Autor Thema: Slomka vs. Gabriel  (Gelesen 2252 mal)

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Offline Brilonius

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Slomka vs. Gabriel
« am: Donnerstag, 05. Dezember 2013 - 17:38:48 »
Erst einmal zur Erinnerung eine Langfassung des Streitgespräches zwischen Slomka und Gabriel:



Die Kurzfassung:




Die Diskussion entfachte eine hitzige Debatte, auf der einen Seite der sichtlich verstimmte und gallige Sigmar Gabriel, auf der anderen Seite die Journalistin Marietta Slomka, für einige das Sprachrohr der CDU, mutig, ohne die üblichen Phrasen. Aber in diesem Fall kommt sie etwas zickig daher. 

Was war geschehen? Die SPD fragt ihre Mitglieder nach deren Meinung zum Koalitionsvertrag, und eben dieses Procedere soll leicht verfassungs-anrüchig sein.

Meiner Meinung nach ist dies nicht der Fall, da die Verfassung nicht diese Form der Basisdemokratie in den Parteien verbietet. Die Aufgabe, geeignete Koalitionen zu finden, haben nur die Parteien zu lösen, und zwar jede auf ihre genehme Art. Und die SPD entschied sich für Basisdemokratie, mehr Demokratie geht nicht.

Oder ist etwa die Befragung einer elitären Clique, wie z. B. des Parteivorstandes, demokratischer, rechtlich unbedenklicher? Wer soll eine größere Legitimation haben, den Parteiwillen zu vertreten als ihre Mitglieder?

Wir hatten im September keine Koalitionsvertragswahlen, sondern es wurde über die Zusammensetzung des Bundestages abgestimmt und die bleibt so, wie sie ist, mit oder ohne Befragung. Der Bundestagsabgeordnete muß sich keiner Mitgliederbefragung unterwerfen – nur seinem Gewissen. Kein Parteimitglied kann einem Abgeordneten Anweisungen erteilen. Also, was soll’s? Alles ist Roger!

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Slomka vs. Gabriel
« Antwort #1 am: Donnerstag, 05. Dezember 2013 - 18:21:22 »
Die Verfassungsfrage stellt sich schlicht für die SPD-Abgeordneten.

Die sind frei in ihrer Entscheidung, so sieht es unser Grundgesetz vor. Es gibt kein imperatives Mandat.

Siggi Pop meint jedoch, dass der Mitgliederentscheid nur für den Parteivorstand gelte. (Bei 2:57)
Wer sich jedoch die Unterlagen der SPD ansieht, wird sehen dass dort steht, der Entscheid sei für ALLE in der SPD bindend; also auch für die Abgeordneten. Und ob das verfassungsgemäß ist, zweifeln Verfassungsrechtler an.

"Das Mitgliedervotum über die Ergebnisse dieser Verhandlungen wird für alle in der SPD politisch verbindlich sein." so die SPD

Nachzulesen hier:

http://www.spd.de/mitgliedervotum/FAQ_Mitgliedervotum/

http://www.spd.de/linkableblob/112160/data/20131118_faq_mitgliedervotum.pdf

Ich sehe dass auch kritisch, denn wie gesagt, die Abgeordneten des Bundestages sind ungebunden:

Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz: Abgeordnete sind „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“

Das wird mit dem SPD-Mitgliederentscheid in Frage gestellt - denn das Ergebnis "wird für alle in der SPD politisch verbindlich sein."
« Letzte Änderung: Donnerstag, 05. Dezember 2013 - 18:24:29 von ToRü »
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
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Offline Brilonius

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Re: Slomka vs. Gabriel
« Antwort #2 am: Freitag, 06. Dezember 2013 - 16:02:58 »
Das sehe ich nicht so. Warum soll der Beschluß eines kleinen oder großen Parteitages oder der eines Parteivorstandes verfassungsrechtlich unbedenklicher sein? Wenn wenige die Koalition absegnen, ist alles o. k., wenn viele ihr Votum abgeben, ist das anrüchig?
Ich ordne die verfassungsrechtlichen Bedenken unter "dürftige Polemik" gegen die Sozis ein, vielleicht sind sie auch Ausdruck von Neid, da ja in den Unionsparteien Merkel und Seehofer die Dinge regeln und sich diese von den Parteigremien abnicken lassen.

Offline NF

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Re: Slomka vs. Gabriel
« Antwort #3 am: Freitag, 06. Dezember 2013 - 18:41:10 »
Das sehe ich nicht so. Warum soll der Beschluß eines kleinen oder großen Parteitages oder der eines Parteivorstandes verfassungsrechtlich unbedenklicher sein? Wenn wenige die Koalition absegnen, ist alles o. k., wenn viele ihr Votum abgeben, ist das anrüchig?
Ich ordne die verfassungsrechtlichen Bedenken unter "dürftige Polemik" gegen die Sozis ein, vielleicht sind sie auch Ausdruck von Neid, da ja in den Unionsparteien Merkel und Seehofer die Dinge regeln und sich diese von den Parteigremien abnicken lassen.


