Autor Thema: H5N1 nun auch in Itzehoe !  (Gelesen 6133 mal)

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Peter

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Re: H5N1 nun auch in Itzehoe !
« Antwort #30 am: Dienstag, 28. März 2006 - 07:42:38 »


Dachte man bislang, jeder tote Vogel solle gemeldet werden, beginnt nun der große Rückzug neugieriger öffentlicher Stellen - so scheint es.

In der NR heißt es heute, Leiter des Kreisveterinäramtes, Dr.Hans Treinies, weise darauf hin ....

Zitat
Grundsätzlich sei derzeit nur bei bestimmten Wasser- und Wildvögeln größte Vorsicht geboten. Treinies: „Auf der allgemeinen Hitliste stehen Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel.“ Nur wenn solche Tiere tot aufgefunden werden, müsse umgehend die Behörden oder die nächste Polizeidienststelle eingeschaltet werden.

Und es wird paradox, denn ...

Zitat
Anders liege der Fall in den ausgewiesenen Sperrbezirken, so wie seit Sonnabend in einem Drei-Kilometer-Radius rund um den Breitenburger Weg in Itzehoe. In diesem Bereich werde grundsätzlich jedes tote Tier - auch Singvögel, Katzen oder Marder - genau unter die Labor-Lupe genommen.

Verstehe ich so, daß selbst im Beobachtungsgebiet gefundene Tiere nicht gemeldet werden sollen / müssen.

Komisch. Scheinbar will man gar nicht so viele weitere Tiere finden, da bereits jetzt die Kapazitäten erschöpft sind?

Wie oder wer will dann noch überprüfen, ob wir Menschen im Pestgebiet ordnungsgemäß ihre Tiere der Freiheit berauben?

Na gut - oder auch nicht ...

Was also mit einem nichtmeldepflichtigen Tot - Tier tun?
Der Veterinär rät:

Zitat
Außerhalb der Sperrgebiete verendete Singvögel können getrost über den schwarzen Sack entsorgt werden. Aufgenommen werden können sie mit einer Schaufel. Der Tierarzt empfiehlt den Einsatz eines entsprechend großen Gefrierbeutels. „Am besten den Vogel damit packen und den Beutel dann wie einen Strumpf auf links drehen.“

Und damit ist der Fall erledigt? Oder doch irgendwie melden? Irritierend der letzte Satz in der NR:

Zitat
Auch wenn die Veterinärmediziner nicht jeden Vogel persönlich begutachten, es würden Notizen über die Fundstellen gemacht - falls sich doch eine ungewöhnliche Häufung ergeben sollte.

Wie macht man sich solche Notizen, wenn tote Tiere "nur" in den Sack gepackt werden?

Fazit:

Ich werde mit jeder Meldung unschlauer und schalte meine Lese- und Gehörgänge in Kürze auf Ant-Vogelgrippe.

Gibt es das schon von AntiVir?


Guido

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H5N1 nun auch in Itzehoe !
« Antwort #31 am: Donnerstag, 30. März 2006 - 00:50:29 »

Der Norddeutsche Rundfunk hat schon letzte Woche Freitag über die tote Itzehoer Kornweihe mit dem H5N1-Virus berichtet. Die lokale Presse zog dann kurz darauf nach.

Um so erstaunlicher war es, bisher nur auf der Internetseite der Stadt Itzehoe[/u] darüber zu lesen, nicht aber auf der Internetseite des Kreises Steinburg[/u]. Inzwischen wurde diesbezüglich nachgebessert:


17 Tage vor dem Fund der Kornweihe, aber etliche Tage nach dem Fund der H5N1-infizierten Kollmaraner Ente, meldete ich dem Kreisveterinäramt eine verendete Ente im Itzehoer Klosterhof, die abgeholt, aber nicht untersucht wurde. Die seltsame Begründung unlängst: "Der Bürger war zu keiner Zeit gefährdet." Woher wollte man das ohne Untersuchung des toten Tieres bloß wissen ? (s.a. hier: http://www.iz4you.de/index.php/topic,275.msg2693.html#msg2693)

Nach den jetzt gültigen Regularien wäre diese Ente jedenfalls getestet worden - im aktuellen, vollständig überarbeiteten Merkblatt ist jetzt zu lesen:

"Hinweise zum Umgang mit tot aufgefundenen Tieren

Tot aufgefundene Tiere sollen grundsätzlich nicht berührt werden. Bitte weisen Sie insbesondere Ihre Kinder darauf hin!

