Autor Thema: Arbeitsrecht  (Gelesen 1338 mal)

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ae8090

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Arbeitsrecht
« am: Donnerstag, 26. August 2010 - 22:24:29 »
Zitat
„Arschloch“
Wenn ein Kraftfahrer zu einem Kunden seiner Spedition mehrfach „Arschloch“ sagt, ist das nicht unbedingt ein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine bessere Werbung für Zeitarbeit als solche Urteile gibt es nicht.
Quelle und kompletter Artikel: faz.net

Da rufe ich dem Richter doch mal ein herzliches "Arschloch" zu!

Katja

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #1 am: Freitag, 27. August 2010 - 07:46:51 »
Aaaah ja! Gut zu wissen - denn es gibt oft Menschen, die ich 'Arschloch' nennen möchte!

Es ist unglaublich! Dieses Urteil könnte auch gut in eine neue Rubrik passen: Stilblüten der deutschen Rechtsprechung! Ich hätte da auch so einen Fall...


Sanni

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Re: Arbeitsrecht
« Antwort #2 am: Freitag, 27. August 2010 - 08:13:53 »
Aaaah ja! Gut zu wissen - denn es gibt oft Menschen, die ich 'Arschloch' nennen möchte!

Aaaaaber Du arbeitest nicht im Steinbruch und hast auch keinen so geringen Lohn von nur
2000 Euronen im Monat und damit biste kein Prolet - DU darfst das nicht ungestraft sagen  :police:

Paul Schrader

  • Gast
Re: Arbeitsrecht
« Antwort #3 am: Freitag, 27. August 2010 - 08:40:35 »
Aaaaaber Du arbeitest nicht im Steinbruch und hast auch keinen so geringen Lohn von nur
2000 Euronen im Monat und damit biste kein Prolet - DU darfst das nicht ungestraft sagen  :police:

Du redest hoffentlich von einem Bruttolohn, oder?