Hauerha! Da sind die ganzen Besucher ja ungepixelt drauf! Und die Häuser! Wo kann man sich beschweren?
Ich nehme an, das war ironisch gemeint. Vielleicht wurde das ja auch schon im Google Streetview-Thread diskutiert, aber bezüglich Erkennbarkeit von einzelnen Gesichtern auf hier veröffentlichten Fotos sei ein Hinweis auf das "KunstUrhG" gestattet:
KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung
dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
[Hervorhebungen von mir]