Autor Thema: Kuckuck !  (Gelesen 1551 mal)

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Kuno

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Kuckuck !
« am: Donnerstag, 10. November 2011 - 09:09:53 »
Unter "Spass beiseite", weil es keinen Spass macht u.U. 18 Jahre und länger für ein Kind Unterhalt zu zahlen das ein Anderer gemacht hat.
Gestern hat der Bundesgerichtshof endlich entschieden, daß die Mütter den Namen des tatsächlichen Vaters benennen müssen. Vor allen Dingen kann nun im Zweifelsfall ein Vaterschaftstest gefordert werden. Das wird Hunderttausende von Vätern von "Kuckuckskindern" freuen.
Und Sie können den zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurückfordern.


                                                                        :luegen  :clap   :popo

Johomo

  • Gast
Re: Kuckuck !
« Antwort #1 am: Donnerstag, 10. November 2011 - 09:25:21 »
Herzlichen Glückwunsch, Kuno. Du wirst ja dann ein reicher Mann!   :lach

Kuno

  • Gast
Re: Kuckuck !
« Antwort #2 am: Donnerstag, 10. November 2011 - 09:32:46 »
Das wird ein Fest.......







                                                                                für die Anwälte !


                                         ;D

ae8090

  • Gast
Re: Kuckuck !
« Antwort #3 am: Donnerstag, 10. November 2011 - 09:33:33 »
Unter "Spass beiseite", weil es keinen Spass macht u.U. 18 Jahre und länger für ein Kind Unterhalt zu zahlen das ein Anderer gemacht hat.
Gestern hat der Bundesgerichtshof endlich entschieden, daß die Mütter den Namen des tatsächlichen Vaters benennen müssen. Vor allen Dingen kann nun im Zweifelsfall ein Vaterschaftstest gefordert werden. Das wird Hunderttausende von Vätern von "Kuckuckskindern" freuen.
Und Sie können den zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurückfordern.


                                                                        :luegen  :clap   :popo

solange der falsche Vater nicht die Mutter wegen Betruges verklagen kann, sondern darauf hoffen muss, dass sie den richtigen Namen nennt  ist das Urteil nur ein halber Schritt in die richtige RichtungWas will man(n) denn machen, wenn die Frau den Namen nicht nennt oder behauptet, sie könne sich nicht erinnern?

Das gilt allerdings nur, wenn die Mutter mit dem falschen Kindervater zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war.

Sind die beiden zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet und leben zusammen (und sogar noch zehn Monate danach!), ist der Mann m.E. der Vater des Kindes. Das hat er mit der Eheschließung im Vorwege schon anerkannt.

breughel

  • Gast
Re: Kuckuck !
« Antwort #4 am: Donnerstag, 10. November 2011 - 09:55:46 »
Wo nichts zu holen ist, wird dann auch nichts zu holen sein.
Der alte Witz:
Die Mutter zu den Kindern:
"Kinder, Eurem Vater darf man nicht trauen, ich weiß nichtmal ob Ihr von ihm seid."

Kuno

  • Gast
Re: Kuckuck !
« Antwort #5 am: Donnerstag, 10. November 2011 - 11:01:51 »
Wir Männer sind eben noch nicht emanzipiert !

westiemoon

  • Gast
Re: Kuckuck !
« Antwort #6 am: Freitag, 11. November 2011 - 00:31:35 »
Herzlichen Glückwunsch, Kuno. Du wirst ja dann ein reicher Mann!   :lach

Ziemlich doof,das hier zu offenbaren....ich klau ihm schonmal die Kontokarte :lach :lach

ae8090

  • Gast
Re: Kuckuck !
« Antwort #7 am: Freitag, 11. November 2011 - 08:52:16 »
Das Problem ist allerdings kein neues: