Autor Thema: Tierschutz vs. Tierschutz  (Gelesen 13811 mal)

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Sanni

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #45 am: Donnerstag, 24. November 2011 - 08:15:00 »
Und natürlich schimpfen hier viele über die Vorgehensweise, auch ich denke mir mein Teil.
Wie wäre es jedoch, wenn eure Katzen n paar Tage ortsabwesend war, ihr euch schreckliche Sorgen gemacht habt, sie dann wiederfindet und sie eine op-Narbe und ein Loch im Ohr vorweist? Ich denke, die Wiedersehensfreude wäre dann auch schnell getrübt, erhielt jedoch zumindest diverse Fragestellungen, was die letzten Tage passiert ist.

DAS kann hoffentlich niemandem, der hier mitliest passieren,
da sicherlich jeder seine Katzen nur kastriert und entsprechend markiert (Chip) draussen rumlaufen läßt  >:D


Bisher finde ich den Ansatz mit - fluoreszierender - Tätowierung am viel versprechensten. Gibt es so etwas? Wundert mich nur, das noch nicht die ganzen Discogänger damit rumlaufen...

Na Stefan, du bist wohl nicht auf dem Laufenden - sowas gibt es selbstverständlich  8)
Diese "Disco-Tattoos" siehste nur bei Schwarzlicht - m. M. nach nur was für Weichlappen  ;)

Wenn schon tätowieren, also richtig nicht mit dieser vorsintflutlichen Zange, dann wäre ich für ein
"dezentes" magenta ;D

Bin schon auf der Suche nach einer günstigen, einfach zu handhabenden Maschine.

Offline Baltic

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #46 am: Donnerstag, 24. November 2011 - 17:41:43 »
es ist ja echt zum Haareraufen, wenn man über die Willkür der Ministerien liest.  ::)

Auch so eine Aussage möchte ich erstmal ganz sachlich betrachten:
Hier liegt doch gerade keine Willkür des Ministerium vor. Dies wäre so, wenn Ausnahmegenehmigungen wie Sand am Meer verteilt würden, die Katzenhilfe jedoch keine bekommt.
Hier jedoch fährt das Ministerium den Kurs, von der Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, grundsätzlich keinen Gebrauch zu machen.
Keine Willkür sondern klarer Kurs. Auch, wenn nicht den Wünschen der Tierschützer entsprechend.

Und natürlich schimpfen hier viele über die Vorgehensweise, auch ich denke mir mein Teil.
Wie wäre es jedoch, wenn eure Katzen n paar Tage ortsabwesend war, ihr euch schreckliche Sorgen gemacht habt, sie dann wiederfindet und sie eine op-Narbe und ein Loch im Ohr vorweist? Ich denke, die Wiedersehensfreude wäre dann auch schnell getrübt, erhielt jedoch zumindest diverse Fragestellungen, was die letzten Tage passiert ist.

Also, bei aller Katzenliebe. Bitte Sachvorgänge immer auch sachlich sehen.

Hallo,

Rizzi, du hast Recht, "Willkür" ist da wohl der falsche Begriff, zu den Antworten, die Katja vom Ministerium erhalten hat, würde eher "Bornierheit" passen. Denn würde man sich wirklich mal so ein wenig mit der Sachlage befassen und sich dort die Mühe machen, genau zu lesen, um was es eigentlich geht, dann müsste man doch erkennen, dass hier mit möglichst wenig (finanziellen und mühevollem) Aufwand die Katzenschwemme eingedämmt werden soll. Das Problem ist anscheinend, dass man dort im Ministerium nicht praktikabel denkt, sondern sich an die Paragrafen klammert. Das ist tatsächlich keine Willkür, aber hoffnungslos borniert.

