Autor Thema: Schummeln ist nicht erlaubt!  (Gelesen 8892 mal)

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Offline ToRü | ToРуз

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #30 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 18:41:18 »
Die Wanka hat keinen Doktortitel - oder?

Dann kann ihr ja nichts passieren  >:D


Hat sogar habilitiert.

Mal sehen, wann die erste Habilitation geprüft wird und der erste Prof seinen Titel verliert...
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Sanni

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #31 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 19:09:25 »
Die Wanka hat keinen Doktortitel - oder?

Dann kann ihr ja nichts passieren  >:D


Hat sogar habilitiert.

Mal sehen, wann die erste Habilitation geprüft wird und der erste Prof seinen Titel verliert...

Ok, ich gehe in die Ecke und schäme mich angesichts dieser
Unwissenheit

Offline ToRü | ToРуз

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Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
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breughel

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #33 am: Sonntag, 10. Februar 2013 - 16:01:49 »
Claus Kleber brachte unter der Woche ein schönes Beispiel, das natürlich auch ein bisschen plakativ ist.

Wenn Annette Schavan vor 33 Jahren ihren Doktorvater (im juristischen Sinne) totgeschlagen hätte, dann könnte sie dafür nicht mehr belangt werden, weil die Tat verjährt wäre.

Warum es solche Verjährungsfrist für Doktorarbeiten nicht gibt, ist mir einfach schleierhaft. Selbst das Abitur kann man nach zehn Jahren nicht mehr aberkennen, wenn ich das noch dunkel erinnere.
es handelt sich hier nicht um eine Bestrafung sondern um die Korrektur eines unredlich erworbenen Status. Also Normalisierung.

breughel

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #34 am: Sonntag, 10. Februar 2013 - 16:15:23 »
FDP ist für Verjährung nach 25 Jahren - verständlich bei deren Klientel...
Sollen auch Kunstfälschungen legalisiert werden nach 25 Jahren?

Offline NF

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #35 am: Sonntag, 10. Februar 2013 - 23:02:56 »
...
Warum es solche Verjährungsfrist für Doktorarbeiten nicht gibt, ist mir einfach schleierhaft. Selbst das Abitur kann man nach zehn Jahren nicht mehr aberkennen, wenn ich das noch dunkel erinnere.
es handelt sich hier nicht um eine Bestrafung sondern um die Korrektur eines unredlich erworbenen Status. Also Normalisierung.

HURRA - so deutlich muss es einfach mal beschrieben werden.
Wie bescheuert kann man denn sein, sich trotz solcher Verfehlungen in den Mittelpunkt der Republik zu spielen...oder wäre "skrupellos" die passendere Beschreibung des entsprechenden Charakters ???
EINFACH MAL MACHEN.
KÖNNTE JA GUT WERDEN.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #36 am: Montag, 11. Februar 2013 - 00:29:55 »
Sie verliert ihre Promotion.

Nachtrag: Mit dem Verlust des Titels hat sie auch keinen Studienabschluss mehr, das sie mit der Promotion abschloss.
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