Allerdings ist es bei einem Fund gesetzlich im BGB geregelt: Sachwert bis 500 EUR 5% Finderlohn, darüber oder Fundtiere: 3%
Das erinnert mich sehr an eine Dame, deren Hund wir gefunden haben. Er war abgehauen und kilometerweit gelaufen, angeblich, weil der Sohn des Hauses nicht aufgepaßt hätte. Als wir ihr den Hund wiederbrachten (!!!!!), erklärte sie, daß es sich um eine wertvolle Zuchthündin handelte. Auf Nachfrage konnte sie nicht beweisen, daß es sich um ihren Hund handelte (er war zu uns genauso freundlich und nett, wie zu der Dame!)
Daraufhin wollte sie die Polizei holen, weil wir ihren Hund angeblich geklaut hätten. Einen Finderlohn haben wir nicht bekommen, und unsere Aufwandsentschädigung erst dann, als das zuständige Ordnungsamt bei ihr nachfagte... 3% vom 1.800 Euro wäre die Kastration eines Katers gewesen.