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DSGVO - Die neue Datenschutz-Grundverordnung

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Johomo:
Irgendwann und irgendwo habe ich mal gelesen, das jede(r) bei einer öffentlichen Veranstaltung damit rechnen muss fotografiert zu werden. Meiner Meinung nach gilt das auch weiter, aber ich kann mich auch irren.

Paul Schrader:

--- Zitat von: Itzeflitze am Montag, 30. April 2018 - 06:22:13 ---Darf man also zukünftig nur noch leere Straßen fotografieren? Wie macht das dann die Presse, wenn sie z.B. vom Jahrmarkt berichtet? Oder vom W:O:A? Man kann unmöglich alle Menschen schriftlich um Erlaubnis fragen!

--- Ende Zitat ---

Ja, da hat der Gesetzgeber in der Tat etwas gepennt. Artikel 85 der DSGVO beauftragt ja die einzelnen EU-Mitgliedstaaten entsprechende nationale Vorschriften zu erlassen, die gibt's aber nicht.


--- Zitat von: DrKloebner am Montag, 30. April 2018 - 12:54:13 ---Irgendwann und irgendwo habe ich mal gelesen, das jede(r) bei einer öffentlichen Veranstaltung damit rechnen muss fotografiert zu werden. Meiner Meinung nach gilt das auch weiter, aber ich kann mich auch irren.

--- Ende Zitat ---

Ja, bis zum 24.05.2018 gilt das auch, danach nicht mehr. Die DSGVO hat Vorrang gegenüber dem KUG (Kunsturhebergesetz). Bisher galt das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nachrangig. Wenn jedoch eine Aufnahme für persönliche oder familiäre Zwecke erfolgt, gilt weiterhin das KUG.

Blubb:

--- Zitat von: Paul Schrader am Montag, 30. April 2018 - 14:38:45 ---
--- Zitat von: Itzeflitze am Montag, 30. April 2018 - 06:22:13 ---Darf man also zukünftig nur noch leere Straßen fotografieren? Wie macht das dann die Presse, wenn sie z.B. vom Jahrmarkt berichtet? Oder vom W:O:A? Man kann unmöglich alle Menschen schriftlich um Erlaubnis fragen!

--- Ende Zitat ---

Ja, da hat der Gesetzgeber in der Tat etwas gepennt. Artikel 85 der DSGVO beauftragt ja die einzelnen EU-Mitgliedstaaten entsprechende nationale Vorschriften zu erlassen, die gibt's aber nicht.


--- Zitat von: DrKloebner am Montag, 30. April 2018 - 12:54:13 ---Irgendwann und irgendwo habe ich mal gelesen, das jede(r) bei einer öffentlichen Veranstaltung damit rechnen muss fotografiert zu werden. Meiner Meinung nach gilt das auch weiter, aber ich kann mich auch irren.

--- Ende Zitat ---

Ja, bis zum 24.05.2018 gilt das auch, danach nicht mehr. Die DSGVO hat Vorrang gegenüber dem KUG (Kunsturhebergesetz). Bisher galt das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nachrangig. Wenn jedoch eine Aufnahme für persönliche oder familiäre Zwecke erfolgt, gilt weiterhin das KUG.

--- Ende Zitat ---

Das KunstUrhG gilt auch dann, wenn Presse und Rundfunk und die für die arbeitenden Journalisten Bilder machen und diese dann veröffentlicht werden. Freie Fotografen werden ab dem 25.05.2018 ein Problem bekommen.

Man muss aber dazu sagen, dass die DSGVO grundsätzlich ein erheblicher Fortschritt im Datenschutzrecht ist.

Johomo:
Diesen Artikel habe ich gefunden. Ich hoffe er hilft.

Paul Schrader:

--- Zitat von: DrKloebner am Dienstag, 01. Mai 2018 - 06:08:46 ---Diesen Artikel habe ich gefunden. Ich hoffe er hilft.

--- Ende Zitat ---

Nein, ab dem 25.05.2018 hilft er nicht mehr und ist überholt!

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