Autor Thema: Abschied vom Abi-Umzug  (Gelesen 11437 mal)

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Offline eilandhegel

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #15 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:33:09 »
Kann man den Abi-Umzug nicht einfach als Demonstration anmelden (für mehr Bildungsgerechtigkeit in S-H, gegen eine jugendfeindliche (Selbst-)Verwaltung in IZ o.ä.)?

Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...

Aber auch da gibt es soetwas wie eine Veranstalterhaftung:

Quelle

1. Wer durch sein Vorhaben eine Gefährdung verursacht, ist verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2. Ist er dazu außerstande, hat er von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen. Dies gilt nicht, wenn die Gefährdung so geringfügig ist, daß sie gegenüber dem mit dem Vorhaben verfolgten Zweck nicht ins Gewicht fällt.

3. Nimmt er von diesem Vorhaben nicht Abstand, handelt er schuldhaft und ist gem. § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch für eine Demo können Ordner zur Auflage  gemacht werden...

Der link bezieht sich auf ein "noch nicht rechtskräftiges Urteil" aus dem Jahre 1970... bin mir nicht sicher wie das heutzutage gehandhabt wird. Die Loveparade ging ja auch etliche Jahre als Demonstration durch. Wenn es so leicht sein sollte Veranstalter vom anmelden einer Demo abzuhalten indem man sie gleich für sämtliche, mögliche Taten aller Teilnehmer verantwortlich macht ist das sicher nicht im Sinne unseres Grundgesetzes.
"Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid."
A. Einstein

Capitano

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #16 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 12:39:56 »
Vielleicht könnte ja unsere Stadtmanagerin einen Event draus machen. Ein paar Buden hier und dort aufstellen und bunte Fähnchen.
(i.V. für einen, der gerade nicht da ist).

breughel

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #17 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 14:51:07 »
Fischbrøtchen fuer ALLE!
Ich fand den Umzug stets ziemlich peinlich, zumal viele Schueler besser mal wæhrend der Schulzeit den Mut aufgemacht hætten statt die Sadt zu versauen.

Blubb

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #18 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 15:26:26 »
Und wie man von verschiedenen Seiten so hört, ist der Umzug in den letzten Jahren in einer Form ausgeartet, die ein Verbot durchaus rechtfertigt.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #19 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 15:33:21 »
Kann man den Abi-Umzug nicht einfach als Demonstration anmelden (für mehr Bildungsgerechtigkeit in S-H, gegen eine jugendfeindliche (Selbst-)Verwaltung in IZ o.ä.)?

Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...

Aber auch da gibt es soetwas wie eine Veranstalterhaftung:

Quelle

1. Wer durch sein Vorhaben eine Gefährdung verursacht, ist verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2. Ist er dazu außerstande, hat er von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen. Dies gilt nicht, wenn die Gefährdung so geringfügig ist, daß sie gegenüber dem mit dem Vorhaben verfolgten Zweck nicht ins Gewicht fällt.

3. Nimmt er von diesem Vorhaben nicht Abstand, handelt er schuldhaft und ist gem. § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch für eine Demo können Ordner zur Auflage  gemacht werden...

Der link bezieht sich auf ein "noch nicht rechtskräftiges Urteil" aus dem Jahre 1970... bin mir nicht sicher wie das heutzutage gehandhabt wird. Die Loveparade ging ja auch etliche Jahre als Demonstration durch. Wenn es so leicht sein sollte Veranstalter vom anmelden einer Demo abzuhalten indem man sie gleich für sämtliche, mögliche Taten aller Teilnehmer verantwortlich macht ist das sicher nicht im Sinne unseres Grundgesetzes.

Das Urtei mag  angegraut sein, aber die Grundzüge gelten noch immer. Wer etwas veranstaltet, haftet in einem gewissem Umfang.
Dazu gibt es auch einweiteres angegrautes BGH-urteil aus 1984, das aber bis heute gültigkeit hat.

Im Sinne unseres Grundgesetzes ist es auch nicht, das Demonstrationsrecht für Parties zu mißbrauchen und die Allgmeinheit zahlen zu lassen.

