Autor Thema: Freiwillig oder Zwang?  (Gelesen 1177 mal)

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Johomo

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Freiwillig oder Zwang?
« am: Montag, 19. November 2018 - 20:40:48 »
In einer offiziellen Pressemitteilung der Polizei Itzehoe habe ich folgenden Beitrag entdeckt:

 Am Sonntagabend hat ein Itzehoer in betrunkenem Zustand mit seinem Auto ein anderes angefahren und ist anschließend vom Ort verschwunden. Nachdem die Polizei den Übeltäter ausfindig gemacht hatte, widersetzte sich dieser der Mitnahme zum Revier. Letztlich half alle Gegenwehr nichts und der Mann musste eine Blutprobenentnahme über sich ergehen lassen.
Gegen 21.20 Uhr meldeten sich beinahe zeitgleich zwei Zeugen bei der Polizei. Während eine Person in der Gutenbergstraße eine Verkehrsunfallflucht zum Nachteil eines parkenden Autos beobachtet hatte, hielten zwei andere kurzfristig einen Mann fest, der mit seinem Mercedes betrunken im Bocksberg unterwegs gewesen ist. Bis zum Eintreffen der Polizei hatte der Unbekannte sich allerdings entfernt - er wollte zu Fuß nach Hause gehen. Hier trafen Beamte den stark alkoholisierten 52-Jährigen schließlich an - er war ganz offensichtlich derjenige, der auch den Peugeot gerammt und dadurch einen Schaden in Höhe von etwa 3.000 Euro verursacht hatte. Nach Anordnung einer Blutprobenentnahme weigerte sich der Beschuldigte massiv, die Einsatzkräfte zu begleiten. Letztlich fand sich der Itzehoer aber auf dem Revier wieder, wo er einen freiwilligen Atemalkoholtest mit 2,41 Promille absolvierte. Den Führerschein und die Fahrzeugschlüssel behielten die Polizisten ein und fertigten eine Anzeige wegen des Widerstandes, der Unfallflucht und wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Weil das am Tatfahrzeug angebrachte Kennzeichen ein anderes war als das in der Zulassungsbescheinigung aufgeführte, muss der Beschuldigte sich zudem wegen des Kennzeichenmissbrauchs verantworten.

Was denn nun? Freiwillig oder doch unter Zwang ??? Ich würde sagen, freiwillig war das wohl nicht.  ;)

Offline NF

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Re: Freiwillig oder Zwang?
« Antwort #1 am: Montag, 19. November 2018 - 22:46:54 »

...da pfeife ich auf eine Formulierung - der gehört unter Zwang kuriert, das Verhalten an sich ist schon aso....
Danach knn er sich freiwillig kurieren und nach frühestens 10 Jahren wieder mit dem neuen Führerschein anfangen!
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

Offline Hägar

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Re: Freiwillig oder Zwang?
« Antwort #2 am: Dienstag, 20. November 2018 - 08:01:47 »
...ich glaube bei einem derart hohen Alk-Wert....2,41 auf dem Kessel.....wird es eh problematisch mit der Rückerlangung der Fahrlizenz....da dürfte sicher eine MPU fällig sein......

Johomo

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Re: Freiwillig oder Zwang?
« Antwort #3 am: Dienstag, 20. November 2018 - 13:31:51 »

...da pfeife ich auf eine Formulierung - der gehört unter Zwang kuriert, das Verhalten an sich ist schon aso....
Danach knn er sich freiwillig kurieren und nach frühestens 10 Jahren wieder mit dem neuen Führerschein anfangen!
Hast ja recht. Mir ging es nur um diese widersprüchliche Formulierung :police:

Offline Blubb

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Re: Freiwillig oder Zwang?
« Antwort #4 am: Mittwoch, 19. Dezember 2018 - 15:28:42 »
Er wollte freiwillig nicht mit auf das Revier kommen, wo wohl die Blutentnahme durchgeführt werden sollte, hat aber auf der Wache dann freiwillig einen Atemalkoholtest abgegeben (Warum auch immer der so doof war). Sehr viel Widerspruch kann ich hier gar nicht erkennen.

Offline Itzeflitze

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Re: Freiwillig oder Zwang?
« Antwort #5 am: Mittwoch, 19. Dezember 2018 - 20:25:00 »
Bei so einem Promillegehalt wissen die meisten doch nicht mehr, was sie eigentlich wollen  ;)

Offline NF

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Re: Freiwillig oder Zwang?
« Antwort #6 am: Mittwoch, 19. Dezember 2018 - 22:12:55 »
Bei so einem Promillegehalt wissen die meisten doch nicht mehr, was sie eigentlich wollen  ;)

Zumindest nicht ob SIE es freiwillig oder unter Zwang machen wollen  ;)
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Offline Blubb

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Re: Freiwillig oder Zwang?
« Antwort #7 am: Donnerstag, 20. Dezember 2018 - 10:52:06 »
Hierzu einen Tipp:

Wenn man nicht absolut keinen Alkohol getrunken hat, niemals freiwillig in dieses Gerät pusten. Es hat keinen Beweiswert und kann falsch messen. Auch nicht freiwillig einer Blutentnahme zustimmen. Die Polizisten brauchen dafür eine richterliche Anordnung. Es ist ihr Job, das beizuholen.