Hab nur mal ne frage neben bei wenn das auto der bekannte dort gestanden hat was duch die herabfallende lampe beschädicht worden ist wie hatte der lkw denn noch platz zum wenden gehabt ?
Hallo Igge,
Du hast durchaus recht mit Deiner Überlegung. Meine Beschreibung war nicht präzise genug. Deshalb jetzt ganz genau:
Direkt neben meiner Auffahrt ist die Auffahrt des Nachbargrundstücks. Diese beiden Auffahrten sind nicht durch eine Mauer oder einen Zaun voneinander getrennt. Die Grenze ist jedoch optisch durch die unterschiedlichen Pflastersteine zu erkennen. Anders gesagt also von der Straße aus gesehen folgende Reihenfolge: links die Auffahrt des Nachbarn, rechts daran anschließend die Grenze, einen Meter weiter die Lampe, rechts davon das Auto der Bekannten.
Der Lkw fuhr rückwärts, dabei überwiegend auf der Auffahrt des Nachbarn, jedoch mit der linken Seite (Fahrerseite) auf meiner Auffahrt. Die Laterne hat insgesamt eine Höhe von ca. 2,60 Meter und oben zwei Lampengehäuse, die seitlich herausragen. Eines diese Lampengehäuse wurde abgerissen und stürzte nach unten. Durch die Gewalteinwirkung wurden dann indirekt auch weiter unten liegenden Bauteile in Mitleidenschaft gezogen.
Bezüglich der Schadenregulierung kann ich schon einen Teilerfolg melden. Der Chef der Spedition, dessen Fahren den Schaden verursacht hatte, hat den Schaden ordnungsgemäß seiner Versicherung gemeldet. Es gibt als bei der Schadenregulierung dem Grunde nach keine Probleme. Wie es mit der Schadenhöhe ausgeht, ist noch unklar. Maßstab müssten die Wiederherstellungskosten sein. Aber nicht alle Versicherungen sind so schnell, wie man es hier in Itzehoe gewohnt ist. Es handelt sich eben nicht um eine Itzehoer Versicherung.