Autor Thema: Tierschutz vs. Tierschutz  (Gelesen 13801 mal)

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Katja

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Tierschutz vs. Tierschutz
« am: Dienstag, 22. November 2011 - 08:29:05 »
Eure Meinungen bitte:

Wenn wir offensichtlich verwilderte Hauskatzen (ohne Besitzer) einfangen, kastrieren und wieder dort freilassen, wo wir sie aufgefunden haben, haben wir zur besseren Kenntlichmachung unter Narkose ein kreisrundes Loch ins Ohr gestanzt.
Das zeigte uns -wenn sie uns erneut in die Falle gingen-, daß wir sie 'schon hatten', konnten sie sofort wieder freilassen.

Nun ist eine Sache passiert, die ich mal vorsichtig als 'Kollateralschaden' und 'Verknüpfung unglücklicher Umstände' nennen will:
Eine Frau, die sich privat um solche verwilderten Populationen kümmert, sah in ihrer Umgebung eine neue Katze. Sie fragte in der Nachbarschaft, ob jemandem diese Katze gehört, fand aber niemanden. Als sie dann dieses Tier einfing und zum Tierarzt brachte, erkannte sie, daß es sich um ein weibliches Tier handelte, das eine Narbe am Bauch (aber KEINE Kennzeichnung, wie Mikrochip oder Tätowierung) aufwies. Um GANZ sicher zu gehen, daß dieses Tier wirklich kastriert ist (eine Narbe unter dem Bauch kann auch von einem Kampf o.ä. entstehen), gab sie den Auftrag, noch einen Bauchschnitt zu machen. Tatsächlich war das Tier kastriert, bekam dann - wie üblic- eine Ohrlochmarkierung, und wurde dann wieder freigelassen.

Diese Katze hatte aber ein Zuhause,  und wie sich später herausstellte eine Besitzerin, die 'not amused' war, daß ihre Katze nun so 'verstümmelt' war. Auch die erneute Narkose, der Bauchschnitt...alles irgendwie dumm gelaufen für dieses Tier.
Die Besitzerin war so erbost, daß sie sich sofort an die entsprechenden Stellen wandte, den Tierarzt und die Frau anzeigte und so eine Lawine lostrat, die uns einen riesigen Stein in den Weg schmiss:

nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten, Tieren ohne medizinische Notwendigkeit Gewebe zu entnehmen.

Unserem Tierarzt war es ab sofort verboten, diese gut sichtbaren Ohrlochmarkierungen durchzuführen.

So weit - so gut!

Auf der Suche nach einer alternativen Markierungsmethode bemühte ich das Internet. ;) Dort fand ich dann eine Empfehlung von der tieräztlichen Vereinigung für Labortiere, die das -auch mehrfache- Ohrlochen bei Mäusen als probates Mittel der Kennzeichnung propagieren. Das Lochen sei auch OHNE Narkose nahezu schmerzfrei, heile gut ab und sei damit effektiver, als eine Farbmarkierung.

Nun wollte ich eine Ausnahmegenehmigung erlangen, die für den Tierschutz eine solche Ohrlochmarkierung erlaubte und schrieb das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) in Bonn an.
Von dort erhielt ich einen Hinweis, daß es KEINE Ausnahmegenehmigung geben könnte, weil es nach TSchG eben nicht erlaubt sei...bla, bla, bla...

Ich dachte, ich hätte mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt, schrieb erneut, erklärte, daß nicht nur die Arbeitserleichterung für uns, sondern auch der Schutz der Tiere (erneute Narkoserisiken etc.) UND die nicht unerheblichen Kosten für die Gemeinden, die diese Aktionen ja zahlen müßten, die Gründen wären, warum wir eine Ausnahme dringend brauchen.

Erneut erhielt ich den Hinweis auf das TSchG, nach dem Gewebeentnahmen ohne medizinischen Grund...bla, bla, bla...