Dazu auch ein "Demoprofi" hier:

Versammlungsgesetz (VersG)
2.1. Anmeldung
Versammlungen und Demonstrationen sind spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt, Amt für öffentliche Sicherheit und
Ordnung, Polizei o.ä.) anzumelden. In der Anmeldung sind der Gegenstand und der verantwortliche Leiter der
Versammlung oder Demonstration zu benennen.
Die Durchführung von Versammlungen und Demonstrationen - ohne vorherige Anmeldung - kann zur strafrechtlichen Verfolgung des Veranstalters bzw.
Leiters führen (§ 26 Nr. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 VersG). Die Anmeldung gehört zu den Aufgaben des Bezirks bzw. des Fachbereichs.
Bei der Anmeldung sind die Demonstrationsroute und der Kundgebungsplatz mit der Behörde abzusprechen.

2.3. Versammlungsleitung und Ordner
Jede öffentliche Versammlung muss einen Leiter haben (§§ 18 und 19VersG). Der Versammlungsleiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Demonstration bzw. Versammlung zu sorgen. Er entscheidet über die Schließung und Fortführung der Versammlung.
Der Versammlungsleiter kann Ordner hinzuziehen. Die Ordner dürfen nicht bewaffnet sein und müssen eine weiße Armbinde mit der Bezeichnung
„Ordner“ tragen. Bei der Anmeldung ist die Genehmigung für die Hinzuziehung von Ordnern zu beantragen.
Die Teilnehmer einer Demonstration sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen des Leiters oder der von ihm
bestellten Ordner zu befolgen. Die Polizei kann Teilnehmer, die die Ordnung erheblich stören, ausschließen.
Kann der Demonstrations- oder Versammlungsleiter einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung nicht durchsetzen, ist er verpflichtet, die Veranstaltung für beendet zu erklären.

Den Rest regelt dann die Polizei.

Sonst hilft ein Blick ins Versammlungsgesetz, z.B.:

"§ 25

Wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges
   1.    die Versammlung oder den Aufzug wesentlich anders durchführt, als die Veranstalter bei der Anmeldung angegeben haben, oder
   2.    Auflagen nach § 15 Abs. 1 oder 2 nicht nachkommt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

"§ 26

Wer als Veranstalter oder Leiter
   1.    eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder
   2.    eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Da gab es ein recht aktuelles Beispiel in Stuttgart, bei den S21 Demos; eine Teildemo lief aus dem Ruder, die Veranstalter haben rechtzeitig abgebrochen und waren somit nicht mehr verantwortlich.

Problem: Eine Menschenmenge ab einer gewissen Größenordnung in Schach zu halten. Das geht nur mit Ordnern und klaren Ansagen.

Ist also leider nicht alles so einfach wie es scheint...
« Letzte Änderung: Dienstag, 07. Juni 2011 - 15:52:12 von groundstar »
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

tux

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #20 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 16:23:30 »
Hallo!

Als Ex-KKS'ler möchte ich den Vorschlag machen, dass alle Abiturienten sich dieses Jahr dann den - schon vorhandenen - La-Couronne-Platz-"Besiedlern" anschließen! Diese haben keinerlei Probleme mit Lärm, Alkohol und Farbe, dafür bleiben aber andere Hinterlassenschaften! Uriniert wird gegen Schaufenster (Görtz!) und die Ordnungshüter sehen auch wohlwollend weg! Dieses ist sogar ein Dauerzustand und nicht nur an 1 (in Worten EINEM) Tag!

Hoffentlich fällt den Schülern noch etwas ein, denn das feiern sollte man sich nicht verbieten lassen!

tux, der sich gern an Abiumzüge im positiven Sinne erinnert!


Offline ToRü | ToРуз

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #21 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 16:26:56 »
Hallo!

