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Saarland first

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NF:

...ein heikles Thema - nun geht ein Bundesland stringent voran:

 - das Saarland unterbindet -nach eigenen Angaben- ab sofort jegliche politische Veranstaltung ausländischer Politiker

Wer damit gemein ist scheint klar - man bemüht als Begründung den Paragraphen 47 des Aufenthaltsgesetzes.
Demnach habe jedes Bundesland die Möglichkeit, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern gefährdet sei...

Nach all den Politik-Talks (warum wird hier eigentlich immer mindestens ein "Radikaler" gezielt eingesetzt) ist die Ausgangslage sicherlich jedem klar:

Sollen wir GLEICHES mit GLEICHEM vergelten, wie flexibel ist hier unsere Demokratie.

Was geht / was geht nicht?
Wie geht das Ganze aus?

IHR seid (auch) gefragt...

Koch Th:
Unsere Politiker gehen auch nicht ins Ausland um Werbung für sich zu machen.

Außerdem soolte sich jeder in Deutschland lebende Türke (laut Papiere/ Pass) überlegen was er tut .Denn hier verdienen Sie ihr Geld

Itzeflitze:
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum bei uns Wahlkampf für andere Länder gemacht wird. Dürfen Mesnchen mit doppelter Staatsbürgerschaft eigentlich in beiden Ländern wählen?

NF:

--- Zitat von: Itzeflitze am Mittwoch, 15. März 2017 - 22:07:36 ---Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum bei uns Wahlkampf für andere Länder gemacht wird. Dürfen Mesnchen mit doppelter Staatsbürgerschaft eigentlich in beiden Ländern wählen?

--- Ende Zitat ---

JA - wenn jemand die doppelte Staatsbürgerschaft, somit bspw. auch den deutschen Pass besitzt, hat er/sie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Somit kann er / sie auch offiziell gewählt werden - es ist  in rund der Hälfte aller Länder auf diesem Planeten erlaubt!

NF:
Thema hat sich dann wohl erledigt -der Sultan hat von uns abgelassen  >:D

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