Was ist zu tun, wenn Sie tote Tiere auffinden?

Untersuchungspflichtige Tiere:
Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zu untersuchen sind:

* Schwäne
* Wassergeflügel
* Möwen
* Greifvögel
* Fischreiher

Im Sperrbezirk sind zusätzlich zu untersuchen:

* Katzen und marderartige Tiere bei unklarer Todesursache, d. h. keine überfahrenen Tiere

Nicht untersuchungspflichtig sind Singvögel, weder im Sperrbezirk, noch im Beobachtungsgebiet.

Sollten Sie ein untersuchungspflichtiges Tier auffinden, informieren Sie bitte umgehend das Veterinäramt des Kreises Steinburg, das Ordnungsamt oder die Polizei. Bitte geben Sie zur schnellstmöglichen Bergung der Tiere immer den genauen Fundort der Tiere an!

Handelt es sich um keinen untersuchungspflichtigen Vogel, so geht unter Beachtung der eingangs erwähnten Verhaltensregel von diesem Tierkörper keine besondere Gesundheitsgefahr aus. Aus dem häuslichen Bereich wie Garten, Terrasse oder Balkon kann der Tierkörper mittels Kunststoffhandschuh oder Plastiktüte aufgenommen und der Entsorgung ( Schwarzer Sack) zugeführt werden. Ein Vergraben der Vogelkörper im Garten ist nach wie vor unbedenklich."

ZUR PANIK BESTEHT TROTZ ALLEDEM KEINE VERANLASSUNG !

("Veräppelt" fühle ich mich trotzdem...)



Peter

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Re: H5N1 nun auch in Itzehoe !
« Antwort #32 am: Sonntag, 02. April 2006 - 12:12:24 »

Kurzmeldung: Heute am Morgen wurden mind. 2 tote Enten an der Edendorfer Tonkuhle gefunden. Das Veterinäramt ist informiert.


Peter

  • Gast
Re: H5N1 nun auch in Itzehoe !
« Antwort #33 am: Samstag, 08. April 2006 - 18:30:22 »


In der Angelegenheit wandte ich mich am 06.04. an das Kreisveterinäramt - die Rundschau hatte nichts über den Fall berichtet.

Eine nette Dame am Telefon des Veterinäramtes rief mich nach Prüfung zurück und hinterließ auf dem AB die Nachricht, daß die Ente (Singular, während am Tag der Meldung die Poizei von 2-3 Enten sprach) für das Labor "nicht untersuchungsfähig" gewesen sei.

Auf meine beim Telefonkontakt gestellte Frage, warum die Rundschau wohl gar nichts über den Entenfund berichtet habe (vor kurzer Zeit wurde ja auch über Funde berichtet) meinte sie, wenn über jeden Fund berichtet würde, wäre die Zeitung voll davon ...

Wegen der Untersuchungsfähigkeit habe ich nicht zurückgerufen, um mich schlau zu machen. Ich nehme an, das mangels Fachwissens eh nicht zu verstehen (und Lust hatte ich eigentlich auch nicht dazu  ;) )

Dieser kleine Bericht der Vollständigkeit halber.


Guido

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H5N1 ? - Edendorfer Ente
« Antwort #34 am: Samstag, 08. April 2006 - 19:22:18 »


Eine nette Dame am Telefon des Veterinäramtes rief mich nach Prüfung zurück und hinterließ auf dem AB die Nachricht, daß die Ente (Singular, während am Tag der Meldung die Polizei von 2-3 Enten sprach) für das Labor "nicht untersuchungsfähig" gewesen sei.