Zu Deinem 2. Einwand hat Katja im Prinzip schon das gesagt, was mir auch auf der Zunge liegt.
Vor ca. 7 Jahren haben wir auch schon mal 2-3 Tage auf unsere junge Katze (gechipt und kastriert!) gewartet und waren sehr froh, dass eine Mutter ihre Kinder überzeugen konnte, die Katze dorthin zurückzubringen, wo sie sie "gefunden" haben. Natürlich ist ihr nichts passiert dort.  :)
Leider aber 2 Monate später, als die gleiche Katze morgens mit einem Tellereisen (wie man es für die Wildschweinjagd früher benutzt hat) an den Hinterläufen nach Hause kam.  :( Sie lebte noch, das war aber auch alles. Meine Kinder mussten mit ansehen, wie sie mit dieser Falle ins Haus raste. Nur mit Mühe konnte mein Mann das Eisen entfernen, nicht weil sie so zappelte, sondern, weil es so stark unter Spannung stand.  >:( Die Fahrt zur Tierklinik war leider vergebens. Man wollte ihr einen Hinterlauf amputieren, aber sie hatte schon viel zu viel Blut verloren und ist bei der OP verstorben. :(
Und das alles weil irgendein hirnloser Idiot in unserem Wohngebiet so eine Falle, die auch für die Jagd längst verboten ist, ausgelegt hat.  >:( Leider ließ sich das nie aufklären, woher genau diese Falle kam. Aber was ich damit sagen will, ist, dass ich damals heilfroh gewesen wäre, wenn so ein kleines Loch im Ohr alles gewesen wäre, was unsere Sparky von ihrem Ausflug mitgenommen hätte. Aber da Sparky gechipt war, wäre das nicht mal der Fall gewesen.

Ich finde, wer einen Freigänger hält, lebt doch immer mit einem gewissen Risiko, dass dem mal etwas zustösst. Und bei einer gechipten Katze ist immer noch die Chance, dass sie wieder zu ihrem Besitzer kommt oder dass man erfährt, was ihr passiert ist. Unsere jetzige Katze Emily ist zwar sehr häuslich, aber sie kloppt sich gerne mal. Dabei trägt sie auch mal Blessuren davon, sowa bleibt nicht unbedingt aus.

Hoffentlich krieg ich jetzt keine Kloppe, weil ich etwas abgeschweift bin vom Thema. *schäm*

Ich werd' jetzt mal bügeln und dabei mach ich mir noch mal Gedanken.  ;)
Bin hier in friedlicher Absicht unterwegs... Leben und leben lassen

Deichlamm

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #47 am: Donnerstag, 24. November 2011 - 23:07:58 »
Zitat
Diese "Disco-Tattoos" siehste nur bei Schwarzlicht - m. M. nach nur was für Weichlappen

 ;D Sowas wie die Heavy-Metal-Perücke für Bankkaufleute... ;D

Man lernt nicht aus, alles nicht mehr wie früher - wahrscheinlich arbeiten die heute sogar mit örtlichen Betäubung.

Aber zurück zum Thema:

Ein simples Tätowiergerät müsste doch eigentlich billig zu kriegen sein. Und damit ist ein kleines Symbol schnell erledigt. Nicht ganz so einfach wie ein Ohrloch, aber schon nahe dran.

pauli

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #48 am: Freitag, 25. November 2011 - 21:40:10 »
ULTRASCHALL vor jedem Eingriff am Tier. Tut nicht weh und schadet nichts.
Ist leider teuer, aber tierschutzkonform und keiner kann sich hinterher beschweren.
Müsste nicht teuer sein, wenn es nicht die Tierärztekammern gäbe, die leider verhindern, dass Tierschutzbehandlungen günstig sind.
Mein wiederholter Apell an größere Tierschutzorganisationen, doch analog zu Tierkliniken, Tierrettungen etc. fest angestellte Tierärzte für die Landesverbände anzustellen, anstatt mit dem Spendenaufkommen ein Riesen-Subvendtionsrprogramm für Tierärzte zu betreiben, blieben leider immer unbeantwortet 
Ultraschall und Kastrationen könnten günstig ohne Ende sein, wenn der Tierschutz nur an einem Strang ziehen würde.

Offline jimknox

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #49 am: Freitag, 25. November 2011 - 22:54:23 »
Ich hab das hier alles nur grob überflogen aber meine Frage wäre wie andere Institutionen,Katzenhilfe oder ähnliche Einrichtungen dieses Problem gelöst haben.