Als Ex-KKS'ler möchte ich den Vorschlag machen, dass alle Abiturienten sich dieses Jahr dann den - schon vorhandenen - La-Couronne-Platz-"Besiedlern" anschließen! Diese haben keinerlei Probleme mit Lärm, Alkohol und Farbe, dafür bleiben aber andere Hinterlassenschaften! Uriniert wird gegen Schaufenster (Görtz!) und die Ordnungshüter sehen auch wohlwollend weg! Dieses ist sogar ein Dauerzustand und nicht nur an 1 (in Worten EINEM) Tag!

Hoffentlich fällt den Schülern noch etwas ein, denn das feiern sollte man sich nicht verbieten lassen!

tux, der sich gern an Abiumzüge im positiven Sinne erinnert!

Da wird sich HEL freuen...  >:D
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

wutz

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #22 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 16:49:39 »
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.

Wann findet der statt?  ;)

Offline eilandhegel

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #23 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:07:23 »
Kann man den Abi-Umzug nicht einfach als Demonstration anmelden (für mehr Bildungsgerechtigkeit in S-H, gegen eine jugendfeindliche (Selbst-)Verwaltung in IZ o.ä.)?

Dann fällt die Bezahlung des Ordnungsdienstes schon mal weg...

Aber auch da gibt es soetwas wie eine Veranstalterhaftung:

Quelle

1. Wer durch sein Vorhaben eine Gefährdung verursacht, ist verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2. Ist er dazu außerstande, hat er von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen. Dies gilt nicht, wenn die Gefährdung so geringfügig ist, daß sie gegenüber dem mit dem Vorhaben verfolgten Zweck nicht ins Gewicht fällt.

3. Nimmt er von diesem Vorhaben nicht Abstand, handelt er schuldhaft und ist gem. § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Auch für eine Demo können Ordner zur Auflage  gemacht werden...

Der link bezieht sich auf ein "noch nicht rechtskräftiges Urteil" aus dem Jahre 1970... bin mir nicht sicher wie das heutzutage gehandhabt wird. Die Loveparade ging ja auch etliche Jahre als Demonstration durch. Wenn es so leicht sein sollte Veranstalter vom anmelden einer Demo abzuhalten indem man sie gleich für sämtliche, mögliche Taten aller Teilnehmer verantwortlich macht ist das sicher nicht im Sinne unseres Grundgesetzes.

Das Urtei mag  angegraut sein, aber die Grundzüge gelten noch immer. Wer etwas veranstaltet, haftet in einem gewissem Umfang.
Dazu gibt es auch einweiteres angegrautes BGH-urteil aus 1984, das aber bis heute gültigkeit hat.

Im Sinne unseres Grundgesetzes ist es auch nicht, das Demonstrationsrecht für Parties zu mißbrauchen und die Allgmeinheit zahlen zu lassen.

Dazu auch ein "Demoprofi" hier:

Versammlungsgesetz (VersG)
2.1. Anmeldung
Versammlungen und Demonstrationen sind spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt, Amt für öffentliche Sicherheit und
Ordnung, Polizei o.ä.) anzumelden. In der Anmeldung sind der Gegenstand und der verantwortliche Leiter der
Versammlung oder Demonstration zu benennen.
Die Durchführung von Versammlungen und Demonstrationen - ohne vorherige Anmeldung - kann zur strafrechtlichen Verfolgung des Veranstalters bzw.
Leiters führen (§ 26 Nr. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 VersG). Die Anmeldung gehört zu den Aufgaben des Bezirks bzw. des Fachbereichs.
Bei der Anmeldung sind die Demonstrationsroute und der Kundgebungsplatz mit der Behörde abzusprechen.

2.3. Versammlungsleitung und Ordner
Jede öffentliche Versammlung muss einen Leiter haben (§§ 18 und 19VersG). Der Versammlungsleiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Demonstration bzw. Versammlung zu sorgen. Er entscheidet über die Schließung und Fortführung der Versammlung.
Der Versammlungsleiter kann Ordner hinzuziehen. Die Ordner dürfen nicht bewaffnet sein und müssen eine weiße Armbinde mit der Bezeichnung
„Ordner“ tragen. Bei der Anmeldung ist die Genehmigung für die Hinzuziehung von Ordnern zu beantragen.
Die Teilnehmer einer Demonstration sind verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen des Leiters oder der von ihm
bestellten Ordner zu befolgen. Die Polizei kann Teilnehmer, die die Ordnung erheblich stören, ausschließen.
Kann der Demonstrations- oder Versammlungsleiter einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung nicht durchsetzen, ist er verpflichtet, die Veranstaltung für beendet zu erklären.

