Autor Thema: Kachelwetter !  (Gelesen 4754 mal)

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Blubb

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Re: Kachelwetter !
« Antwort #30 am: Mittwoch, 01. Juni 2011 - 10:56:17 »
Das Urteil ist die Folge der Ermittlungen und nur bei neuen Erkenntnissen lohnt eine Revision. Das wird jetzt von Staatsanwaltschaft geprüft.

Es kommt bei einer Revision überhaupt nicht zur Prüfung von "neuen Erkenntnissen", sondern es wird geprüft, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht. Das andere wäre eine Berufung, die hier aber nicht zulässig ist.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Kachelwetter !
« Antwort #31 am: Mittwoch, 01. Juni 2011 - 12:55:03 »
Das Urteil ist die Folge der Ermittlungen und nur bei neuen Erkenntnissen lohnt eine Revision. Das wird jetzt von Staatsanwaltschaft geprüft.

Es kommt bei einer Revision überhaupt nicht zur Prüfung von "neuen Erkenntnissen", sondern es wird geprüft, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht. Das andere wäre eine Berufung, die hier aber nicht zulässig ist.

Richtig, blubb.

Während bei einer Berufung die Tatsachen noch einmal geprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision nicht zugelassen.
Das Revisionsgericht prüft allein, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob eine fehlerhafte rechtliche Würdigung des Sachverhalts und eine fehlerhafte Strafzumessung vorliegt.

Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Blubb

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Re: Kachelwetter !
« Antwort #32 am: Mittwoch, 01. Juni 2011 - 13:25:15 »
Das Urteil ist die Folge der Ermittlungen und nur bei neuen Erkenntnissen lohnt eine Revision. Das wird jetzt von Staatsanwaltschaft geprüft.

Es kommt bei einer Revision überhaupt nicht zur Prüfung von "neuen Erkenntnissen", sondern es wird geprüft, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht. Das andere wäre eine Berufung, die hier aber nicht zulässig ist.

Richtig, blubb.

Während bei einer Berufung die Tatsachen noch einmal geprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision nicht zugelassen.
Das Revisionsgericht prüft allein, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob eine fehlerhafte rechtliche Würdigung des Sachverhalts und eine fehlerhafte Strafzumessung vorliegt.

Oder so in aller Ausführlichkeit. Danke  :)  Eine Berufung durch die Staatsanwaltschaft ist hier aber nicht möglich, weil es sich hier um ein Urteil einer Strafkammer geht, so § 333 StPO. Ich bin darüber hinaus nicht sicher, aber die nächste Instanz müsste der BGH sein. Die StA prüft ja noch, ob sie überhaupt Rechtsmittel einlegen wird.