Autor Thema: Webseitenbetreiber machen sich strafbar !  (Gelesen 1807 mal)

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Webseitenbetreiber machen sich strafbar !
« am: Dienstag, 31. Oktober 2006 - 10:15:53 »
 ;) wenn sie sich nicht freiwillig in der deutschen Nationalbibliothek anmelden.

"Seit dem 29.6.2006 gilt die neue Fassung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek.
Bis zu diesem Zeitpunkt musste die Nationalbibliothek lediglich Druck-, Ton- und
Filmerzeugnisse archivieren, um eine umfassende Referenz vorliegen zu haben.

Die Gesetzesänderung weitet den Zuständigkeitsbereich auch auf digitale Erzeugnisse aus.
Paragraf 3 (3) bezeichnet das als Medienwerke in unkörperlicher Form und definiert diese als Darstellungen in öffentlichen Netzen. Dazu lassen sich also im Prinzip nicht nur Webseiten
sondern auch sämtliche News, Artikel, Whitepaper, Online-Handbücher, Foren- und Blog-Einträge zählen.
Schwere Zeiten also für Firmen und auch alle Betreiber privater Webseiten. Die Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek sieht vor, dass digitale Inhalte zur Archivierung bei der Nationalbibliothek einzuliefern sind, sonst drohen Strafen bis zu 10.000 Euro."

Das wurde "heimlich" beschlossen als unsere Mannen auf dem Fußballplatz für Aufsehen sorgten. Kann nur für eine weitere Gebühr gut sein, die GEZ läßt grüßen.

Hier der Link zum kompletten Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/BJNR133800006.html

Der Link zur Nationalbibliothek: http://www.ddb.de

Weitere Info´s :
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/82/85996/1/

http://www.heise.de/ct/06/19/186/


Was die GEZ und die Internet PC´s angeht, so ist das ganze ja für Arbeitgeber noch nicht ausgestanden. Einen Leserkommentar dazu den ich beachtlich fand gab es im Spiegel:


Geldautomaten und Lichtzeichenanlagen sind auch vernetzt, bin mal gespannt wo das noch hinführt.
Aber muß man sich sorgen machen? Ich behaupte nein!
Noch nie war es um die Gesetzeslage so schlecht bestellt wie in diesen Zeiten. Löcher und Schlupfwinkel, Gummiparagraphen allenthalben.
Stichworte: Wehrdienstgerechtigkeit, Auslandeinsatz, Winterrreifen, Einwanderungspolitik und HartzIV.

Es scheint als gelten dreiviertel der deutschen Gesetze als überflüssig und sind der Mißachtung preisgegeben, der Rest ist das Grundgesetz.


Gruß    Lars

Offline Slartibartfass

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Re: Webseitenbetreiber machen sich strafbar !
« Antwort #1 am: Dienstag, 31. Oktober 2006 - 19:56:48 »

Schwere Zeiten also für Firmen und auch alle Betreiber privater Webseiten. Die Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek sieht vor, dass digitale Inhalte zur Archivierung bei der Nationalbibliothek einzuliefern sind, sonst drohen Strafen bis zu 10.000 Euro."
Jau.

Zum Glück soll es ja reichen, den Kram "zur Abholung" bereit zu halten. :) :police:
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.