Der Kreis Steinburg hat immer noch die über vierzehn Tage alte und damit wohl inzwischen überholte Fundtierliste mit Stand vom 04.04.2006 ins Internet gestellt, dafür aber immerhin das bisherige und zum Teil widersprüchliche Merkblatt aktualisiert.
Der volle Wortlaut (Stand: 20.04.2006 - 16.30 Uhr) findet sich hier:
"Was tun, wenn man einen toten Vogel findet? "Ein toter Spatz macht noch keine Vogelgrippe" stellt Dr. Treinies, Leiter des Kreisveterinäramtes, klar. Aber was tun, wenn man einen toten Vogel findet? Welche Tierkörper müssen untersucht werden?
Tot aufgefundene Tiere sollen grundsätzlich nicht berührt werden. Bitte weisen Sie insbesondere Ihre Kinder darauf hin!
Was ist zu tun, wenn Sie tote Tiere finden?
1. Generell, d.h. unabhängig, ob sich der Fund in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet befindet, sind nur noch Tierkörper folgender Vögel zu untersuchen:
· Schwäne
· Wassengeflügel (Wildenten, Wildgänse)
· Möwen
· Greifvögel und
· Fischreiher
2. In Sperrbezirken sind zusätzlich zu untersuchen:
Katzen, Füchse und marderartige Tiere bei unklarer Todesursache.
3. In Beobachtungsgebieten gelten keine besondener Regelungen bezüglich der Untersuchung von Tierkörpern auf das Vogelgrippevirus. Es gilt Nr. 1.
4. Tiere, die z.B. durch den Straßenverkehr zu Tode kamen, sind nicht zu untersuchen.
5. Singvögel - einschließlich der Rabenvogel - sind grundsätzlich nicht zu untersuchen.
6. Tierkörper, die nicht der Untersuchung zugeführt werden sollen, brauchen den zuständigen Stellen nicht gemeldet werden. Ist eine Entfernung - z.B. aus einem Hausgarten oder von einer Terasse - geboten, gelten die bekannten allgemeinen Hygieneregeln für das Entfernen toter Tiere. Eine besondere Gefahr geht von toten Singvögeln nicht aus.
Sollten Sie ein untersuchungspflichtiges Tier auffinden, informieren Sie bitte umgehend das Veterinäramt des Kreises Steinburg, das Ordnungsamt oder die Polizei. Bitte geben Sie zur schnellstmöglichen Bergung der Tiere immer den genauen Fundort der Tiere an!
Handelt es sich um keinen untersuchungspflichtigen Vogel, so geht unter Beachtung der eingangs erwähnten Verhaltensregel von diesem Tierkörper keine besondere Gesundheitsgefahr aus. Aus dem häuslichen Bereich wie Garten, Terrasse oder Balkon kann der Tierkörper mittels Kunststoffhandschuh oder Plastiktüte aufgenommen und der Entsorgung ( Schwarzer Sack) zugeführt werden. Ein Vergraben der Vogelkörper im Garten ist nach wie vor unbedenklich."
Quelle:
http://www.steinburg.de/132_3827.htm===
Kontaktaufnahme bei untersuchungspflichtigen Funden toter Vögel:
Veterinäramt Kreis Steinburg:[/u]
Tel.: s. Veterinäramtsseite
Fax: 04821 - 69 361
E-Post: veterinaeramt@steinburg.de
Stadt Itzehoe - Ordnungsamt[/u]
Allgem. Gefahrenabwehr: Frau Thiem
Tel..: 04821 - 603 - 247
E-Post: ivonne.thiem@itzehoe.de
Polizeirevier Itzehoe[/u]
Tel.: 04821 - 602 5300
Fax: 04821 - 602 5319
E-Post: itzehoe.prev@polizei.landsh.de