Ich hatte den Eindruck, daß die zuständige Sachbearbeiterin ihre Formbriefe abspulte und mächtig die Schnauze voll. Also schrieb ich direkt an das BMELV in Berlin - Frau Aigner wäre sicherlich ob ihres Ministeramtes und ihres Verständnisses für komplexe Zusammenhänge in der Lage, meinen Ausführungen zu folgen, um DANN einen Weg aufzuzeigen, warum eine Ausnahmegenehmigung notwendig sei.

Von IHR erwartete ich auch - für den Fall, daß sie mit einer solchen Genehmigung eventuelle Kompetenzen überschreiten würde- einen 'Plan B', z.B. in der Form, daß ich den 'offiziellen Weg' aufgezeigt bekäme.

Eine paar Tage später erhielt ich eine Antwort: und zwar WIEDER in Form eines Formbriefes und zwar von der Mitarbeiterin, die mich zuvor schon ein paar Mal mit eben einem solchen 'erfreut' hatte.

Geduldig, wie ich manchmal bin  >:D, schrieb ich also WIEDER an Frau Aigner, erklärte ihr erneut, welche Gründe mich dazu bewogen haben, an SIE und nicht an eine Sachbearbeiterin zu schreiben. Ich habe mich NICHT dazu hinreißen lassen, ihr meine Gedanken zu ihrer Fraktion (in der es ja üblich ist, andere für sich schreiben zu lassen >:-D ) mitzuteilen. Aber ich habe ihr versprochen, bei der nächsten Wahl an sie zu denken - und mich als Multiplikator für eine Partei einzusetzen, deren Verständnis für das Anliegen der Wähler so ausgeprägt zu sein scheint.

Okay, lange Rede: ich brauche Eure Idee, wie ich künftig effektiv kastrierte von unkastrierten Tieren unterscheiden kann, ohne sie in Narkose zu legen.

Um es für Euer Verständnis aufzuzeigen, was NICHT geht:

Mikrochips
Die Chiplesegeräte MÜSSEN direkt an das Tier gehalten werden, um ausgelesen zu werden. In einer Box ist das nicht möglich. Fazit: Narkose erforderlich.

Tätowierungen
Werden mit der Zeit unleserlich, verblassen. Bei dunklen Tieren sind sie sowieso nicht gut zu erkennen. Fazit: Narkose erforderlich

Kunststoffmarken (wie bei Nutztieren - das wäre erlaubt)
Katzen bleiben damit in Bäumen und Sträuchern hängen, reißen sich die Dinger aus. Die Verletzungen heilen ohne Behandlung nur schlecht oder gar nicht ab, das Risiko einer Infektion ist viel zu groß.


Wenn nun jemand von Euch noch eine Idee hat - BITTE her damit!!

Rizzi

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #1 am: Dienstag, 22. November 2011 - 08:42:45 »
Verstehe deine Problematik, weiß aber so spontan auch keinen Rat.
Werde mir aber mal Gedanken machen.
Frage: Wäre es für euch ein Lösungsweg, wenn ihr weiter locht, euch evtl. den Zorn von Eigentümern auf euch zieht aber zumindest straffrei ausgeht? Dann wüsste ich evtl., wie man das Verwaltungsrecht sich "zurechtbiegen" kann.

Zum Briefechsel:
Ich habe mal vor etlichen Jahren Herrn Müntefering persönlich angeschrieben und habe auch Antwort von ihm höchst persönlich bekommen. Na gut, zumindest hatte er den Brief unterschrieben  ;)

Katja

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #2 am: Dienstag, 22. November 2011 - 08:48:03 »

Frage: Wäre es für euch ein Lösungsweg, wenn ihr weiter locht, euch evtl. den Zorn von Eigentümern auf euch zieht aber zumindest straffrei ausgeht? Dann wüsste ich evtl., wie man das Verwaltungsrecht sich "zurechtbiegen" kann.



Die Anzeige gegen unseren Tierarzt würde dann sicherlich den Entzug der Zulassung nach sich ziehen (die Ankündigung steht!) - immerhin wäre es dann Vorsatz. Also ist DIESE Möglichkeit ausgeschlossen - leider!
Auch, wenn wir (Katzenhilfe) die Tiere in Narkose abholen und dann das Ohrloch stanzen, würde auf diese Praxis zurückfallen.

