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Zitat von: ae8090 am Freitag, 25. Februar 2011 - 08:28:39Gestern sollte entschieden werden im Falle des muslimischen Mitbürgers und Arbeitnehmers, der sich in einem Supermarkt weigerte, Flaschen mit alkoholischem Inhalt in die Regale zu sortieren. Ist es auch. Oder auch nicht. Je nach Sichtweise, denn der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, wie wir heute in der NR lesen können:ZitatArbeitsgericht KielMoslem will keine Bierkisten stapeln - gefeuert24. Februar 2011 | 21:13 Uhr | Von dpa/sh:zWeil er Moslem ist, wollte er keinen Alkohol in Regale räumen. Da warf ihn sein Arbeitgeber raus. Der Streit um den Job ist jetzt erneut ein Fall für Richter in Kiel.Die Kündigung eines Moslems, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwies am Donnerstag die Klage des Mannes (47) wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Der Moslem hatte im März 2008 seinen Job als Ladenhilfe in einem Kieler Verbrauchermarkt verloren, weil er mit Verweis auf den Koran keine Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen wollte. Die zweite Instanz muss nun klären, ob die ungelernte Kraft nicht auch anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können. Quelle: shz.deUnd genau das betrachte ich als den Knackpunkt ! Sollte das Gericht zu dem Schluß kommen das solch eine Möglichkeit besteht, dann wird die Kündigung wohl als "unrechtmäßig" angesehen...
Gestern sollte entschieden werden im Falle des muslimischen Mitbürgers und Arbeitnehmers, der sich in einem Supermarkt weigerte, Flaschen mit alkoholischem Inhalt in die Regale zu sortieren. Ist es auch. Oder auch nicht. Je nach Sichtweise, denn der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, wie wir heute in der NR lesen können:ZitatArbeitsgericht KielMoslem will keine Bierkisten stapeln - gefeuert24. Februar 2011 | 21:13 Uhr | Von dpa/sh:zWeil er Moslem ist, wollte er keinen Alkohol in Regale räumen. Da warf ihn sein Arbeitgeber raus. Der Streit um den Job ist jetzt erneut ein Fall für Richter in Kiel.Die Kündigung eines Moslems, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwies am Donnerstag die Klage des Mannes (47) wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Der Moslem hatte im März 2008 seinen Job als Ladenhilfe in einem Kieler Verbrauchermarkt verloren, weil er mit Verweis auf den Koran keine Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen wollte. Die zweite Instanz muss nun klären, ob die ungelernte Kraft nicht auch anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können. Quelle: shz.de
Arbeitsgericht KielMoslem will keine Bierkisten stapeln - gefeuert24. Februar 2011 | 21:13 Uhr | Von dpa/sh:zWeil er Moslem ist, wollte er keinen Alkohol in Regale räumen. Da warf ihn sein Arbeitgeber raus. Der Streit um den Job ist jetzt erneut ein Fall für Richter in Kiel.Die Kündigung eines Moslems, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwies am Donnerstag die Klage des Mannes (47) wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Der Moslem hatte im März 2008 seinen Job als Ladenhilfe in einem Kieler Verbrauchermarkt verloren, weil er mit Verweis auf den Koran keine Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen wollte. Die zweite Instanz muss nun klären, ob die ungelernte Kraft nicht auch anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können.
Zitat von: Mullepapa am Freitag, 25. Februar 2011 - 10:52:20Zitat von: ae8090 am Freitag, 25. Februar 2011 - 08:28:39Gestern sollte entschieden werden im Falle des muslimischen Mitbürgers und Arbeitnehmers, der sich in einem Supermarkt weigerte, Flaschen mit alkoholischem Inhalt in die Regale zu sortieren. Ist es auch. Oder auch nicht. Je nach Sichtweise, denn der Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, wie wir heute in der NR lesen können:ZitatArbeitsgericht KielMoslem will keine Bierkisten stapeln - gefeuert24. Februar 2011 | 21:13 Uhr | Von dpa/sh:zWeil er Moslem ist, wollte er keinen Alkohol in Regale räumen. Da warf ihn sein Arbeitgeber raus. Der Streit um den Job ist jetzt erneut ein Fall für Richter in Kiel.Die Kündigung eines Moslems, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwies am Donnerstag die Klage des Mannes (47) wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Der Moslem hatte im März 2008 seinen Job als Ladenhilfe in einem Kieler Verbrauchermarkt verloren, weil er mit Verweis auf den Koran keine Regale mit alkoholischen Getränken auffüllen wollte. Die zweite Instanz muss nun klären, ob die ungelernte Kraft nicht auch anderswo in der Filiale hätte eingesetzt werden können. Quelle: shz.deUnd genau das betrachte ich als den Knackpunkt ! Sollte das Gericht zu dem Schluß kommen das solch eine Möglichkeit besteht, dann wird die Kündigung wohl als "unrechtmäßig" angesehen... Was dann in der Konsequenz heißen könnte:die schweren Getränkekisten müssen die Nicht-Muslime packen und Puddingpulver, Salat und Gewürzdöschen dürfen dann die ach so benachteilgten muslimischen Kollegen/innen machen?ok, eine gewiss etwas überspitzte Darstellung meinerseits jetzt, aber so ganz von der Hand zu weisen ist es nicht, oder?
Puddingpulver, Salat und Gewürzdöschen dürfen dann die ach so benachteilgten muslimischen Kollegen/innen machen?
Liebe Freunde des gepflegten (Vor-)urteils, [...]
...Wir haben es - nolens volens - alle in den Medien verfolgt, ja verfolgen müssen: Hat er nun oder hat er nicht? ...... Und bevor nun das Gericht mit seinem Urteil kommt, an uns alle die Frage: Wie würden Sie entscheiden? Hat er oder hat er nicht?
In meiner Erinnerung bleibt das „Kachelmann-Wetter“: Seit Regen oder Schnee nicht schnöde fällt, sondern nieselt und rieselt, seit Sonnenstrahlen durch die Wolken lugen und Sterne vom Himmel funkeln, bin ich Kachelmann-Fan.