Gerade über facebook verbreitet: Der Prinovis-Sozialplan:
Eckpunkte der Vereinbarung vom 4. Juni 2013
I. Abfindungen für Prinovis-Mitarbeiter/innen (Gesamtvolumen: durchschnittlich Faktor 1,33)
1) Alle Mitarbeiter/innen können eine Abfindung in Höhe von 1,25 Gehältern bzw. Löhnen (einschließlich Schichtzuschlägen und anteilig Jahresleistung und Urlaubsgeld) erhalten. Der Sozialplan garantiert Abfindungen in Höhe von 0,9 Gehältern bzw. Löhnen, bei Verzicht auf Kündigungschutzklage erhöht sich der Berechnungsfaktor um 35 % auf insgesamt 1,25.
2) Mitarbeiter/innen erhalten je Kind eine zusätzliche Abfindung von 4.000,- €.
3) Je nach Grad der Schwerbehinderung erhalten Schwerbehinderte (und "Gleichgestellte") zusätzliche Abfindungen von 3.000,- € (bis 70 % Schwerbehinderung) und 5.000,- € (über 70 % Schwerbehinderung)
4) Durch eine dynamische Zusatzabfindung ("soziale Komponente") wird ein Ausgleich für niedrige Abfindungen gezahlt: Je niedriger die Abfindung, desto höher die Zusatzabfindung. Der Höchstbetrag entspricht der niedrigsten Abfindung - 10.000,- € (also: Abfindung von 10.000,- € plus Zusatzabfindung von 10.000,- €).
5) Abfindungen, die mit dem Faktor 1,25 berechnet wurden, werden bis zur Höhe von 160.000,- € ausgezahlt ("Deckelung"). Die Zusatzabfindungen für Kinder oder Schwerbehinderung sind darin nicht enthalten, kommen also noch hinzu.
6) Mitarbeiter/innen über 60 Jahre erhalten gesondert berechnete Abfindungen - begrenzt durch die Einkommensgröße, die bei weiterer Berufstätigkeit im Betrieb erzielt worden wäre.
II. Transfergesellschaft für Prinovis-Mitarbeiter/innen:
1) Es wird eine Transfergesellschaft eingerichtet, in die die Prinovis-Mitarbeiter/innen eintreten können - für 12 Monate bei Bezug von 90 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (darin anteilig Jahresleistung und Urlaubsgeld - also so gut wie 100 % des bisherigen Lohns bzw. Gehalts).
2) Alle, die in die Transfergesellschaft übergehen, erhalten 100 % ihrer Abfindung bei Ausscheiden aus Prinovis und mit dem Eintritt in die Transfergesellschaft ausgezahlt.
III. Regelungen zur Weiterbeschäftigung:
1) Prinovis-Mitarbeiter/innen, die an andere Prinovis-Standorte wechseln, erhalten pauschalierte Zahlungen für doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten.
2) Vorgesehen ist ferner ein befristetes "Rückkehrrecht" und damit die Möglichkeit, die vollen Leistungen aus dem Sozialplan in Anspruch zu nehmen.
IV. Besondere Regelungen für produktionsnahe Beschäftigte von Leiharbeits- und Werkvertragsunternehmen:
1) Frühzeitig, möglichst ab Juli, wird produktionsnahen Beschäftigten der im Werk tätigen Leiharbeits- und Werkvertragsunternehmen der Eintritt in eine extra eingerichtete Transfergesellschaft (Dauer: 6 Monate) angeboten.
2) Das Transferkurzarbeitergeld wird auf 100 % des bisherigen Entgelts aufgestockt.
3) Sollten die dafür zuständigen "Personalservicegesellschaften" dies so nicht umsetzen, garantiert Prinovis gleichwertige Maßnahmen.