Wegen der Untersuchungsfähigkeit habe ich nicht zurückgerufen, um mich schlau zu machen. Ich nehme an, das mangels Fachwissens eh nicht zu verstehen (und Lust hatte ich eigentlich auch nicht dazu  ;) )


Vielleicht hat ja jemand die Ente vorher durch den "Wolf" gedreht...  ;D

Aber im Ernst: Auch dies ist wieder einmal sehr merkwürdig, wo doch jetzt selbst im Kreis Steinburg der Grundsatz gilt, dass verendetes Wassergeflügel stets zu untersuchen ist. Vielleicht war das Tier aber einfach schon zu lange tot ? Wo Du doch schon telefonischen Kontakt zu der "netten Dame" hattest: Hast Du nicht doch noch Lust, ggfs. per E-Brief in Erfahrung zu bringen, warum das Tier "nicht untersuchungsfähig" gewesen sein soll ? Du erreichst das Kreisveterinäramt wie folgt: veterinaeramt@steinburg.de.


Guido

  • Gast
H5N1 nun auch in Itzehoe !
« Antwort #35 am: Mittwoch, 12. April 2006 - 02:28:52 »

VOGELGRIPPE AKTUELL: Fundtierliste Kreis Steinburg

"Seit dem 15.02.2006 sind folgende Vogelarten im Rahmen des Wildvogel-Monitorings im Kreis Steinburg mit negativem Ergebnis auf H5N1 untersucht worden:

Tier / Anzahl
Schwäne    9
Wassergeflügel    69
Möwen    20
Greifvögel    63
sonstige     12
     
Stand: 04.04.2006

1 Bergente am Kollmarer Elbdeich H5N1 positiv
1 Kornweihe in Itzehoe H5N1 positiv"

Quelle: http://www.steinburg.de/203_3731.htm (12.04.2006)

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  • Gast
Re: H5N1 nun auch in Itzehoe !
« Antwort #36 am: Mittwoch, 12. April 2006 - 12:28:00 »
habe mir gerade die liste angeschaut, ist allerdings stand 04.04.06. wie sieht es aber aktuell aus, habe nämlich heute "gehört" das ein neuer fall aufgetreten sein soll.

Guido

  • Gast
TOTER VOGEL ? WAS NUN ?
« Antwort #37 am: Donnerstag, 20. April 2006 - 16:44:15 »

Der Kreis Steinburg hat immer noch die über vierzehn Tage alte und damit wohl inzwischen überholte Fundtierliste mit Stand vom 04.04.2006 ins Internet gestellt, dafür aber immerhin das bisherige und zum Teil widersprüchliche Merkblatt aktualisiert.

Der volle Wortlaut (Stand: 20.04.2006 - 16.30 Uhr) findet sich hier:

"Was tun, wenn man einen toten Vogel findet?

"Ein toter Spatz macht noch keine Vogelgrippe" stellt Dr. Treinies, Leiter des Kreisveterinäramtes, klar. Aber was tun, wenn man einen toten Vogel findet? Welche Tierkörper müssen untersucht werden?
 
Tot aufgefundene Tiere sollen grundsätzlich nicht berührt werden. Bitte weisen Sie insbesondere Ihre Kinder darauf hin!

Was ist zu tun, wenn Sie tote Tiere finden?

1. Generell, d.h. unabhängig, ob sich der Fund in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet befindet, sind nur noch Tierkörper folgender Vögel zu untersuchen:
· Schwäne
· Wassengeflügel (Wildenten, Wildgänse)
· Möwen
· Greifvögel und
· Fischreiher

2. In Sperrbezirken sind zusätzlich zu untersuchen:

Katzen, Füchse und marderartige Tiere bei unklarer Todesursache.

