für Handys verfallen ???
« Antwort #4 am: Mittwoch, 09. April 2008 - 09:45:34 »
Im "Notfall" kannst Du 112 sogar auch ohne SIM-Karte erreichen! :P

O2 hält für Dich bzw. Deinen Sohn eine Dienstleistung bereit, für die Du nichts zahlst und auch wie mir scheint nichts zahlen willst! O2 ist nicht die Wohlfahrt! Die Vorgehendsweise ist rechtmäßig, solange O2 Dir das Guthaben erstattet! Wie schon gesagt, genau wie Du, kann O2 das Vertragsverhältnis jederzeit beenden. Das steht in keinerlei Konflikt mit geltendem Recht.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 09. April 2008 - 09:47:09 von Paul Schrader »