Außerdem wäre es (zwar notwendig), aber nicht gesetzeskonform... mir würde der legale Weg besser gefallen. ;) ausnahmsweise ;)

Rizzi

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #3 am: Dienstag, 22. November 2011 - 09:07:21 »
Verbesser mich, wenn ich falsch liege, aber wenn ich das Tierschutzgesetz gerade korrekt überflogen habe, müsste gegen den Tierarzt sowie der Helferin ein OWiG Verfahren nach § 18 Tierschutzgesetz eingeleitet worden sein, kein Strafverfahren nach § 17.

Insofern müsste die ermittelnde Behörde (Kreisgesundheitsamt ? Oder wer ist zuständig ?) nach dem Opportunitätsprinzip handeln und somit nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Wenn ich das Gesetzt richtig überflogen habe (ich weiß, ich wiederhole mich), müsste die Behörde hier ein Entschließungsermessen und ein Auswahlermessen zustehen.
Sie entscheiden daher, "ob" sie tätig werden und "wie" sie tätig werden.
Im Rahmen des Verfahrens erhalten die Betroffenen nach § 55 OWiG die Möglichkeit zur Anhörung.
Wenn ihr hier nochmals eure Gründe vortragt, geht das Entschließungsermessen der Behörde ja evtl. dahin, dass das Verfahren eingestellt wird.

Katja

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #4 am: Dienstag, 22. November 2011 - 09:36:43 »
Richtig, Rizzi - wegen der Anzeige der Besitzerin der 'beschädigten Katze' ist das Verfahren gelaufen - nachdem festgestellt wurde, daß der Verstoß eben nicht aus wirtschaftlichen  o.ä. niederen Gründen erfolgte, ist es bei einer Verwarnung geblieben. Das Veterinäramt ist zuständig und hat es bei dieser Verwarnung belassen.

Würde unser TA nun weiterhin so verfahren, liefen er Gefahr, daß er als 'unverbesserlicher Wiederholungstäter' gilt und DANN ein Verfahren 'mit allem Drun und Dran' riskiert, das den Entzug der Zulassung nach sich ziehen kann.

Das LANDESMINISTERIUM hätte die Befugnis, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen (so weit habe ich schon recherchiert), ist aber nicht wirklich gewillt, dem Kreisveterinäramt hier in die Parade zu fahren.
Weil das Bundesministerium schon erklärt hat, eine Ausnahmegenehmigung sei auch für den Tierschutz nicht möglich, werden die in Kiel wohl einen Teufel tun, und sich 'nur für Katzen' in die Nesseln zu setzen....

Fakt ist: wir haben in den letzten Jahren gegen das TSchG verstoßen, indem wir 'Gewebeproben' entnommen haben. Das geschah aus Unwissenheit und eigentlich können wir froh sein, daß wir so glimpflich davongekommen sind. Daß es für Labortiere andere Richtlinien gibt, die die wirtschaftlichen Interessen der Versuchslabore unterstützen, ist eigentlich ein Hohn.
Vielleicht ist es auch nur das, was uns alle vor einer Bestrafung geschützt hat ... wer weiß.

DA sehe ich aber den Ansatz:
Man sagte uns, daß der Tierschutz NICHT mit wirtschaftlichen Interessen begründet sein darf. Eine Kennzeichnung mittels Mikrochip wäre ja möglich. So ein Chip kostet aber rund 8 Euro (je nach Abnahmemenge). Und daß man DANN den Aufwand der Registrierung ebenfalls zu tragen hätte, ebenso die Kosten für die Narkose, sei diese Begründung eben NICHT relevant.

Der Streß für eine verwilderte Katze, die in einer Box zum TA gebracht werden muß, oft eine ganze Zeit darin verbringen muß, um DANN unnötig (weil Kastration, Chip o.ä.  nachgewiesen wird) in Narkose gelegt zu werden, ist m.M.n. ebenfalls tierschutzrelevant.
Dieses Argument wird aber auf die wirtschaftlichen Interessen reduziert.

