Autor Thema: Zettel hinterm Scheibenwischer  (Gelesen 3059 mal)

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Alex

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Zettel hinterm Scheibenwischer
« am: Donnerstag, 06. Dezember 2007 - 18:47:19 »
Immer wieder gern genommen, der Zettel hinter dem Scheibenwischer. So passiert letzte Woche. Ich parkte meinen Wagen am Dithmarscher Platz und fuhr später im Dunklen wieder davon. Während der Fahrt entdeckte ich den  flatternden Zettel, fuhr rechts ran und dachte  an ein Ticket. War aber Keines sondern ein Hinweis auf die nicht so kleine Beschädigung rechts vorne am Fahrzeug. Name und Tel.Nr. standen darauf. Ist auch alles OK jetzt und läuft. Nun aber mal die Frage, wenn es darauf ankommt, ist das erlaubt mit dem Zettel, hat das mit dem Grad der Beschädigung zu tun? oder darf man es eigentlich generell nicht und muß warten bis der Geschädigte auftaucht oder wenn das zu lange dauert zur Polizei gehen. Ich habe echt keine Ahnung.
Da ich aber vor Kurzem selbst jemandem den Spiegel abgefahren habe ( auch Zettel daran gemacht und im Geschäft gegenüber Bescheid gesagt) interessiert mich mal die rechtliche Seite. Wer weiß da Näheres? 

Offline Slartibartfass

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Re: Zettel hinterm Scheibenwischer
« Antwort #1 am: Donnerstag, 06. Dezember 2007 - 19:02:11 »
Das zählt als Fahrerflucht. Man muss auf den Unfallverursacher oder den grünweißen Trachtenverein warten.
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Martin100

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Re: Zettel hinterm Scheibenwischer
« Antwort #2 am: Freitag, 07. Dezember 2007 - 15:37:04 »
Hallo,

Da ich aber vor Kurzem selbst jemandem den Spiegel abgefahren habe ( auch Zettel daran gemacht und im Geschäft gegenüber Bescheid gesagt) interessiert mich mal die rechtliche Seite. Wer weiß da Näheres? 

Warum die Mühe Zettel und "Geschäft gegenüber".

110 anrufen, Sachverhalt schildern und das Eintreffen der Polizei abwarten.

Alles andere lässt nur Verdächtigungen, wie Alkohol an Steuer, aufkommen.

Gruß Martin


Helmut

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Re: Zettel hinterm Scheibenwischer
« Antwort #3 am: Freitag, 07. Dezember 2007 - 16:05:17 »
Hallo,

Da ich aber vor Kurzem selbst jemandem den Spiegel abgefahren habe ( auch Zettel daran gemacht und im Geschäft gegenüber Bescheid gesagt) interessiert mich mal die rechtliche Seite. Wer weiß da Näheres? 

Warum die Mühe Zettel und "Geschäft gegenüber".

110 anrufen, Sachverhalt schildern und das Eintreffen der Polizei abwarten.

Alles andere lässt nur Verdächtigungen, wie Alkohol an Steuer, aufkommen.

Gruß Martin



Korrekt, habe ich selbst kürzlich in HH so praktiziert. Hatte beim Einparken ein anderes Auto leicht touchiert. Eins - eins - null angerufen, die freundlichen Helfer (in diesem konkreten Fall - innen) kamen promt, nahmen alles auf, die steckten dann dem von mir mit einer leichten Schramme versehen Kfz ihre Karte an den Scheibenwischer (die dürfen das dann auch).

Und es kam, was kommen musste: Kaum war ich nachmittags wieder hier in Oldendorf, kamen die Uniformierten aus Wilster bei mir auf den Hof. Es würde eine Anzeige vorliegen wegen Fahrerflucht.  ;D Da hatte offensichtlich jemand Unbeteiligtes in HH den "Touché" beobachtet, war dann aber weiter und hat den weiteren Gang der Dinge nicht abgewartet, sondern seiner Phantasie freien Lauf gelassen; und die Phantasie sah wohl "Fahrerflucht" im Drehbuch vor.

Ich konnte aber dann ja ganz gelassen dem Polizisten die Visitienkarte seiner Kollegin aus HH zeigen nebst dort vermerktem Aktenzeichen.

Übrigens: Der / die geschädigte Autofahrerin hat sich bislang noch immer nicht bei mir gemeldet. Die Schramme fiel bei dem Auto auch nicht wirklich auf ... Vermutlich hat er / sie sich das auch gesagt   ;D

Hülle

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Re: Zettel hinterm Scheibenwischer
« Antwort #4 am: Freitag, 07. Dezember 2007 - 18:05:20 »
Das zählt als Fahrerflucht. Man muss auf den Unfallverursacher oder den grünweißen Trachtenverein warten.

Stimmt und kostet  7 ! ! !  Punkte in Flensburg und mindestens 500 € Busgeld.

Offline Slartibartfass

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Re: Zettel hinterm Scheibenwischer
« Antwort #5 am: Samstag, 08. Dezember 2007 - 14:37:06 »
Stimmt und kostet  7 ! ! !  Punkte in Flensburg und mindestens 500 € Busgeld.
Bußgeld.
Das Geld für den Bus kommt dann noch extra dazu. :)


SCNR
« Letzte Änderung: Samstag, 08. Dezember 2007 - 15:55:11 von Slartibartfass »
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.