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Zitat von: DrKloebner am Dienstag, 15. November 2011 - 13:25:30Eins verstehe ich nicht, wenn man sich einen Gewerbeschein besorgt, gilt man dann nicht als selbständig und man kann verdienen soviel man will?Ich habe von und über der Arge überhaupt keine Ahnung. Weiß nur eins, als ich mir mal einen Gewerbeschein besorgt habe, wurde ich sofort als selbständig behandelt und die BG hat sich bei mir gemeldet.Natürlich kann man soviel verdienen, wie man will. Man kann dann auch so lange arbeiten, wie man möchte.Wenn so eine Person sagt: "Ich darf von der arge nur xx Stunden / xx Euro", dann meint die Person damit, sie selber will nur xx Stunden / xx Euro arbeiten, weil es bei der Anrechnung sodann darüber hinaus zu Abzügen der "Grundversorgung", also Alg 1 oder 2, kommen würde.
Eins verstehe ich nicht, wenn man sich einen Gewerbeschein besorgt, gilt man dann nicht als selbständig und man kann verdienen soviel man will?Ich habe von und über der Arge überhaupt keine Ahnung. Weiß nur eins, als ich mir mal einen Gewerbeschein besorgt habe, wurde ich sofort als selbständig behandelt und die BG hat sich bei mir gemeldet.
Mal ehrlich, Rhaco: Würdest DU für 2 Euro pro Stunde arbeiten?
Interessant auch die Konsequenzen, die die Niederlande seit einiger Zeit - und das wohl mit großem Erfolg - gezogen haben: Wer gesundheitlich in der Lage ist zu arbeiten, der wird zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen, sonst wird ihm knallhart die Kohle gesperrt.
und es muss immer noch niemand für zwei Euro arbeiten. lasst Euch doch von dem Scharlatan nicht aufs Glatteis führen!
Zitat von: ae8090 am Dienstag, 15. November 2011 - 19:56:19und es muss immer noch niemand für zwei Euro arbeiten. lasst Euch doch von dem Scharlatan nicht aufs Glatteis führen!Es sind ja immer Einkünfte zusätzlich zur Staatsleistung. Ein 1 Eurojobber bekommt das dann zusätzlich zum Leistungsbezug. Er. Arbeitet also nicht für 1 Euro.
Zitat von: groundstar am Dienstag, 15. November 2011 - 23:37:52Zitat von: ae8090 am Dienstag, 15. November 2011 - 19:56:19und es muss immer noch niemand für zwei Euro arbeiten. lasst Euch doch von dem Scharlatan nicht aufs Glatteis führen!Es sind ja immer Einkünfte zusätzlich zur Staatsleistung. Ein 1 Eurojobber bekommt das dann zusätzlich zum Leistungsbezug. Er. Arbeitet also nicht für 1 Euro.Natürlich bekommt ein 1-€-Jobber den einen Euro zusätzlich zu seinen Leistungen. Aber darum ghing es hier doch gar nicht. Hier ging es, wen ich es recht verstanden habe, in dem Ausgangsposting von Katja um einen ALG-II-Em,pfänger, der einen 400-Euro-Job bei der Katzenhilfe annimmt. Und wenn er 14,9 Stunden in der Woche arbeitet und dafür 400,-- Euro im Monat bekommt, sind das eben nicht zwei Euro die Stunde sondern ca. € 6,30. Dass dann die Hilfen der Allgemeinheit entsprechend gekürt werden, liegt auf der Hand. Dass die betreffende Person diese Kürzung gedanklich wieder von seinen 400,-- Euro abzieht, lässt tief auf seine Denke blicken: Er betrachtet die Hilfen der Gemeinschaft offenbar schon als eine Art Grundeinkommen. Mit dieser Art zu denken ist er m.E. im Bereich der ALG-II-Empfänger/innen kein Einzelfall.Und nein, NF, das ist hier keine Diskussion zu Lasten der Schwächsten, die der Hilfe dringend benöten. In Deutschland bekommt jeder die Hilfe, die ihm zusteht (von den Massen an fehlerhaften Bescheiden der Jobcenter mal abgesehen; das liegt aber daran, dass das System ALG II so kompliziert geworden ist, wo es doch viel einfacher hätte werden sollen. Und ich weiß, dass die Mitarbeiter/innen der JC wöchentlich mit neuen Bestimmungen traktiert werden. Mir tun die manchmal richtig leid) und niemand muss hungern.Und was NF schreibt ist völlig korrekt: Der Abstand zwischen vielen Löhnen und ALG-II-Leistungen stimmt nicht. Und das liegt nicht nur an den zu niedrigen Löhnen!