Ob das nun aus Unwissenheit oder dem Unvermögen die Zusammenhänge zu erkennen passiert, kann ich nicht beurteilen.

Wo ich gerade in Rage ;) und im Thema bin, schnell noch ein paar Gedanken zu den wirtschaftlichen Interessen:
ein Fundtier kostet die Gemeinden im Schnitt zwischen 270 und 400 Euro - je nachdem, wo und wie es untergebracht ist. (Quelle: Bericht der shz im Zusammenhang mit der 'Kostenexplosion der Katzenschwemme' aus dem letzten Jahr)

Bei 'unserem Modell' (kastrieren, markieren und dort wieder aussetzen, wo wir es eingefangen haben) kostet es 'nur' die Summe der Kastration. Die Mitbürger sind sehr oft bereit, die Tiere dort weiterhin zu versorgen, wenn man ihnen erklärt, warum das sinnvoll ist (anderes Thema). Die Ämter haben hierfür nur einen Bruchteil zu zahlen und durch die  Prävention (Eindämmung der wilden Populationen ) sozusagen als 'Bonbon' oben drauf.

Letztlich haben wir alle etwas davon: die Tierschützer, weil das Elend unter den Katzen eingedämmt wird, und die Ämter auch, weil ihre Kassen geschont werden.

Eine Symbiose, wie man sie sich doch eigentlich wünschen könnte, oder?!

Denk' bitte weiter nach, Rizzi - wir brauchen 'kühle Köpfe', die sich mit der Materie Bürokratie auskennen. Die Arbeit wollen wir ja gerne machen....





ae8090

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #5 am: Dienstag, 22. November 2011 - 09:43:12 »
Verstehe deine Problematik, weiß aber so spontan auch keinen Rat.
Werde mir aber mal Gedanken machen.
Frage: Wäre es für euch ein Lösungsweg, wenn ihr weiter locht, euch evtl. den Zorn von Eigentümern auf euch zieht aber zumindest straffrei ausgeht? Dann wüsste ich evtl., wie man das Verwaltungsrecht sich "zurechtbiegen" kann.

Zum Briefechsel:
Ich habe mal vor etlichen Jahren Herrn Müntefering persönlich angeschrieben und habe auch Antwort von ihm höchst persönlich bekommen. Na gut, zumindest hatte er den Brief unterschrieben  ;)

oder sein Unterschriftenautomat

da Löcher ja nunmal nicht sein sollen, fallen mir auch nur solche Dinge ein, wie zB der auslösenden Katzenbesitzerin, der tumben Sachbearbeiterin und der uninteressierten Bundesministerin sämtlich Löcher mit Hartlot zu verschließen
Ob's hilft ist allerdings fraglich.

Insgesamt ist die Situation der klassische Fall eines Dilemmas: Egal was Du tust, Du wirst das Falsche tun.

Und natürlich ist es ein Hohn, dass für Labortiere andere Regeln gelten. Heißt es ausdrücklich "Labortiere" oder heißt es "Versuchtstiere". Wenn letzteres, ließe sich dieser Hohn vielleicht zu nutze machen. Es sind doch Versuche, die Ihr macht, oder? Eine groß angelegte Studie über die Gefahren von Ohrlochmarkierungen bei willebenden Katzen. Wissenschaftlich überwacht und begleitet. Und Onkel Tierdoktor kann sogar einen Aufsatz darüber in einer Fachzeitschrift veröffentlichen.

Rizzi

  • Gast
Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #6 am: Dienstag, 22. November 2011 - 09:47:42 »
Kenn mich ja mit Katzen überhaupt nicht aus ... aber könnte man mit relativ einfachen Mitteln eine Datei anlegen ?

Was haben Katzen für unverwechselbare Merkmale ?
- Tatzen-Abdruck ?
- Foto vom Auge ?
- o. ä. ?


