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Und natürlich schimpfen hier viele über die Vorgehensweise, auch ich denke mir mein Teil. Wie wäre es jedoch, wenn eure Katzen n paar Tage ortsabwesend war, ihr euch schreckliche Sorgen gemacht habt, sie dann wiederfindet und sie eine op-Narbe und ein Loch im Ohr vorweist? Ich denke, die Wiedersehensfreude wäre dann auch schnell getrübt, erhielt jedoch zumindest diverse Fragestellungen, was die letzten Tage passiert ist.
Bisher finde ich den Ansatz mit - fluoreszierender - Tätowierung am viel versprechensten. Gibt es so etwas? Wundert mich nur, das noch nicht die ganzen Discogänger damit rumlaufen...
Zitat von: Baltic am Mittwoch, 23. November 2011 - 23:25:19es ist ja echt zum Haareraufen, wenn man über die Willkür der Ministerien liest. Auch so eine Aussage möchte ich erstmal ganz sachlich betrachten:Hier liegt doch gerade keine Willkür des Ministerium vor. Dies wäre so, wenn Ausnahmegenehmigungen wie Sand am Meer verteilt würden, die Katzenhilfe jedoch keine bekommt. Hier jedoch fährt das Ministerium den Kurs, von der Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, grundsätzlich keinen Gebrauch zu machen. Keine Willkür sondern klarer Kurs. Auch, wenn nicht den Wünschen der Tierschützer entsprechend.Und natürlich schimpfen hier viele über die Vorgehensweise, auch ich denke mir mein Teil. Wie wäre es jedoch, wenn eure Katzen n paar Tage ortsabwesend war, ihr euch schreckliche Sorgen gemacht habt, sie dann wiederfindet und sie eine op-Narbe und ein Loch im Ohr vorweist? Ich denke, die Wiedersehensfreude wäre dann auch schnell getrübt, erhielt jedoch zumindest diverse Fragestellungen, was die letzten Tage passiert ist. Also, bei aller Katzenliebe. Bitte Sachvorgänge immer auch sachlich sehen.
es ist ja echt zum Haareraufen, wenn man über die Willkür der Ministerien liest.
Diese "Disco-Tattoos" siehste nur bei Schwarzlicht - m. M. nach nur was für Weichlappen
nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tieren ohne medizinische Notwendigkeit Gewebe zu entnehmen.
Zitatnach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tieren ohne medizinische Notwendigkeit Gewebe zu entnehmen.damit würde ich Dich genau im grünen Bereich sehen.zur Verhinderung der Fortpflanzungsfähigkeit ist es nötig, Gewebe zu entnehmen, das erlaubt das Gesetz ja offentsichtlich.Ist denn geschrieben, dass hier nur z.B. beim Kater das "Beutelchen" zu entfernen ist?Ohrmarkierung gehört zum Eingriff dazu -fertig.Eine Kastration ist doch erheblich mehr als ne Ohr-Ecke abzuzwacken (oder ein Loch zu stanzen).Und wenn man's genau nimmt, ist es ja auch nicht medizinisch erforderlich, eine Kastration durchzuführen.Eine Katze lebt bestimmt auch super ohne einen solchen Eingriff.Letztlich: nicht fragen, einfach machen.Rückgrad haben(OT)Genau wie mit dem Fernbleiben vom Schulunterricht einen Tag vor den Sommerferien - weil Daddy den Urlaub nicht anders bekommt oder die Reise nicht anders buchbar war als einen Tag vorher beginnend:Wenn Du fragst, kriegt Dein Kind nicht frei.Also: Einfach machen...(/OT)
Ich hab das hier alles nur grob überflogen aber meine Frage wäre wie andere Institutionen,Katzenhilfe oder ähnliche Einrichtungen dieses Problem gelöst haben.
Frage an Katja:Warum bin ich eigentlich so blöd gewesen und habe für die Kastration meiner Katzen bezahlt? Hätte ich nicht zum Tierarzt gehen können und sagen können, dass es eine verweilderte zugelaufene Katze ist?