Offline Desinfector

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #50 am: Samstag, 26. November 2011 - 00:34:51 »
Zitat
nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tieren ohne medizinische Notwendigkeit Gewebe zu entnehmen.

damit würde ich Dich genau im grünen Bereich sehen.
zur Verhinderung der Fortpflanzungsfähigkeit ist es nötig,
Gewebe zu entnehmen, das erlaubt das Gesetz ja offentsichtlich.
Ist denn geschrieben, dass hier nur z.B. beim Kater das "Beutelchen" zu entfernen ist?
Ohrmarkierung gehört zum Eingriff dazu -fertig.

Eine Kastration ist doch erheblich mehr als ne Ohr-Ecke abzuzwacken (oder ein Loch zu stanzen).

Und wenn man's genau nimmt, ist es ja auch nicht medizinisch erforderlich,
eine Kastration durchzuführen.
Eine Katze lebt bestimmt auch super ohne einen solchen Eingriff.

Letztlich: nicht fragen, einfach machen.
Rückgrad haben

(OT)
Genau wie mit dem Fernbleiben vom Schulunterricht einen Tag vor den Sommerferien - weil Daddy den Urlaub nicht anders bekommt oder die Reise nicht anders buchbar war als einen Tag vorher beginnend:
Wenn Du fragst, kriegt Dein Kind nicht frei.
Also: Einfach machen...
(/OT)
gravity sux!

Offline Baltic

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #51 am: Samstag, 26. November 2011 - 03:05:56 »
Zitat
nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tieren ohne medizinische Notwendigkeit Gewebe zu entnehmen.

damit würde ich Dich genau im grünen Bereich sehen.
zur Verhinderung der Fortpflanzungsfähigkeit ist es nötig,
Gewebe zu entnehmen, das erlaubt das Gesetz ja offentsichtlich.
Ist denn geschrieben, dass hier nur z.B. beim Kater das "Beutelchen" zu entfernen ist?
Ohrmarkierung gehört zum Eingriff dazu -fertig.

Eine Kastration ist doch erheblich mehr als ne Ohr-Ecke abzuzwacken (oder ein Loch zu stanzen).

Und wenn man's genau nimmt, ist es ja auch nicht medizinisch erforderlich,
eine Kastration durchzuführen.
Eine Katze lebt bestimmt auch super ohne einen solchen Eingriff.


Letztlich: nicht fragen, einfach machen.
Rückgrad haben

(OT)
Genau wie mit dem Fernbleiben vom Schulunterricht einen Tag vor den Sommerferien - weil Daddy den Urlaub nicht anders bekommt oder die Reise nicht anders buchbar war als einen Tag vorher beginnend:
Wenn Du fragst, kriegt Dein Kind nicht frei.
Also: Einfach machen...
(/OT)

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Wie meinst Du das?  ???
Natürlich lebt die Katze/der Kater auch gut ohne Kastration. Aber darum geht es doch gerade.
Man will die unkontrollierte und kaum mehr zu händelnde Fortpflanzung eindämmen und
dazu ist die Kastration unumgänglich. Deswegen wird ja dieser Aufwand betrieben.

Leider gibt immer noch viele verantwortungslose Katzenhalter, denen gar nicht bewusst ist,
was passiert, wenn der nicht kastrierte Kater fröhlich durch die Gegend streunert und nicht
kastrierte Katzen begattet.

Nicht fragen - einfach machen - Das klappt nicht, wie sich ja gezeigt hat.
Wenn Du Katja erstes Post liest, dann siehst du ja, wie der ganze Ärger entstanden
ist. Da würde ich als Tierarzt auch nicht mitmachen, wenn ich Gefahr laufe, meine Zulassung
zu verlieren. Wie nun die genaue Definition der Gewebeentnahme ist, das kann Katja sicher
besser erklären. Ich denke mal, die Kastration ist eine medizinische Notwendigkeit im
weitesten Sinne, während das Ohrloch für das Ministerium eine unerlaubte Gewebeentnahme
darstellt.

