Autor Thema: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.  (Gelesen 7214 mal)

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Paul Schrader

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #45 am: Montag, 13. Januar 2014 - 18:18:22 »
Und nicht so schlau war wohl auch, den Investoren mit einer Insolvenz zu drohen, wenn sie ihr Kapital abziehen. Was werden die angeschriebenen Investoren jetzt wohl machen, wenn sie ihr Geld retten wollen?

Zitat von: Wikipedia
Ein Genussschein ist eine Anlageform, die z. B. Rechte am Reingewinn einer Gesellschaft übergibt. [...] Die Rendite ist oft recht hoch, bei einer Insolvenz oder einer Liquidation erfolgt die Rückzahlung der Einlage des Genussscheininhabers aber erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen Gläubiger. Der Totalverlust der Einlage ist also möglich.

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #46 am: Montag, 13. Januar 2014 - 18:37:06 »
Zudem die Genussscheine ja Eigenkapital sind, daher auch die Nachrangigkeit bei Forderungen. Das war wohl den meisten Anlegern nicht klar.
Und das Eigenkapital soll ja bereits seit längerem aufgezehrt sein.

Zudem hat man ja in die Holding investiert.  Und der gehört kein einziges Windrat.
« Letzte Änderung: Montag, 13. Januar 2014 - 18:41:26 von ToRü »
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
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Deichlamm

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #47 am: Montag, 13. Januar 2014 - 18:58:58 »
Zitat
Und der gehört kein einziges Windrat.

Da ist guter Rat wohl teuer. Sorry, der musste jetzt sein - auch wenn da jetzt Ratlosigkeit herscht...

 ;)

Stefan

Paul Schrader

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #48 am: Montag, 13. Januar 2014 - 19:08:39 »
Man sollte die Ratsversammlung einberufen! :lach

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #49 am: Montag, 13. Januar 2014 - 19:19:49 »
Die Stadt kauft alle Windräder und übernimmt das Personal...
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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #50 am: Donnerstag, 16. Januar 2014 - 12:28:41 »
PROKON Genussrechte
(Daten vom 16.01.2014, 12.00 Uhr)
•   Genussrechtsinhaber:   75.298
•   Genussrechtskapital:   1.400.107.217 €*
•   Einzahlungen heute:   34.136 €
•   Zurückgenommene Kündigungen 2014:   10,44 Mio. €
•   Bestehende Kündigungen:                      216,11 Mio. €

11.358 Genussrechtsinhaber haben sich entschieden, ihre Genussrechte zu halten, zu erhöhen oder ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen.

Q: www.prokon.net

Bisher also erst gut 15%, die ihre Genussrechte halten...
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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #51 am: Donnerstag, 16. Januar 2014 - 13:03:13 »
Übrigens müssen die Windmüller die Genussrechteinhaber nicht um Zinsstundung bitten.Denn deren AGB besagen:

""Durch die Grundverzinsung des Genussrechtskapitals darf sich jedoch kein Jahresfehlbetrag ergeben. Reichen der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin zur Zahlung oder Gutschrift (Thesaurierung) gemäß § 6 der Grundverzinsung des Genussrechtskapitals nicht oder nicht ganz aus, reduziert sich der auf das jeweilige Jahr entfallende Ausschüttungs- bzw. Gutschriftsbetrag entsprechend. Für nicht oder nicht vollständig ausgezahlte bzw. gut geschriebene Grundverzinsungsbeträge besteht jedoch ein Nachzahlungsanspruch, vorausgesetzt, der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin reichen für die Bedienung des Anspruches aus.""
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Rizzi

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #52 am: Donnerstag, 16. Januar 2014 - 13:08:01 »
Übrigens müssen die Windmüller die Genussrechteinhaber nicht um Zinsstundung bitten.Denn deren AGB besagen:

""Durch die Grundverzinsung des Genussrechtskapitals darf sich jedoch kein Jahresfehlbetrag ergeben. Reichen der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin zur Zahlung oder Gutschrift (Thesaurierung) gemäß § 6 der Grundverzinsung des Genussrechtskapitals nicht oder nicht ganz aus, reduziert sich der auf das jeweilige Jahr entfallende Ausschüttungs- bzw. Gutschriftsbetrag entsprechend. Für nicht oder nicht vollständig ausgezahlte bzw. gut geschriebene Grundverzinsungsbeträge besteht jedoch ein Nachzahlungsanspruch, vorausgesetzt, der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin reichen für die Bedienung des Anspruches aus.""

Stellt sich die Frage, WIESO sie es getan - und damit den Stein ins Rollen gebracht - haben ?

Mögliche Vermutung: geplante Insolvenz ? !

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #53 am: Donnerstag, 16. Januar 2014 - 13:56:43 »
Ich denke, da liegst Du nicht so falsch, Rizzi.
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Rizzi

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #54 am: Donnerstag, 16. Januar 2014 - 14:35:27 »
Mir sind die Anleger und der GF ziemlich wurscht.
Ich hoffe nur, die vielen Arbeitnehmer behalten alle irgendwie und bei wem auch immer ihren Job.

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #55 am: Donnerstag, 16. Januar 2014 - 16:42:07 »
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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #56 am: Sonntag, 19. Januar 2014 - 18:18:29 »
Wasserstandsmeldung:

"Bereits 32.245 Genussrechtsinhaber haben sich entschieden, ihre Genussrechte zu halten, zu erhöhen oder ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen und somit dem Unternehmen Genussrechtskapital in Höhe von 628.033.303,66 € nicht zu entziehen. (19.01.2014, 17.00 Uhr,)"

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #57 am: Sonntag, 19. Januar 2014 - 18:31:09 »
Wasserstandsmeldung:

"Bereits 32.245 Genussrechtsinhaber haben sich entschieden, ihre Genussrechte zu halten, zu erhöhen oder ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen und somit dem Unternehmen Genussrechtskapital in Höhe von 628.033.303,66 € nicht zu entziehen. (19.01.2014, 17.00 Uhr,)"

die ganze Aktion ist kaum nachvollziehbar: die Rechte sind extrem beschränkt - Auszahlung lt. Spielregeln nur bei entsprechender Liquidität haben die (Gut)gläubigen doch von Anfang an akzeptiert!
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #58 am: Sonntag, 19. Januar 2014 - 18:38:01 »
Richtig. Die sind selber schuld.

Bei den Angestellten sieht das aber anders aus.
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Re: PROKON... Harry, hol schon mal den Wagen.
« Antwort #59 am: Mittwoch, 22. Januar 2014 - 17:51:22 »
"Prokon ist insolvent.

"Der Windparkinvestor Prokon steht vor dem Aus:
Das Unternehmen hat Insolvenz angemeldet. Der Konzern hatte vor wenigen Tagen bekanntgegeben, dass er in Schieflage geraten ist. Prokon hatte vor allem bei Kleinanlegern 1,4
Milliarden Euro eingesammelt. Ihr Geld dürfte mit der Insolvenz weitgehend verloren sein."

http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/windparkbetreiber-am-ende-prokon-ist-insolvent_id_3562329.html

"In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen PROKON Regenerative Energien GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, ist heute, 22.01.2014, 14.00 Uhr, Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


Amtsgericht Itzehoe, den 22.01.2014"
« Letzte Änderung: Mittwoch, 22. Januar 2014 - 17:55:54 von ToRü »
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