Autor Thema: Tierschutz in Landesverfassung  (Gelesen 1088 mal)

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Offline Koch Th

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Tierschutz in Landesverfassung
« am: Samstag, 17. November 2012 - 08:44:01 »
Betr.:Tierquälerrei
Der Tierschutz ist jetzt in die Landesverfassung aufgenommen worden.
 ???   Was das genau bedeutet werden uns (vieleicht) unsere Fachleute schreiben (bitte nicht  Linken )
Mit Jungen Leuten bleibt mann jung

Katja

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Re: Tierschutz in Landesverfassung
« Antwort #1 am: Samstag, 17. November 2012 - 13:34:05 »
Als ich das gestern im Radio hörte, wußte ich auch nicht, ob ich mich nun freuen kann:

man möchte damit regeln, daß der Tierschutz wie jedes (andere) Grundrecht nun auch eine Basis hat. Ein Tier darf nun seinen Besitzer anzeigen, wenn es vernachlässigt wird.

Wie?? Geht nicht?

Der SSW-Abgeordnete befürchte 'nutzlose Verfassungslyrik' (danke schön, Herr Meyer, für dieses neue Wort!!) - und hat damit m.M.n. Recht. Die SPD hat es auch erfaßt: im zweiten Schritt sollen Tierschutzorganisationen nun als 'Anwälte der Tiere' für sie sprechen und dementsprechend auch klagen dürfen, wie Umweltorganisationen es jetz schon können.

Es wird sich nichts ändern, befürchte ich - die Gerichte sind weiterhin (mit anderen Dingen) überlastet, Anzeigen werden wegen 'Geringfügigkeit' nicht weiter verfolgt und die, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, werden auch weiterhin keinerlei Strafen befürchten, die ich auch nur ansatzweise für gerecht empfinde.

Aber schön, daß wir mal 'drüber gesprochen haben! ;)

Nein, ich will nicht sakrkastisch sein (doch, will ich wohl!! ;)) es ist schon okay, daß man sich nun endlich mal auch mit dem TSchG befaßt - allerdings glaube ich, daß dort 'Blinde über eine Farbe diskutieren'!
Aber trotzdem bin ich die Erste, die respektvoll Abbitte leistet, wenn der erste Tierquäler so verurteilt wird, daß man auch von einer Strafe sprechen kann....