Autor Thema: Polizei nicht zuständig  (Gelesen 1538 mal)

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Rizzi

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Re: Polizei nicht zuständig
« Antwort #30 am: Freitag, 23. März 2012 - 12:59:19 »
Der Schaden entstand auf Privatgelände? Richtig! Also "Zivilprozess" und keine Straftat.
Beispiel: Ich wurde bei ehemals Karstadt zu geparkt, Peterwagen angehalten und Bescheid gesagt
Antwort: Der Parkplatz ist Privatbesitz, insofern muss der Eigentümer haften bzw. ausfindig gemacht werden ( vom Parkplatz ).

Das ist natürlich totaler Blödsinn, wenn du behauptest, dass auf Privatgelände keine Straftaten geschehen können.

Einzig und allein, die längst getätigte Aussage, dass das Tatbestandsmerkmal "Vorsatz" fehlt, lässt die Straftat ausscheiden.

igge

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Re: Polizei nicht zuständig
« Antwort #31 am: Donnerstag, 05. April 2012 - 19:08:10 »
Hab nur mal ne frage neben bei wenn das auto der bekannte dort gestanden hat was duch die herabfallende lampe beschädicht worden ist wie hatte der lkw denn noch platz zum wenden gehabt ? ???

Offline Dorei

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Re: Polizei nicht zuständig
« Antwort #32 am: Donnerstag, 05. April 2012 - 19:40:40 »
Hab nur mal ne frage neben bei wenn das auto der bekannte dort gestanden hat was duch die herabfallende lampe beschädicht worden ist wie hatte der lkw denn noch platz zum wenden gehabt ? ???

Hallo Igge,

Du hast durchaus recht mit Deiner Überlegung. Meine Beschreibung war nicht präzise genug. Deshalb jetzt ganz genau:

Direkt neben meiner Auffahrt ist die Auffahrt des Nachbargrundstücks. Diese beiden Auffahrten sind nicht durch eine Mauer oder einen Zaun voneinander getrennt. Die Grenze ist jedoch optisch durch die unterschiedlichen Pflastersteine zu erkennen. Anders gesagt also von der Straße aus gesehen folgende Reihenfolge: links die Auffahrt des Nachbarn, rechts daran anschließend die Grenze, einen Meter weiter die Lampe, rechts davon das Auto der Bekannten.

Der Lkw fuhr rückwärts, dabei überwiegend auf der Auffahrt des Nachbarn, jedoch mit der linken Seite (Fahrerseite) auf meiner Auffahrt. Die Laterne hat insgesamt eine Höhe von ca. 2,60 Meter und oben zwei Lampengehäuse, die seitlich herausragen. Eines diese Lampengehäuse wurde abgerissen und stürzte nach unten. Durch die Gewalteinwirkung wurden dann indirekt auch weiter unten liegenden Bauteile in Mitleidenschaft gezogen.

Bezüglich der Schadenregulierung kann ich schon einen Teilerfolg melden. Der Chef der Spedition, dessen Fahren den Schaden verursacht hatte, hat den Schaden ordnungsgemäß seiner Versicherung gemeldet. Es gibt als bei der Schadenregulierung dem Grunde nach keine Probleme. Wie es mit der Schadenhöhe ausgeht, ist noch unklar. Maßstab müssten die Wiederherstellungskosten sein. Aber nicht alle Versicherungen sind so schnell, wie man es hier in Itzehoe gewohnt ist. Es handelt sich eben nicht um eine Itzehoer Versicherung.




Capitano

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Re: Polizei nicht zuständig
« Antwort #33 am: Donnerstag, 05. April 2012 - 21:11:33 »
Evtl. gibt es aber einen Zeitwertabzug - oder Abzug "Alt für Neu" wie es auch heißt.

Rizzi

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Re: Polizei nicht zuständig
« Antwort #34 am: Freitag, 06. April 2012 - 12:40:22 »
Hab nur mal ne frage neben bei wenn das auto der bekannte dort gestanden hat was duch die herabfallende lampe beschädicht worden ist wie hatte der lkw denn noch platz zum wenden gehabt ? ???

Ist doch aber schön dass auch noch zwei wochen nach dem letzten beitrag jemand fragen zum sachverhalt hat so konnte die beitragserstellerin uns zumindest mal über den sachstand aufklären und das hört sich ja auch alles besser an als am anfang als man so gar kein täter hatte und ich hoffe weiterhin dass alles gut für euch ausgeht.

Katja

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Re: Polizei nicht zuständig
« Antwort #35 am: Montag, 30. Juli 2012 - 14:26:56 »
Für Verkehrsunfälle, die auf einem privaten Gelände geschehen (auch wenn es öffentlich zugänglich ist, wie z.B. auf einer Tankstelle), ist die Polizei auch nicht zuständig - es sei denn, es wären Personenschäden zu beklagen.
Wußte ich auch nicht - Ihr wißt es jetzt!