Den Rest regelt dann die Polizei.

Sonst hilft ein Blick ins Versammlungsgesetz, z.B.:

"§ 25

Wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges
   1.    die Versammlung oder den Aufzug wesentlich anders durchführt, als die Veranstalter bei der Anmeldung angegeben haben, oder
   2.    Auflagen nach § 15 Abs. 1 oder 2 nicht nachkommt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

"§ 26

Wer als Veranstalter oder Leiter
   1.    eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder
   2.    eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Da gab es ein recht aktuelles Beispiel in Stuttgart, bei den S21 Demos; eine Teildemo lief aus dem Ruder, die Veranstalter haben rechtzeitig abgebrochen und waren somit nicht mehr verantwortlich.

Problem: Eine Menschenmenge ab einer gewissen Größenordnung in Schach zu halten. Das geht nur mit Ordnern und klaren Ansagen.

Ist also leider nicht alles so einfach wie es scheint...

Das erinnert mich an den Spruch das es in Deutschland keine Revolution geben könnte weil man dazu den Rasen betreten müsste...

Vielleicht ist ein Flasmob doch praktikabler...  ;D
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A. Einstein

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #24 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:19:38 »
Das erinnert mich an den Spruch das es in Deutschland keine Revolution geben könnte weil man dazu den Rasen betreten müsste...

Vielleicht ist ein Flasmob doch praktikabler...  ;D

Nun, das Zitat stammt angeblich von Stalin oder Lenin - in jedem Fall von einem Kommunisten.

Lenin konnte uns ja nur dankbar sein - ohne uns hätte er seine Revolution kaum durchführen können...
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Michael Hein

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #25 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:34:52 »
Lenin konnte uns ja nur dankbar sein - ohne uns hätte er seine Revolution kaum durchführen können...

Ohne die FDP oder wie ...  :witzig :muah

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #26 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:38:09 »
Lenin konnte uns ja nur dankbar sein - ohne uns hätte er seine Revolution kaum durchführen können...

Ohne die FDP oder wie ...  :witzig :muah

Da isses wieder...  ::)
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Michael Hein

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #27 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 18:51:47 »
Lenin konnte uns ja nur dankbar sein - ohne uns hätte er seine Revolution kaum durchführen können...

Ohne die FDP oder wie ...  :witzig :muah

Da isses wieder...  ::)

 bunt2

Rhaco

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #28 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 21:57:09 »
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.

Wann findet der statt?  ;)

Willst du etwa petzen gehen?  ;D ;)

Mit nem flashmob wäre die Polizei vor Ort restlos überfordert...außerdem müssen die sich ja auch wirklich wichtigen Dingen in Brokdorf
widmen...insofern...ich freu mich drauf...  :D ;)

ae8090

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Re: Abschied vom Abi-Umzug
« Antwort #29 am: Dienstag, 07. Juni 2011 - 22:05:53 »
Dann wird der Abiumzug wohl ohne Behörden geplant. Ein Flashmob hat doch auch etwas.

Wann findet der statt?  ;)

Willst du etwa petzen gehen?  ;D ;)

Mit nem flashmob wäre die Polizei vor Ort restlos überfordert...außerdem müssen die sich ja auch wirklich wichtigen Dingen in Brokdorf
widmen...insofern...ich freu mich drauf...  :D ;)

staatliche Vorgaben, Begrenzungen bis hin zu deren schlimmsten Form der Zensur haben seit jeher kreative Kräfte und Phantasie freigesetzt, waren oftmals qualitätsbildend.

Harren wir der Dinge, die da kommen sollen.