Autor Thema: Elternunterhalt!?  (Gelesen 3546 mal)

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Sanni

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Elternunterhalt!?
« am: Donnerstag, 13. Februar 2014 - 08:22:26 »
Der Bundesgerichtshof hat entschieden.

Hier ein Link

Als ich das gestern im Radio hörte war mein spontaner Gedanke - was haben sich diese Juristen nur alles
während ihrer Studienzeit "reingepfiffen".

Im Kontext kann ich die Argumentation, daß im aktuellen Fall der Sohn erst nach Erreichen der Volljährigkeit
verstoßen wurde, etwas mehr nachvollziehen.

Was meint ihr dazu?

Offline Koch Th

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #1 am: Donnerstag, 13. Februar 2014 - 08:44:31 »
Egal was ist oder wird .Atersvorsorge oder ähnliches.
 Deine Persönliche Vorsorge (Damit mann/frau es im alter etwas besser hat )wird Dir immer angerechnet.
Tipp: Schlaf weich gebettet,Steck dein Geld unter die Matrstze oder ins Kissen.

Was mann/frau nicht offizel hatt,nimmt einem auch keiner
Mit Jungen Leuten bleibt mann jung

Katja

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #2 am: Donnerstag, 13. Februar 2014 - 08:58:10 »
Das ist unser Recht und Gesetz! Es kotzt mich an, daß Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben, Deutschland zu dem gemacht haben, was es ist, im Alter kein Auskommen mehr haben.
Da wird mit Harzt IV um sich geworfen, wie mit Kamelle (neuester 'Fall': eine Familie aus Spanien, die nach Deutschland kam und SOFORT Harzt IV bezogen), aber die Rentner werden mit einer Rente  unter dem Sozialhilfesatz alleine gelassen.

Die Pflegeversicherung ist eine Farce - Pflegestufen sind nicht einheitlich geregelt. Während ein Mensch in SH z.B. eine Pflegestufe 1 schon fast aufgedrängt bekommt, müssen Bewohner in NRW darum kämpfen. Derjenige, der es nicht kann (kämpfen) ist gearscht und kriegt gar nix.

Dieses Urteil ist für mich wieder einmal der Beweis dafür, daß Recht ganz bestimmt NICHTS mit Gerechtigkeit zu tun hat!



Offline Itzeflitze

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #3 am: Donnerstag, 13. Februar 2014 - 10:10:49 »
Ich sehe es nicht ein, dass ich irgendwann für meinen Erzeuger zahlen soll, der sich vor ein paar Jahren von seiner Familie getrennt hat.

Sanni

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #4 am: Donnerstag, 13. Februar 2014 - 11:09:51 »
Ich sehe es nicht ein, dass ich irgendwann für meinen Erzeuger zahlen soll, der sich vor ein paar Jahren von seiner Familie getrennt hat.

Das allerdings interessiert den Gesetzgeber ja nicht,
wenn er bis zu deiner Volljährigkeit für dich gesorgt hat!

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #5 am: Donnerstag, 13. Februar 2014 - 14:56:26 »
"Gerechtigkeit" ist heutzutage eine Worthülse wie "Bürokratieabbbau"

Recht und Gerechtigkeit sind oft auch 2 Paar Schuhe. Nicht alles, was Recht ist wird auch als gerecht empfunden.

Jedoch muss Recht möglichst so gefasst sein, dass es für die Masse zutrifft. An den Rändern gibt es immer Fälle, die dann herunterfallen. Richter halten sich an das Gesetz.

Die Entscheidungsbegründung im Wortlaut:

"Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618 a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts. Solche Umstände sind im vorliegenden Fall nicht festgestellt. Zwar mag der Vater durch sein Verhalten das familiäre Band zu seinem volljährigen Sohn aufgekündigt haben. Andererseits hat er sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt. Die Errichtung des Testaments selbst stellt keine Verfehlung dar, weil der Vater insoweit lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht hat."
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
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Offline Desinfector

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #6 am: Donnerstag, 13. Februar 2014 - 20:47:58 »
man darf im Alter eben nix übrig haben.
sollte man es schaffen, sich etwas anzusparen, muss das Geld rechtzeitig weg sein.
wenn Firmen sich als "immer kurz vor Pleite" hinrechnen können,
muss das doch für den Privatman auch machbar sein.

öfter mal zur Spielbank gehen und da'n Kaffe trinken.
Dann hebst die Bons auf und sagst:
sorry, nix mehr da - alles verzockt.
aber dran denken, Thermoausdrucke verblassen sehr leicht.