Mal so ein Gedanke, aber das habt ihr bestimmt auch schon überlegt:
Kann man es nicht so auslegen, dass man dem Ohrlochausstechen eine
medizinische Notwendigkeit zuspricht, in dem man das entnommene Gewebe
zu Forschungszwecken sichert. Ich weiß, das hört sich gruselig an, aber es geht ja nur um eine Definition.
Vielleicht könnte Tierforscher aus dem entnommenen Gewebe ganz neue Erkenntnisse über Katzen
gewinnen. Und dann erfüllt das Ohrloch einen (doppelten) Zweck.
Bin hier in friedlicher Absicht unterwegs... Leben und leben lassen

Fiet

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #52 am: Sonntag, 27. November 2011 - 02:35:34 »
Ich hab das hier alles nur grob überflogen aber meine Frage wäre wie andere Institutionen,Katzenhilfe oder ähnliche Einrichtungen dieses Problem gelöst haben.

Chippen oder tätowieren. Manche Katzenhilfen machen auch beides.

Drea

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #53 am: Sonntag, 27. November 2011 - 12:02:09 »
scheiß doch auf so ein kleines loch im Ohr .Hauptsache der tiger ist wieder zu hause

pauli

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #54 am: Sonntag, 27. November 2011 - 13:03:48 »
Ich habe noch mal über den Ausgangssachverhalt nachgedacht.
Habe ich das richtig verstanden, dass das Veterinäramt untersagt hat, die Ohren zu stanzen ?
Und wer hat angedroht, die Zulassung des TA zu entziehen ?

Ich denke, da hat jemand ganz gewaltig seine Kompetenzen überschritten und versucht es mit Einschüchterung.

Gegen die Anordnung des Kreisveterinäramtes kann bei der zuständigen Fachaufsichtsbehörde des Landes Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt werden
Jeder hat zudem das Recht, sich  direkt an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden.
Das ist der schnellere Weg.

Frau Aigner sehe ich hier zunächst gar nicht im Boot, da Ihr gar keine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Im Gegenteil, die Anordnung des Verbotes der Ohrmarkierung  oder der Kastration dürfte in diesem Fall fehlerhaft sein, da es den Tierarzt unzulässig in der Ausübung seines Berufes beschränkt.

Es ist richtig, dass § 6 TierSchG das vollständige oder teilweise Amputieren von Körerteilen oder das vollständige oder teilweise Entfernen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verbietet.

Entscheidend für Euch ist aber der dann folgende Satz
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 a) Tierschutzgesetz:
“Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist…”
Diese Vorschrift gibt dem Tierarzt den Handlungsspielraum, den er für die Ausübung seines Berufes benötigt, andererseits wird ihm die volle Verantwortung für die sorgfältige Abwägung in jedem Einzelfall übertragen.

Ein Kommentar zum TierSchG (Hans-Georg Kluge, Kohlhammer Verlag ) hat sehr ausführliche Erläuterungen zu diesem Thema.
Da ich hier nicht  Seiten abschreiben will, schicke ich Katja per Post die entsprechenden Kopien zu, damit dürfte der Kampf gegen diese unsinnige Anordnung des Amtes leichter aus der Welt zu schaffen sein.
Nur soviel:
In Randnummer 3 des Kommentars steht:
“Ausnahmen vom Verbot…
Tierärztliche Indikation.  Das Verbot entfällt…wenn der Eingriff im Einzelfall (also keinesfalls für eine unbestimmte Anzahl von Fällen) nach tierärztlicher Indikation geboten ist.
Unter Indikation wird der Grund oder Umstand verstanden, eine bestimmte tierärztliche Maßnahme durchzuführen, die nach Abschätzen des möglichen Nutzens und Risikos für den Patienten sinnvoll erscheint, um Schaden. Leiden und Schmerzen von ihm abzuwenden.
Daher können Eingriffe auch prophylaktisch geboten sein, d. h. vorbeugend der Vermeidung von anderweitig absehbaren Beeinträchtigungen des Wohlbefindens oder von  Bedrohungen des Lebens des Tieres dienen.”

Später im Kommentar: “§ 6 Satz 2 Nummer 5 gestattet das Unfruchtabmachen zum einen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung. Gedacht ist hier also an Fälle wie etwa die Unfruchtbarmachung von frei lebenden Katzen und regelmäßigen Freigängern, um deren dramatische Vermehrung zu verhindern, die ihrerseits wieder Ursache tierschutzwidriger Zustände ist….”