...kurz...knappp...prägnant...Dankeschön
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EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Slomka vs. Gabriel
« Antwort #4 am: Freitag, 06. Dezember 2013 - 22:47:43 »
Eine andere Meinung zur Sache kann man mit den Todschlagargumenten "Neid" "Polemik" immer leicht abtun.

Wo sind Deine Fakten jenseits Deiner subjektiven Gefühlswelt?

Das Verfassungsgericht hat das ja nun klargestellt und stellt das Mitgliedervotum der Fraktionsdisziplin gewissermaßen gleich.

Dennoch hat Sigmar Gabriel in diesem Interview etwas nicht ganz richtiges erzählt.
« Letzte Änderung: Freitag, 06. Dezember 2013 - 22:51:09 von ToRü »
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Offline Peter D.

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Re: Slomka vs. Gabriel
« Antwort #5 am: Freitag, 06. Dezember 2013 - 23:39:51 »
Das sehe ich nicht so. Warum soll der Beschluß eines kleinen oder großen Parteitages oder der eines Parteivorstandes verfassungsrechtlich unbedenklicher sein? Wenn wenige die Koalition absegnen, ist alles o. k., wenn viele ihr Votum abgeben, ist das anrüchig?
Ich ordne die verfassungsrechtlichen Bedenken unter "dürftige Polemik" gegen die Sozis ein, vielleicht sind sie auch Ausdruck von Neid, da ja in den Unionsparteien Merkel und Seehofer die Dinge regeln und sich diese von den Parteigremien abnicken lassen.


...kurz...knappp...prägnant...Dankeschön
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Sehe ich ganz genau so - inzwischen auch verfassungsgerichtlich bestätigt!
"Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten." (Dieter Nuhr)

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Slomka vs. Gabriel
« Antwort #6 am: Samstag, 07. Dezember 2013 - 00:09:16 »
Brilonius, ich vergaß: Du fragtest

Das sehe ich nicht so. Warum soll der Beschluß eines kleinen oder großen Parteitages oder der eines Parteivorstandes verfassungsrechtlich unbedenklicher sein? Wenn wenige die Koalition absegnen, ist alles o. k., wenn viele ihr Votum abgeben, ist das anrüchig?
...

Es ging ja nicht um das Mitgliedervotum an für sich, sondern um dessen bindende Wirkung für die SPD-Abgeordneten.
Die sind laut unserem Grundgesetz unabhängig.
Das erklärte ich ja auch weiter oben.
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Offline Brilonius

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Re: Slomka vs. Gabriel
« Antwort #7 am: Sonntag, 08. Dezember 2013 - 19:30:38 »
Eine andere Meinung zur Sache kann man mit den Todschlagargumenten "Neid" "Polemik" immer leicht abtun.

Wo sind Deine Fakten jenseits Deiner subjektiven Gefühlswelt?

Ich glaubte, mich deutlich ausgedrückt zu haben. Neid und Polemik sind keine Argumente meiner subjektiven Gefühlswelt, sondern einfach Erklärungsversuche für die absurde Kritik an diesem Votum, das wohl nicht nur aus Sorge um die Demokratie kritisiert wird.

Argumente habe ich genügend genannt, wer lesen kann….
Argumente können sowieso nichts beweisen, vielleicht überzeugen, schon gar nicht Vorurteile widerlegen.

Jetzt komme ich zu der "bindenden Wirkung", ich glaube, du meinst damit die Fraktionsdisziplin, im speziellen Fall die der SPD. Die Diskussion darüber alles olle Kamellen.

Erst einmal: Die Verbindlichkeit eines Votums der SPD-Mitglieder ist nicht größer als die eines Vorstandsbeschlusses der SPD oder Beschlusses eines CDU-Parteitages.

Wer in unserem parlamentarischen Regierungssystem die Fraktionsdisziplin (also deine bindende Wirkung) bemängelt, sollte entweder auswandern oder auf Änderung des Grundgesetzes hoffen. Die Parteien spielen lt. GG bei der politischen Willensbildung eine erhebliche Rolle, also auch bei der Regierungsbildung. Man kann es auch Parteiendemokratie nennen.

Ein Fraktionszwang ist verfassungswidrig, Fraktionsdisziplin wird erwartet – nicht nur in der SPD. Und trotzdem hat jeder Abgeordnete ein freies Mandat, kann abstimmen, wie er es will. Auf der einen Seite also ein imperatives Mandat, auf der anderen ein freies. Er befindet sich sicherlich manchmal in einem Dilemma – hier die Parteimeinung, dort das Gewissen. Im Idealfall stimmt beides überein. wenn nicht: Ein Politiker kann und muß das aushalten.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Slomka vs. Gabriel
« Antwort #8 am: Sonntag, 08. Dezember 2013 - 23:05:46 »
Wie gesagt, da hat das BVerfG Dir vorgegriffen und festgestellt,  dass das Mitgliedervotum der Fraktionsdisziplin quasi gleichgestellt ist. Also ist es ja offiziell geklärt.
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