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Ein Genussschein ist eine Anlageform, die z. B. Rechte am Reingewinn einer Gesellschaft übergibt. [...] Die Rendite ist oft recht hoch, bei einer Insolvenz oder einer Liquidation erfolgt die Rückzahlung der Einlage des Genussscheininhabers aber erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen Gläubiger. Der Totalverlust der Einlage ist also möglich.
Und der gehört kein einziges Windrat.
Übrigens müssen die Windmüller die Genussrechteinhaber nicht um Zinsstundung bitten.Denn deren AGB besagen:""Durch die Grundverzinsung des Genussrechtskapitals darf sich jedoch kein Jahresfehlbetrag ergeben. Reichen der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin zur Zahlung oder Gutschrift (Thesaurierung) gemäß § 6 der Grundverzinsung des Genussrechtskapitals nicht oder nicht ganz aus, reduziert sich der auf das jeweilige Jahr entfallende Ausschüttungs- bzw. Gutschriftsbetrag entsprechend. Für nicht oder nicht vollständig ausgezahlte bzw. gut geschriebene Grundverzinsungsbeträge besteht jedoch ein Nachzahlungsanspruch, vorausgesetzt, der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin reichen für die Bedienung des Anspruches aus.""
Wasserstandsmeldung:"Bereits 32.245 Genussrechtsinhaber haben sich entschieden, ihre Genussrechte zu halten, zu erhöhen oder ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen und somit dem Unternehmen Genussrechtskapital in Höhe von 628.033.303,66 € nicht zu entziehen. (19.01.2014, 17.00 Uhr,)"