Autor Thema: Tut mir leid, liebe Raucher  (Gelesen 9431 mal)

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Paul Schrader

  • Gast
Re: Tut mir leid, liebe Raucher
« Antwort #45 am: Dienstag, 04. September 2007 - 07:38:23 »
Meine Vermutungen bewahrheiten sich. Also ist auch dieses Gesetzeswerk mal wieder für die Tonne:

Zitat
Rauchverbot: Polizei überfordert

Kiel / sh:z - Wer mit dem Glimmstängel auf dem Bahnhof oder in einer Behörde erwischt wird, muss seit dem Wochenende mit Strafe rechnen. Bis zu 1000 Euro droht der Bundesgesetzgeber an. Ab Januar ist die Zigarette auch laut Landesgesetz in allen Behörden, Krankenhäuser, Heimen, Schulen, Unis, Museen und Sporthallen verboten. In Gaststätten wird das Rauchen demnächst nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen erlaubt sein.

Doch wer jagt die Rauch-Sünder? Die Polizei fühlt sich auf jeden Fall nicht zuständig. Da es sich bei den Verstößen um Ordnungswidrigkeiten handelt, haben die Ordnungsbehörden der Kommunen die Ahndungspflicht, meint die Gewerkschaft der Polizei. "Die Polizei in Schleswig-Holstein ist wegen der angespannten Personallage sowie der Fülle von Aufgaben nicht in der Lage, Raucher bei Zuwiderhandlungen zu verfolgen", stellt deren Sprecher Karl-Hermann Reher gestern unmissverständlich fest. Ansonsten müssten andere wichtige Aufgaben in der Strafverfolgung liegen bleiben. Sein Vorschlag: Die Städte und Gemeinden sollen einen ständig erreichbaren Dienst rund um die Uhr vorhalten. "Wir schlagen vor, dass dafür die zentrale Rufnummer 111 freigeschaltet wird ", so Reher.
Das Kieler Innenministeriums räumt ein, dass die Verfolgung der Rauch-Sünder nach dem "Opportunitätsprinzip verläuft" - das heißt: Die Polizei entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sich einschreitet oder nicht. "So wird es schon heute bei Ruhe störendem Lärm oder beim Verstoß gegen die Kampfhundeverordnung gehandhabt", erläutert der Sprecher des Innenministers, Thomas Giebeler. Bisher habe der Gesetzgeber regelmäßig neue Ordnungswidrigkeits-Tatbestände geschaffen, ohne dass jeweils nach einer Verstärkung der Polizei gerufen wurde, so Giebeler.

Doch den Gesetzeshütern reicht es jetzt. "Wir bekommen fast täglich mehr Aufgaben, aber das Personal bleibt das alte", schimpft Reher. Die Kommunen seien jetzt endlich in der Pflicht selbst Personal vorzuhalten - und zwar rund um die Uhr, um Verstöße zum Beispiel gegen die Rasenmäherruhepflicht am Wochenende und auch das Anti-Raucher-Gesetz zu verfolgen. "Die Ordungsämter machen um 17 Uhr dicht und sind ab Freitag Mittag überhaupt nicht mehr zu erreichen", so der Gewerkschaftler. In diese Lücke könne und wolle die Polizei nicht mehr einspringen.

Selbst die Vertreter des schleswig-holsteinischen Städtetages gehen nicht davon aus, dass jedes Mal die Polizei anrückt, wenn ein Uneinsichtiger zum Glimmstängel greift. "Doch ebenso illusorisch ist es, dass wir jetzt Heerscharen von Ordnungsamtsmitarbeitern einstellen, die das Verbot überwachen", erklärte der Chef des schleswig-holsteinischen Städtetages, Kurt Rohde. Es sei denn, das Land gebe den Kommunen dafür das neue nötige Kleingeld.

Margret Kiosz
Quelle: sh:z


scence

  • Gast
Re: Tut mir leid, liebe Raucher
« Antwort #46 am: Dienstag, 04. September 2007 - 10:06:26 »
tschja ,hauptsache es wurde wieder kindergarten für erwachsene gespielt ...

Helmut

  • Gast
Re: Tut mir leid, liebe Raucher
« Antwort #47 am: Dienstag, 04. September 2007 - 10:11:03 »
Meine Vermutungen bewahrheiten sich. Also ist auch dieses Gesetzeswerk mal wieder für die Tonne:

Zitat
Rauchverbot: Polizei überfordert

Kiel / sh:z - Wer mit dem Glimmstängel auf dem Bahnhof oder in einer Behörde erwischt wird, muss seit dem Wochenende mit Strafe rechnen. Bis zu 1000 Euro droht der Bundesgesetzgeber an. Ab Januar ist die Zigarette auch laut Landesgesetz in allen Behörden, Krankenhäuser, Heimen, Schulen, Unis, Museen und Sporthallen verboten. In Gaststätten wird das Rauchen demnächst nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen erlaubt sein.

