Autor Thema: Herausforderer für Koeppen  (Gelesen 12915 mal)

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Offline Angel54

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #105 am: Donnerstag, 29. Oktober 2015 - 12:16:33 »
Ja und? Dann dürft ihr halt die Dolls und Müllers nicht mehr wählen. Kann mich noch gut an die FB-Site zur Bürgerbefragung zum Standort des Juzi erinnern, wo beide diesen Alsen-Mumpitz mit Zähnen und Klauen verteidigt haben. 10 Mio. waren inklusive Landesmittel eingeplant und es wurde argumentiert, dass die Stadt im Falle der Ablehnung durch die Bürger bereits erhaltene Mittel von etwa 2 Mio. zurückzuzahlen habe, so in etwa habe ich das in Erinnerung...und dass der Bürgermeister gar nichts darf und eigentlich nur ein "Fähnlein im Winde der Hobbypolitiker" ist, vermag ich immer noch nicht so recht zu glauben.
Wenn einem die Pferde durchgehen, sollte man wenigstens einen kühlen Kopf behalten ...

Paul Schrader

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #106 am: Donnerstag, 29. Oktober 2015 - 13:29:24 »
und dass der Bürgermeister gar nichts darf und eigentlich nur ein "Fähnlein im Winde der Hobbypolitiker" ist, vermag ich immer noch nicht so recht zu glauben.

Ist aber so, guckst Du hier:

Zitat
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(Gemeindeordnung - GO -)
in der Fassung vom 28. Februar 2003
§ 55

Aufgaben


(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Sie oder er ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Gemeinde. Zu ihren oder seinen Aufgaben gehört es insbesondere,
  • die Gesetze auszuführen,
  • die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen und über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten,
  • die Entscheidungen zu treffen, die die Gemeindevertretung ihr oder ihm übertragen hat; die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann diese Entscheidungen Beschäftigten übertragen, soweit die Gemeindevertretung die Übertragung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat,
  • im Rahmen des von der Gemeindevertretung beschlossenen Stellenplans und der nach § 28 Satz 1 Nr. 12 festgelegten allgemeinen Grundsätze die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen für alle Beschäftigten der Gemeinde zu treffen. Personalentscheidungen für Inhaberinnen oder Inhaber von Stellen, die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen, werden auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters von der Gemeindevertretung oder vom Hauptausschuss getroffen. Die Zuständigkeit wird durch die Hauptsatzung bestimmt.
(2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gliedert die Verwaltung in Sachgebiete und weist diese den ihr oder ihm unterstellten Beschäftigten zu; sie oder er kann auch selbst ein Sachgebiet übernehmen.

(3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt ihren oder seinen Vorschlag zur Verwaltungsgliederung und Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgliederung der Gemeindevertretung vor. Diese kann dem Vorschlag widersprechen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Widerspricht die Gemeindevertretung dem Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, so hat diese oder dieser der Gemeindevertretung einen neuen Vorschlag vorzulegen.

(4) Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse an. Sie oder er darf diese Befugnis nicht übertragen. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind der Gemeindevertretung oder dem Ausschuss unverzüglich mitzuteilen. Die Gemeindevertretung oder der Ausschuss kann die Eilentscheidung aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.

(5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister führt die Aufgaben durch, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind, und ist dafür der Aufsichtsbehörde verantwortlich. Soweit die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bei der Durchführung dieser Aufgaben nach Ermessen handeln kann, kann sie oder er sich von den Ausschüssen der Gemeindevertretung beraten lassen.

(6) Für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister gilt § 25 entsprechend.
Quelle

Offline Hägar

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #107 am: Donnerstag, 29. Oktober 2015 - 13:54:48 »
...Majestix hatte es da wohl einfacher....wenn er es auch nicht immer leicht hatte..... ;D

Zucki

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #108 am: Montag, 02. November 2015 - 19:23:28 »
So noch 6 Tage  ::)

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #109 am: Dienstag, 03. November 2015 - 11:48:40 »
So noch 6 Tage  ::)

Und? Ist ja auch waaaahnsinnig spannend, wie es ausgehen wird....  ::)
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Offline Koch Th

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #110 am: Dienstag, 03. November 2015 - 11:52:15 »
So noch 6 Tage  ::)

Und? Ist ja auch waaaahnsinnig spannend, wie es ausgehen wird....  ::)
 


Könnte spannend werden , wenn alle oder viele Kandidat 3 (der plötzlich nicht mehr will ) wählen  ;D >:D ;D
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Offline Hägar

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #111 am: Dienstag, 03. November 2015 - 12:39:32 »
....glaube ich weniger...wäre doch völlig unsinnig seine Stimme soooo zu verschwenden....man darf eher auf die Wahlbeteiligung gespannt sein....

Wilber

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #112 am: Dienstag, 03. November 2015 - 15:04:53 »
Wahlbeteiligung schätze ich auf ca. 33%!

wilber

Offline NF

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #113 am: Dienstag, 03. November 2015 - 15:07:55 »
Wahlbeteiligung schätze ich auf ca. 33%!
wilber

Du Optimist - wieso sollte jeder DRITTE denn wählen gehen?
Die Rahmenbedingungen sprechen doch eher für einen neuen Rekord...leider nicht im positiven Sinne!
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

wutz

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #114 am: Dienstag, 03. November 2015 - 15:54:22 »
Weil das Ergebnis fest steht und niemanden die Wahl noch interessiert,
hat die NR auch auswärtige Bürger gefragt, was der Bürgermeister tun muss/soll!

Offline Hägar

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #115 am: Dienstag, 03. November 2015 - 19:18:25 »
...genau das ist mir auch aufgefallen....oh ja....heiteres Wahl-Beteiligungsraten nun....mein Tipp 34,7%..... ;D

Zucki

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #116 am: Dienstag, 03. November 2015 - 20:12:36 »
mein tipp 27,9%  ;)

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #117 am: Dienstag, 03. November 2015 - 21:10:28 »
Tippe die Wahlbeteiligung unter 25%
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Wilber

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #118 am: Dienstag, 03. November 2015 - 21:33:19 »
und wenn kaum einer zur Wahl geht, was passiert dann? Gibt's da auch eine Untergrenze, oder ist er schon mit einer Stimme gewählt? Fragen über Fragen!

wilber

Offline NF

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Re: Herausforderer für Koeppen
« Antwort #119 am: Dienstag, 03. November 2015 - 22:29:24 »
und wenn kaum einer zur Wahl geht, was passiert dann? Gibt's da auch eine Untergrenze, oder ist er schon mit einer Stimme gewählt? Fragen über Fragen!
wilber

...mit der einfachen Mehrheit ist der BM gewählt - also auch mit vier von sieben Stimmen!
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.