Katja

  • Gast
Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #7 am: Dienstag, 22. November 2011 - 10:14:41 »
Kenn mich ja mit Katzen überhaupt nicht aus ... aber könnte man mit relativ einfachen Mitteln eine Datei anlegen ?

Was haben Katzen für unverwechselbare Merkmale ?
- Tatzen-Abdruck ?
- Foto vom Auge ?
- o. ä. ?



Oh nein, Rizzi, das ist nahezu unmöglich! Wenn man allein die Inzucht-Gebiete betrachtet.... bei der letzten großen Fangaktion haben wir z.B. ein Tier 5 x in der Falle gehabt! Und jedes Mal hätten wir unseren Hintern darauf verwettet, ihn noch nicht gehabt zu haben!

In solchen Populationen sehen sich die Tiere so verdammt ähnlich, daß man sie manchmal nur unterscheiden kann, wenn die ein unverwechselbares Merkmal haben oder so 'besonders' in diesem Rudel sind (3-farbige Glückskatzen, weiße Tiere, langhaarig o.ä.), was sie dann einmalig dort macht.

Darüber hinaus wandern auch kastrierte Tiere manchmal aus einem Revier ab - und wenn wir z.B. ein solches Tier  (graugetigert mit weißen Abzeichen, schwarze Nase) zwar in Münsterdorf hatten, es aber nun in Lägerdorf aufgefunden wird, sind wir wieder dort.

Idee ist gut, aber uneffektiv ;9

ae8090, daran habe ich auch schon gedacht - das geht allerdings leider auch nicht, weil man für sogenannte 'Feldstudien' auch eine besondere Genehmigung braucht. Die zu erlangen braucht so viel Zeit, daß wir schon mindestens 27 Katzengenerationen neu haben...

Auch, wenn ich immer der 'Erbsenzähler' bin, der 'das geht nicht, weil' schreiben muß - MACHT BITTE WEITER!
Manchmal wird man betriebsblind und sieht die einfachsten Dinge nicht (mehr) - darum ist so ein Brainstorming für uns unendlich wichtig!!

ae8090

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #8 am: Dienstag, 22. November 2011 - 10:21:18 »
vielleicht zweigleisig fahren, Katja. Jetzt nach einer kurzfristige Lösung suchen und mittel- bis langfristig diese Feldstudie (oder Fellstudie ;) ) anvisieren. Vielleicht lassens ich da sogar Mittel aus irgendeinem europäischen Fördertopf für akquirieren. Wenn Europa zahlt, was will der Bund denn dann dagegen sagen?

Offline eilandhegel

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #9 am: Dienstag, 22. November 2011 - 11:23:28 »
Wie sieht es denn mit den Zähnen aus?

Eine Freundin von mir hatte mal einen Diamanten im Schneidezahn und auch wenn das für die Fundkatzen ein wenig übertrieben wäre ( ;D ) könnte man vielleicht mit dem Bohrer eine Markierung setzen, die die Katzen nicht beeinträchtigt...

"Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid."
A. Einstein

ae8090

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #10 am: Dienstag, 22. November 2011 - 11:24:59 »
Wie sieht es denn mit den Zähnen aus?

Eine Freundin von mir hatte mal einen Diamanten im Schneidezahn und auch wenn das für die Fundkatzen ein wenig übertrieben wäre ( ;D ) könnte man vielleicht mit dem Bohrer eine Markierung setzen, die die Katzen nicht beeinträchtigt...

bei unnarkotisierten Katzen???
kannst ja gerne mal bei unsrer üben ...
Katja wird Dich beraten

Offline eilandhegel

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #11 am: Dienstag, 22. November 2011 - 11:39:46 »
Wie sieht es denn mit den Zähnen aus?

