Autor Thema: Schummeln ist nicht erlaubt!  (Gelesen 8896 mal)

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Katja

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #15 am: Donnerstag, 07. Februar 2013 - 20:17:20 »
Es geht ja auch nicht darum, den Inhalt zu überprüfen, sondern darum, daß man 'schummeln' nachweisen kann (oder auch nicht)
Jeder Depp könnte, wenn er denn dann wollte, diese Überprüfung vornehmen. Text vergleichen, gucken, ob ein Quellennachweis da steht - wenn nicht: schummeln. In mehr als 2-3 Fällen ist es dann vorsätzlich - und fertig ist der Skandal.
Der eine macht es vielleicht dafür, daß er in die Annalen eingeht als 'Doktorkiller' (hey, passend zum Nord Mord- Event ;D) und ein anderer kriegt Kohle von der Blöd, weil er so eine Sensation verkauft hat.
ODER politische Gegner setzen jemanden darauf an, einen Ruf zu demontieren....

Alles is drin ;)

Offline Moni84

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #16 am: Freitag, 08. Februar 2013 - 07:57:09 »
Und leider kann man keine Ausgabe dieses Werkes mehr bekommen...

Die Diss. vom BM ist ausleihbar in Hamburg (HSU) Magdeburg und Potsdam. Über die Fernleihe jederzeit zu beziehen. In Hamburg (SUB und Behördenbibliothek) und Hildeheim kann man sie zumindest einsehen. In den süddeutschen Katalogen habe ich nicht nachgesehen.

Der Doktorgrad wird in Deutschland immer noch überbewertet.

Offline Koch Th

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #17 am: Freitag, 08. Februar 2013 - 08:35:46 »
Ja bestraft wird der,der erwischt wird . War in der Schule schon so .
                                                                                                          :ironie
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Offline ToRü | ToРуз

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #18 am: Freitag, 08. Februar 2013 - 11:58:05 »
Ja bestraft wird der,der erwischt wird . War in der Schule schon so .
                                                                                                          :ironie

Ja, wenn man direkt erwischt wird - aber nicht nach 33 Jahren.  :peitsch

Wäre ja ähnlich, wenn Dir jetzt jemand nachweist, dass Du bei deiner Abschlussprüfung in der Schule / Ausbildung etc geschummelt hast, und Du dadurch Deinen Schulabschluss oder Berufsabschluss verlierst. Nach Jahrzehnten.  :lach031:
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Offline Desinfector

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #19 am: Freitag, 08. Februar 2013 - 17:19:06 »
was verliert sie denn?
sie kann doch im amt bleiben.

gravity sux!

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #20 am: Freitag, 08. Februar 2013 - 23:36:29 »
Sie verliert ihre Promotion.
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Offline ToRü | ToРуз

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Offline Desinfector

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #22 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 13:09:59 »
Sie verliert ihre Promotion.

ach nein das hätte ich nicht gedacht, das musst Du mir erzählen.

das hindert aber scheinbar nicht am Verbleib im Amt.
jedenfalls wenns nach Frau Schavan geht.
(ironisch gemeint)

Unsere Kanzlette scheint das auch nicht zu interessieren.
selbst obwohl man im Wahljahr eine schlechte Publicity nicht wirklich gebrauchen kann.
gravity sux!

Offline Hein Blöd

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #23 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 14:10:16 »
das hindert aber scheinbar nicht am Verbleib im Amt.

Doch, siehe hier.
Und das finde ich richtig so.

Johomo

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #24 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 14:49:22 »
Nun tritt sie doch ab!

Sanni

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #25 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 15:29:28 »
Die Wanka hat keinen Doktortitel - oder?

Dann kann ihr ja nichts passieren  >:D

Johomo

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #26 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 16:25:51 »
Die Wanka hat keinen Doktortitel - oder?

Dann kann ihr ja nichts passieren  >:D

Leider doch, denn seit 1980 doktort sie.  ::)

Offline Desinfector

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #27 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 16:49:01 »
Ja jetzt denn doch...

und nun wer ist der nächste Doc ohne Fahrschein?
-Klöbi vielleicht :D
gravity sux!

Offline Blubb

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #28 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 17:34:14 »
Claus Kleber brachte unter der Woche ein schönes Beispiel, das natürlich auch ein bisschen plakativ ist.

Wenn Annette Schavan vor 33 Jahren ihren Doktorvater (im juristischen Sinne) totgeschlagen hätte, dann könnte sie dafür nicht mehr belangt werden, weil die Tat verjährt wäre.

Warum es solche Verjährungsfrist für Doktorarbeiten nicht gibt, ist mir einfach schleierhaft. Selbst das Abitur kann man nach zehn Jahren nicht mehr aberkennen, wenn ich das noch dunkel erinnere.

Johomo

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Re: Schummeln ist nicht erlaubt!
« Antwort #29 am: Samstag, 09. Februar 2013 - 18:07:43 »
Ja jetzt denn doch...

und nun wer ist der nächste Doc ohne Fahrschein?
-Klöbi vielleicht :D
Oh oh, da kommen wohl harte Zeiten auf mich zu! Aber ich gebe Euch mein Ehrenwort, ich wiederhole: Mein Ehrenwort, das mir der Titel nicht weggenommen werden kann, da ich ihn nie bekommen habe. Noch nicht mal mit dem Schießen auf der Kirmes hat es geklappt.  :'(