Doch wer jagt die Rauch-Sünder? Die Polizei fühlt sich auf jeden Fall nicht zuständig. Da es sich bei den Verstößen um Ordnungswidrigkeiten handelt, haben die Ordnungsbehörden der Kommunen die Ahndungspflicht, meint die Gewerkschaft der Polizei. "Die Polizei in Schleswig-Holstein ist wegen der angespannten Personallage sowie der Fülle von Aufgaben nicht in der Lage, Raucher bei Zuwiderhandlungen zu verfolgen", stellt deren Sprecher Karl-Hermann Reher gestern unmissverständlich fest. Ansonsten müssten andere wichtige Aufgaben in der Strafverfolgung liegen bleiben. Sein Vorschlag: Die Städte und Gemeinden sollen einen ständig erreichbaren Dienst rund um die Uhr vorhalten. "Wir schlagen vor, dass dafür die zentrale Rufnummer 111 freigeschaltet wird ", so Reher.
Das Kieler Innenministeriums räumt ein, dass die Verfolgung der Rauch-Sünder nach dem "Opportunitätsprinzip verläuft" - das heißt: Die Polizei entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sich einschreitet oder nicht. "So wird es schon heute bei Ruhe störendem Lärm oder beim Verstoß gegen die Kampfhundeverordnung gehandhabt", erläutert der Sprecher des Innenministers, Thomas Giebeler. Bisher habe der Gesetzgeber regelmäßig neue Ordnungswidrigkeits-Tatbestände geschaffen, ohne dass jeweils nach einer Verstärkung der Polizei gerufen wurde, so Giebeler.

Doch den Gesetzeshütern reicht es jetzt. "Wir bekommen fast täglich mehr Aufgaben, aber das Personal bleibt das alte", schimpft Reher. Die Kommunen seien jetzt endlich in der Pflicht selbst Personal vorzuhalten - und zwar rund um die Uhr, um Verstöße zum Beispiel gegen die Rasenmäherruhepflicht am Wochenende und auch das Anti-Raucher-Gesetz zu verfolgen. "Die Ordungsämter machen um 17 Uhr dicht und sind ab Freitag Mittag überhaupt nicht mehr zu erreichen", so der Gewerkschaftler. In diese Lücke könne und wolle die Polizei nicht mehr einspringen.

Selbst die Vertreter des schleswig-holsteinischen Städtetages gehen nicht davon aus, dass jedes Mal die Polizei anrückt, wenn ein Uneinsichtiger zum Glimmstängel greift. "Doch ebenso illusorisch ist es, dass wir jetzt Heerscharen von Ordnungsamtsmitarbeitern einstellen, die das Verbot überwachen", erklärte der Chef des schleswig-holsteinischen Städtetages, Kurt Rohde. Es sei denn, das Land gebe den Kommunen dafür das neue nötige Kleingeld.

Margret Kiosz
Quelle: sh:z


Nur wenn man nach dem Polizeistaat ruft.

Klares Gegenbeispiel: Ich war vergangene Woche geschäftlich in Baden-Württemberg unterwegs. Dort ist das Nichtraucherschutzgesetz seit einem Monat in Kraft. Und ich fand es außerordentlich angenehm, dass ich zum Essen abends oder auch zum Frühstück morgens in Gaststuben kommen konnte, die nicht verraucht waren.



scence

  • Gast
Re: Tut mir leid, liebe Raucher
« Antwort #48 am: Dienstag, 04. September 2007 - 10:24:42 »
ist ja auch angenehmer. jetzt können wir mal nur hoffen ,dass  bald ein nichttrinkergesetz rauskommt ,dann wird alles gut ,denn ein nüchterner raucher ist mir lieber als ein besoffener nichtraucher .

Patrick

  • Gast
Re: Tut mir leid, liebe Raucher
« Antwort #49 am: Donnerstag, 11. Oktober 2007 - 16:22:52 »
Stadt verbietet das Rauchen in Wohnungen

Bin mal gespannt wann dies auch in Deutschland soweit ist... ::)

Offline JonnyWalker

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Re: Tut mir leid, liebe Raucher
« Antwort #50 am: Donnerstag, 11. Oktober 2007 - 19:51:55 »
Klar,wir Deutschen machen den Amis doch so gut alles nach..... >:D