Also ist die Sache doch klar.
Die Kastration von frei lebenden Katzen ist aus Tierschutzgründen ausdrücklich vom Verbot der Amputation ausgenommen.
Das Stanzen oder anderweitige Kennzeichnung darf im Zusammenhang  mit der Kastration als Einzelfallentscheidung  nach tierärztlicher Indikation als Einzelfallmaßnahme getroffen werden.

Voraussetzung ist danach die Risiko/Nutzen-Abschätzung für das Tier. Ist die Maßnahme sinnvoll und gerechtfertigt, um z. B. zukünftige Schäden für das Tier abzuwenden?
Na, den Beweis habt ihr ja gerade selbst perfekt geliefert !!!
Wäre die Katze gestanzt gewesen, und dieser Eingriff ist ja eigentlich ohnehin fast als unerheblich und unschädlich  zu bezeichnen, hätte ihr das Leid und die Gefährdung durch einen doppelten Bauchschnitt erspart werden können.
Euer Fall ist also der beste Beweis für die  tierärztliche Indikation der Stanzung.
Nur muss es eben eine Entscheidung in jedem Einzelfall sein, die jedes Mal begründet werden muss.
Dagegen kann keine Behörde was, die generelle Untersagung halte ich für rechtswidrig. Ich würde gegen diese Anordnung der Behörde vorgehen mit entsprechenden Rechtsmitteln. Da ich nicht genau weiß, wer nun genau was angedroht und geschrieben hat und ob es formlos oder ein Bescheid war, kann ich Näheres nicht dazu sagen.


Katja

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #55 am: Montag, 28. November 2011 - 06:39:02 »
DANKE PAULI!!!  :verliebt blfdich

Oh man, wenn es so einfach wäre, würde uns das wirklich unendlich viel helfen!!!

Ich warte also gerne (und ungeduldig)  auf die Kopien und laufe damit dann mal los!
Vielen, vielen Dank!!!

Offline Edendorf

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #56 am: Montag, 28. November 2011 - 07:21:27 »
Frage an Katja:
Warum bin ich eigentlich so blöd gewesen und habe für die Kastration meiner Katzen bezahlt? Hätte ich nicht zum Tierarzt gehen können und sagen können, dass es eine verweilderte zugelaufene Katze ist?

breughel

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #57 am: Montag, 28. November 2011 - 08:39:40 »
Frage an Katja:
Warum bin ich eigentlich so blöd gewesen und habe für die Kastration meiner Katzen bezahlt? Hätte ich nicht zum Tierarzt gehen können und sagen können, dass es eine verweilderte zugelaufene Katze ist?
Geiz ist geil?

Katja

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #58 am: Montag, 28. November 2011 - 09:20:44 »
Frage an Katja:
Warum bin ich eigentlich so blöd gewesen und habe für die Kastration meiner Katzen bezahlt? Hätte ich nicht zum Tierarzt gehen können und sagen können, dass es eine verweilderte zugelaufene Katze ist?

Woher soll ich wissen, warum die Erziehung Deiner Eltern gefruchtet hat, Dich zu einem verantwortungsvollen Mitmenschen zu machen? Warum soll ich wissen, daß es Dir nicht gelungen ist, Deine Verantwortung für ein Tier auf andere abzuwälzen (nach Möglich noch auf das Ehrenamt)?
Wieso sollte ich wissen, daß es Dir nicht scheiß egal ist, ob Du die Allgemeinheit mit Deiner 'geiz-ist-geil-Mentalität' zu schröpfen?


Deichlamm

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #59 am: Montag, 28. November 2011 - 10:07:12 »
Paulis Argumentation hört sich für mich rundum schlüssig an. Klingt für mich nach einem klaren Fall von: Wenn man Ahnung hat, einfach mal Klappe aufmachen. Frei nach Dieter Nuhr...    ;)

Zum Petitionsausschuss des Landtages kann ich ebenfalls raten. Da ist man in der Regel wirklich engagiert - und nah genug dran, um auch mal ein persönliches Gespräch zu führen.