3. In Beobachtungsgebieten gelten keine besondener Regelungen bezüglich der Untersuchung von Tierkörpern auf das Vogelgrippevirus. Es gilt Nr. 1.

4. Tiere, die z.B. durch den Straßenverkehr zu Tode kamen, sind nicht zu untersuchen.

5. Singvögel - einschließlich der Rabenvogel - sind grundsätzlich nicht zu untersuchen.

6. Tierkörper, die nicht der Untersuchung zugeführt werden sollen, brauchen den zuständigen Stellen nicht gemeldet werden. Ist eine Entfernung - z.B. aus einem Hausgarten oder von einer Terasse - geboten, gelten die bekannten allgemeinen Hygieneregeln für das Entfernen toter Tiere. Eine besondere Gefahr geht von toten Singvögeln nicht aus.

Sollten Sie ein untersuchungspflichtiges Tier auffinden, informieren Sie bitte umgehend das Veterinäramt des Kreises Steinburg, das Ordnungsamt oder die Polizei. Bitte geben Sie zur schnellstmöglichen Bergung der Tiere immer den genauen Fundort der Tiere an!

Handelt es sich um keinen untersuchungspflichtigen Vogel, so geht unter Beachtung der eingangs erwähnten Verhaltensregel von diesem Tierkörper keine besondere Gesundheitsgefahr aus. Aus dem häuslichen Bereich wie Garten, Terrasse oder Balkon kann der Tierkörper mittels Kunststoffhandschuh oder Plastiktüte aufgenommen und der Entsorgung ( Schwarzer Sack) zugeführt werden. Ein Vergraben der Vogelkörper im Garten ist nach wie vor unbedenklich."

Quelle: http://www.steinburg.de/132_3827.htm

===

Kontaktaufnahme bei untersuchungspflichtigen Funden toter Vögel:

Veterinäramt Kreis Steinburg:[/u]
Tel.: s. Veterinäramtsseite
Fax: 04821 - 69 361
E-Post: veterinaeramt@steinburg.de

Stadt Itzehoe - Ordnungsamt[/u]
Allgem. Gefahrenabwehr: Frau Thiem
Tel..: 04821 - 603 - 247
E-Post: ivonne.thiem@itzehoe.de

Polizeirevier Itzehoe[/u]
Tel.: 04821 - 602 5300
Fax: 04821 - 602 5319
E-Post: itzehoe.prev@polizei.landsh.de


Katja

  • Gast
Re: H5N1 nun auch in Itzehoe !
« Antwort #38 am: Montag, 24. April 2006 - 07:27:51 »
DIESEN Bericht finde ich KLASSE!!! - deshalb will ich ihn Euch nicht verheimlichen:

http://www.impf-report.de/infoblatt/20060102-Vogelgrippe.pdf



Guido

  • Gast
Kreis Steinburg z.Zt. frei von H5N1 !
« Antwort #39 am: Freitag, 05. Mai 2006 - 21:58:13 »

Der Kreis Steinburg gibt auf seiner Internetseite bekannt:

"Informationen zu Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten (Wildvogel-Geflügelpest)

Zurzeit bestehen im Kreis Steinburg keine Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete aufgrund der Wildvogelgeflügelpest.

Das Beobachtungsgebiet um die positiv auf H5N1 getestete Bergente in Kollmar wurde zum Ablauf des 07.04.2006 aufgehoben.

Das Beobachtungsgebiet um die positiv auf H5N1 getestete Kornweihe in Itzehoe wurde mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben."

--

Quelle: http://www.steinburg.de/203_3772.htm - Stand: 04.05.2006 / 21.55 Uhr

Albrecht

  • Gast
Re: H5N1 nun auch in Itzehoe !
« Antwort #40 am: Mittwoch, 10. Mai 2006 - 12:01:21 »
Beiträge, die sich mit den Reaktionen der Politik (Aufstallungsgebot) befassen, sind HIERHER verschoben worden.