Zitat
wenn er bis zu deiner Volljährigkeit für dich gesorgt hat!

hmm, aber wenn das "Kind" noch in der Ausbildung ist, kannman doch
bis das "Kind" 27 Jahre alt ist, Kindergeld bekommen.

hier sollte der Staat eine einheitliche Regelung schaffen oder Definitionen setzen.
wenn Volljährigkeit ausreicht, könnte da ja massig an Kindergeld eingespart werden.

oder er sagt, OK du wurdest nur zu 66% im Beisein des Vaters grossgezogen,
dann übernehmen wir (der Staat) die restlichen 34%
(wenn man 27 als 100% setzt und der Beklagte mit 18 vom Vater verlassen wurde wie es mal irgendwo hiess)

Aber egal wie, das ist Geschacher auf dem Rücker der Leute, die unser Land wieder aufgebaut haben!!!
gravity sux!

Offline Koch Th

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #7 am: Freitag, 14. Februar 2014 - 08:49:47 »
Das Thema wurde von der BILD-ZEITUNG sehr ausführlich und leicht verständlich auf gearbeitet

Ausgabe vom 13.02.2014
Mit Jungen Leuten bleibt mann jung

Offline Itzeflitze

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #8 am: Freitag, 14. Februar 2014 - 09:02:43 »
Ja, und garantiert mit 100% genauen und richtigen Angaben.

Offline NF

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #9 am: Freitag, 14. Februar 2014 - 09:54:19 »
Ja, und garantiert mit 100% genauen und richtigen Angaben.


...verschine mich bitte mit Argumenten - meine Meinung steht fest  ;)

BILD Dir Deine Meinung...
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

Katja

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #10 am: Freitag, 14. Februar 2014 - 13:18:51 »
Weil's mich interessierte, habe ich gestern einen Anwalt dazu befragt ;)

Zahlen muß nur der, der es kann - und in einer Blutlinie zum Bedürftigen steht.

NICHT in der Haftung sind Ehegatten (die wären nicht in einer Blutlinie verwandt!).

Man muß sich das so vorstellen:
der Bedürftige hat keine Kohle, muß aber (so wie in diesem Fall) in einem Heim unterkommen, weil er alleine hilflos wäre. In einer intakten Familie würde der Hilflose seine Angehörigen fragen, ob sie helfen können.
Weigert sich die Familie, geht der Bedürftige (bedürftig an Geld und aktiver Hilfe) an die Behörden, die wiederum ganz pragmatisch bei den Angehörigen nachfragen, ob sie zahlen können. DAS wiederum tun sie, indem sie sich nicht mit einem einfachen "ja" oder "nein" zufrieden geben, sondern gleich mal eine Selbstauskunft der Angehörigen verlangen. (die ist sehr umfangreich, einer Einkommensteuererklärung gleich)
Dann wird errechnet, was dem Angehörigen zum Leben bleibt. Es wird ALLES in Abzug gebracht, was der Angehörige als Aufwand angibt (Einkommen kummuliert, Miete/Abtrag Wohneigentum, Versicherungen, Fahrten von und zur Arbeit etc.) - aus dieser Summe ergibt sich dann eine Zahlungspflicht oder auch nicht!

Hat ein Angehöriger kein eigenes Einkommen, ist der Ehegatte nur insofern in der Pflicht, als daß er dem Angehörigen ein Taschengeld zahlen muß, das sich nach o.g. Art errechnet. Von dem verbleibenden Rest steht dem Angehörigen 5 % Taschengeld zu, das wiederum als Bemessungsgrundlage genommen wird, ob man den Bedürftigen nun unterstützen muß oder nicht!

Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine Zahlungsverpflichtung der Angehörigen aussetzt, wenn man von 'unbilligem Verhalten' des Bedürftigen spricht. Einen Säugling im Heim abzugeben oder bei den Großeltern zu lassen wäre z.B. so ein 'unbilliges verhalten'.
Auch, wenn ein Kind körperliche oder seelische Mißhandlungen erfahren hätte (und das aktenkundig -also beweisbar- ist), würde das verhindern, in Zahlungspflicht genommen zu werden.