Eine Freundin von mir hatte mal einen Diamanten im Schneidezahn und auch wenn das für die Fundkatzen ein wenig übertrieben wäre ( ;D ) könnte man vielleicht mit dem Bohrer eine Markierung setzen, die die Katzen nicht beeinträchtigt...

bei unnarkotisierten Katzen???
kannst ja gerne mal bei unsrer üben ...
Katja wird Dich beraten


Das würde bei unserer auch nix, aber narkotisiert sind sie ja, wenn ich das richtig verstanden habe:

Wenn wir offensichtlich verwilderte Hauskatzen (ohne Besitzer) einfangen, kastrieren und wieder dort freilassen, wo wir sie aufgefunden haben, haben wir zur besseren Kenntlichmachung unter Narkose ein kreisrundes Loch ins Ohr gestanzt.
Das zeigte uns -wenn sie uns erneut in die Falle gingen-, daß wir sie 'schon hatten', konnten sie sofort wieder freilassen.

Es geht nur um die Kontrolle beim wiederauffinden. Und da könnte man zu zweit mit dicken Handschuhen es hinbekommen, mal eben einen Blick auf die Beißerchen zu werfen...
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A. Einstein

Katja

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #12 am: Dienstag, 22. November 2011 - 12:35:55 »

Es geht nur um die Kontrolle beim wiederauffinden. Und da könnte man zu zweit mit dicken Handschuhen es hinbekommen, mal eben einen Blick auf die Beißerchen zu werfen...

Und schon hast Du einen Job, eilandhegel! ;)

Eine Katze hälst Du - wenn sie nicht will- weder zu zweit, noch zu dritt - und WENN, dann wäre der Mikrochip wesentlich sinnvoller, als Zähne, die abbrechen und/oder ausfallen.
Wer schon einmal von eienr Katze gebissen wurde, weiß auch, wie lange man das betreffende Körperteil nicht voll finktionstüchtig bewegen kann.

Zugegeben hat die Idee etwas sehr Amüsantes, ist aber auch eher für den Rundordner.

ae8090, wenn die EU sich wenigstens zu einem einheitlichen TSchG durchringen könnte, würde ich vor Dankbarkeit auf die Knie fallen.
Bei einer solchen Studie muß man die Zeit haben, um sich darum zu kümmern. Will sagen, die, die Veterinärmedizin studiert haben und vielleicht in den Bereich Forschung gehen möchten (oder auch 'nur' eine Dissertation zum Thema schreiben wollen) möchten Geld damit verdienen. Das läßt sich aber im Tierschutz in keinster Weise! (frag' mich mal, was ich für eine 7-Tage-Woche mit einem min. 12-Stundentag bekomme ;) )
Es gab bereits einmal eine Dissertation, die m.M.n. absolut am Thema vorbei ging. Man wollte dort innerhalb von 2 Jahren die verwilderten Populationen beobachten und sehen, wie schnell sie sich durch die flächendeckenden Kastrationen minimieren. 2 Jahre ist aber ein Fliegenschiß, wenn man so eine Studie ernsthaft betreiben will. Den Doktortitel gab es und ich hoffe, daß niemand jemals diese Dissertationsarbeit als Argumentationsgrundlage findet. ;)

Für die Zeit, in der wir an einer Stelle fangen, ist die Markierung durch das Abrasieren von Fell möglich. Beim nächsten Fellwechsel ist es allerdings wieder nachgewachsen und somit nicht mehr sichtbar - wandert das Tier ab...
Farbmarkierungen werden schneller wieder abgeleckt, als wir unser Equipment im Auto verstaut haben, diese Idee erwies sich auch als unbrauchbar.









Offline Itzeflitze

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #13 am: Dienstag, 22. November 2011 - 12:37:23 »
Man könnte den Katzen einen Schlitz ins Ohr verpassen. Oder sogar in Beide Einen an immer der selben Stelle, damit man es nicht mit Kampfverletzungen verwechseln kann.
Norwegische Rentierzüchter schnitzen in die Ohren ihrer Tiere nämlich auch immer Muster, weil die Herden vermischt werden.  ;)

Katja

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Re: Tierschutz vs. Tierschutz
« Antwort #14 am: Dienstag, 22. November 2011 - 12:43:58 »
Geht nicht! § 6 Absch. 1:

Zitat
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.

Sonst dürften wir ja auch Lochen...  :(