Autor Thema: 1 x "Neger" für 100 Euro  (Gelesen 8650 mal)

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Offline ThK

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1 x "Neger" für 100 Euro
« am: Freitag, 17. April 2015 - 10:54:18 »
Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe  :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.

Hasibutz

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #1 am: Freitag, 17. April 2015 - 11:19:20 »
Da wird eine 78-jährige Flaschensammlerin von einem farbigen 11-jährigen Jungen als "Nutte" bezeichnet, welches sie mit "Neger" entgegenet.
Nun wurde das Urteil gesprochen - Neger wiegt schwerer als Nutte = 100 Euro Strafe  :tocktock:
Entschieden wurde dies vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek und steht heute in mehreren Zeitungen.
sie hätte den Knaben lieber Faschist nennen sollen - das hätte er nicht verstanden und es wäre vermutlich kostenfrei gewesen.

Offline Itzeflitze

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #2 am: Freitag, 17. April 2015 - 11:32:09 »
Tolles Urteil, das keineswegs Rassismus fördert.  ::)

Zucki

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #3 am: Freitag, 17. April 2015 - 12:56:04 »
Die sind nicht echt ( Urteil )

Offline zahn

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #4 am: Freitag, 17. April 2015 - 19:00:09 »
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Zucki

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #5 am: Freitag, 17. April 2015 - 19:05:13 »
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Genau so ist es.

Paul Schrader

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #6 am: Freitag, 17. April 2015 - 19:45:43 »
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.

Offline Itzeflitze

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #7 am: Freitag, 17. April 2015 - 20:00:22 »
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.

Der Bengel hat sie als Nutte beschimpft und vor Gericht behauptet, von ihr geschlagen worden zu sein. Ich finde, für den Mist sollten die Eltern büßen, weil sie ihr Kind nicht anständig erzogen haben. Nur der alten Frau die Schuld zu geben, ist meiner Meinung nach nicht gerecht, zumal die verbale Attacke nicht von ihr gestartet wurde.

Zucki

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #8 am: Freitag, 17. April 2015 - 21:01:47 »
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.


Ach, und Nutte darf gesagt werden?

Hasibutz

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #9 am: Freitag, 17. April 2015 - 21:34:46 »
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.


Ach, und Nutte darf gesagt werden?
Klar, der Bubi war nicht strafmündig - er hätte sogar Negernutte sagen dürfen

Offline ToRü | ToРуз

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #10 am: Freitag, 17. April 2015 - 21:54:42 »
Und ein Erwachsener sollte über dem Verhalten eines Kindes stehen, sich nicht auf das Niveau begeben.
Daher geht das schon in Ordnung.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Offline Hägar

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #11 am: Samstag, 18. April 2015 - 16:36:32 »
...ich sag lieber NICHTS dazu..... ::)

Paul Schrader

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #12 am: Samstag, 18. April 2015 - 16:44:07 »
...ich sag lieber NICHTS dazu..... ::)

Falscher Tread! :P

Offline Itzeflitze

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #13 am: Samstag, 18. April 2015 - 17:37:55 »
Die lieben Kleinen dürfen sich alles Mögliche erlauben und wissen ganz genau wie sie sich wehren können und was wir Erwachsenen nicht dürfen.

Der "liebe Kleine" ist 11 Jahre alt und damit noch gar nicht strafmündig. Die Dame hat (so steht es im Artikel des sh:z) zugegeben, den Jungen als "Neger" bezeichnet zu haben. "Neger" gilt heute allgemein als Schimpfwort und als abwertende, rassistische Bezeichnung für schwarze Menschen. Insofern ist die Rechtsprechung hier meiner Ansicht nach durchaus korrekt.


Ach, und Nutte darf gesagt werden?
Klar, der Bubi war nicht strafmündig - er hätte sogar Negernutte sagen dürfen

Darf man eigentlich "Scheiß Gör" sagen, oder darf man dann auch vor Gericht blechen?

Paul Schrader

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Re: 1 x "Neger" für 100 Euro
« Antwort #14 am: Samstag, 18. April 2015 - 17:40:20 »
Darf man eigentlich "Scheiß Gör" sagen, oder darf man dann auch vor Gericht blechen?

Ausprobieren! Wo kein Kläger, da kein Richter. ;)