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...Auf Alsen residiert der Banalkünstler Hans Joachim Studt, der sich auch Setus Studt nennt...
Zitat von: breughel am Samstag, 22. Februar 2014 - 09:21:12...Auf Alsen residiert der Banalkünstler Hans Joachim Studt, der sich auch Setus Studt nennt...Um möglichen Verwechselungen vorzubeugen:Hans-Jürgen Studt
Und Wird die Auflösung der Stadt einen haufen Geld kosten
Zitat von: Koch Th am Dienstag, 25. Februar 2014 - 08:46:14Und Wird die Auflösung der Stadt einen haufen Geld kosten Nur wenn man vor 2018 das Sondernutzungsrecht kündigt. Bis dahin läuft der Vertrag wohl. Daher auch "bis 2018".
(2) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden,1. wenn der Widerruf durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder im Verwaltungsakt vorbehalten ist,2. wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und die oder der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihr oder ihm gesetzten Frist erfüllt hat,3. wenn die Behörde aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu Erlassen, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde,4. wenn die Behörde aufgrund einer geänderten Rechtsvorschrift berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu Erlassen, soweit die oder der Begünstigte von der Vergünstigung noch keinen Gebrauch gemacht oder aufgrund des Verwaltungsaktes noch keine Leistungen empfangen hat, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde oder5. um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.