Darüber hinaus möchte ich auch anmerken, daß 9.000 Euro zwar ne Menge Geld sind, aber man nicht vergessen sollte, wie lange es dauert, bis eine Verhandlung überhaupt zum BGH kommt. Nehmen wir an, es waren 'nur' 3 Jahre (der Vater ist ja schon verstorben und 'verursacht keine neuen Kosten mehr'), rechnet man dann die Zinsen runter, ist die monatliche Zahlung schon nicht mehr ganz so groß.
Der Sohn wurde von seinem Vater ja bis zur Volljährigkeit versorgt - es ist also kein 'unbilliges Verhalten' zu sehen, deshalb war er in die Pflicht zu nehmen - völlig emotionslos. Wie wir es  nun moralisch finden, regelt kein Gesetz ;)

Dennoch finde ich es eine Sauerei, daß unsere Rentner ihren Lebensabend häufig in finanzieller Abhängigkeit verbringen müssen, auch wenn sie ihr Leben lang gearbeitet haben.



Offline ToRü | ToРуз

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #11 am: Freitag, 14. Februar 2014 - 16:15:32 »
Tja, und das Problem wird sich in den kommenden Jahren vermehren. Speziell Frauen werden staatliche Leistungen in Anspruch nehmen.
Da sehen wir bald gewaltige Steigerungsraten.

Der Staat muss also immer häufiger da einspringen, wo Familienstrukturen nicht tragen oder nicht vorhanden sind. Im übrigen bin ich schon, der sicher polarisierenden, Meinung, dass erst privat vorgesorgt werden muss, dann die Familie gefordert ist und nur zur Not der Staat. Klar, geht nicht immer. Aber die staatliche Fürsorge sollte eben nicht die Regel sein.

Ein großes Probem sind da sicher auch die Beschäftigungsverhältnisse. Niedriglohnjobs haben eben überwiegend Frauen.

Der heutigen Rentnergeneration geht es finanziell überwiegend gut. Im Schnitt haben die 65-85-jährigen gut 2000 EUR pro Monat zur Verfügung. Im Schnitt wohlgemerkt. 2/3 wohnen in der eigenen Immobilie - ein wichtiger Faktor des Alterswohlstandes.

Das darf natürlich nicht darüber hinwehtäuschen, dass es Altersarmut gibt. Es ist aber - noch - kein Massenphänomen.

Schon die nächste Rentnergeneration, die heute unter 65-jährigen, werden zu großen Teilen eine Rente haben, die nur knapp über dem Existenzminimum liegt. Das untere Einkommensdrittel der jüngeren hat kaum verfügbares Geld, dass sie für das Alter zurücklegen könnten.

Da kommt was auf uns zu.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Johomo

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #12 am: Freitag, 14. Februar 2014 - 16:52:20 »
Schon die nächste Rentnergeneration, die heute unter 65-jährigen, werden zu großen Teilen eine Rente haben, die nur knapp über dem Existenzminimum liegt. Das untere Einkommensdrittel der jüngeren hat kaum verfügbares Geld, dass sie für das Alter zurücklegen könnten.

Da kommt was auf uns zu.
Warum eigentlich? Wer gut verdient bekommt auch eine gute Rente. Es sei denn, man war selbstständig und/oder man hat nichts in die Rentenkasse eingezahlt.
Ich kann dieses Gejammere wegen der niedrigen Rente von den Gutverdienern nicht mehr hören.

Offline Desinfector

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #13 am: Freitag, 14. Februar 2014 - 21:49:42 »
Zitat
Dann wird errechnet, was dem Angehörigen zum Leben bleibt.

da wird nicht nur errechnet, was einem bleibt,
sondern was man hinzuverdient, das man garnicht hat.

Da wird dein Haus oder Deine Eigentumswohnung als Einkunft hingerechnet, weil man ja keine Miete bezahlt.
gravity sux!

Katja

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Re: Elternunterhalt!?
« Antwort #14 am: Samstag, 15. Februar 2014 - 09:21:31 »
Zitat
Dann wird errechnet, was dem Angehörigen zum Leben bleibt.

da wird nicht nur errechnet, was einem bleibt,
sondern was man hinzuverdient, das man garnicht hat.

Da wird dein Haus oder Deine Eigentumswohnung als Einkunft hingerechnet, weil man ja keine Miete bezahlt.

Das ist so nicht ganz korrekt, Desinfector! Es würden 450 Euro Warmmiete (pro Monat/Person) vom bereinigten, kummilierten Einkommen in Abzug gebracht.
Immer vorausgesetzt, daß man keine 27-Zimmer-Villa bewohnt! ;) Aber da wäre ja auch wohl das Grundeinkommen ein anderes.