.....INTABULATION ist im österreichischem Grundbuchrecht die Bezeichnung für die Eintragung, durch die dingliche Rechte erworben, übertragen
oder beschränkt werden, im Unterschied zur EXTABULATION, durch die ein dingliches Recht aufgehoben (gelöscht) wird, Rechtsgrundlage
ist § 431 ABGB......