Autor Thema: Zusatzbeitrag Krankenkasse  (Gelesen 2853 mal)

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Guido

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Re: (KEIN) Zusatzbeitrag Krankenkasse
« Antwort #15 am: Mittwoch, 25. August 2010 - 12:01:35 »

Hallo Katja & Co.!

Die Novitas BKK hat einen regelrechten Eiertanz zu dem Thema aufgeführt. Als ich mich im ersten März 2010 bei der Itzehoer Geschäftsstelle telefonisch danach erkundigte, sagte man mir zunächst, dass die Krankenkasse keinen Zusatzbeitrag erhebe (was zu dem Zeitpunkt richtig war). Auf vertiefende Nachfrage bei der Itzehoer Pressestelle sagte mir der örtliche Sprecher, dass ihm von einer Erhöhung nichts bekannt sei. Von mir konfrontiert mit einem zu dem Zeitpunkt fast zwei Monate alten Pressebeitrag in der "Augsburger Allgemeinen" vom 26.01.2010* (!!!), dass ab dem 01.04.2010 die mit der ktpBKK vereinigte Novitas BKK einen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich erheben würde, hielt man weiterhin an der Äußerung fest, dass davon nichts bekannt sei.

In meinen Augen eine glatte Volksverdummung. Seriöses Geschäftsgebaren - zumal im lebensnotwendigen Gesundheitswesen - sieht jedenfalls anders aus.

Der Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler hat in der Vergangenheit immer wieder gerne darauf verwiesen, dass es "weit über 50" Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag gebe, man könne ja wechseln. Dies trifft - noch - zu.

Hier aus dem Netz eine Liste für 2010 (ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben):

www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/kein-zusatzbeitrag

Manche Krankenkassen - wie z.B. die (z.Zt. noch) zuzahlungsfreie BKK Mobil Oil in Hamburg, zahlen bei der Teilnahme an bestimmten Untersuchungen ihren Mitgliedern sogar Beträge zurück (je nach Kasse und Art der Untersuchung ca. 10-20 EUR je Maßnahme.)

Es ist jedoch zu befürchten, dass es zunehmend schwieriger wird, auch für 20111 eine zusatzbeitragsfreie Kasse zu finden. Dennoch könnte sich die Suche lohnen. Man sollte aber nicht nur auf den Zusatzbeitrag schauen, sondern auch auf evtl. Rückvergütungen und für den Einzelnen als sinnvoll bis notwendig erachtete Zusatzleistungen, die über die gesetzlich garantierten Krankenkassenleistungen hinausgehen. (Man sollte dazu wissen, dass über 95% des Leistungsrahmens aller gesetzlichen Krankenkassen auch gesetzlich vorgeschrieben und damit einheitlich sind.)

Gruß
Guido

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* Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Wirtschaft/Artikel,-Zusatzbeitrag-Krankenkasse-Kuendigung-_arid,2054511_regid,2_puid,2_pageid,4557.html

doc_dust

  • Gast
Re: Zusatzbeitrag Krankenkasse
« Antwort #16 am: Mittwoch, 25. August 2010 - 14:37:20 »
Kann das so stimmen:

Aigner sagte der „Rheinischen Post“, der Zusatzbeitrag dürfe nicht schon zum 1. Februar 2010 eingefordert werden. Eine Krankenkasse müsse ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig werde, auf die Erhöhung hinweisen.

novitas faq:

Ich habe den Bescheid zum Zusatzbeitrag mit Datum „im August 2010“ erhalten und soll ab Juli 2010 8 Euro zahlen. Ich habe aber gelesen, dass eine Beitragserhöhung den Mitgliedern einen Monat vorher bekannt gegeben werden muss. Ist der Bescheid daher korrekt?
Die Erhebung des Zusatzbeitrages – wie von der Novitas BKK vorgenommen – ist rechtlich gesehen vollkommen korrekt. Die Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, müssen sich dies von ihrer Aufsichtsbehörde – hier dem BVA – genehmigen lassen. Dies gilt für die Höhe und die Fälligkeit. Die Informationspflicht zur Erhebung des Zusatzbeitrages richtet sich nach der Fälligkeit. Da der Zusatzbeitrag der Novitas BKK am 08.10.2010 fällig wird, müssen wir unsere Mitglieder einen Monat vorher, also bis zum 08.09. informieren und das ist gewährleistet.

es ist doch aber eine "rückwärtige" fälligkeit. da könnten die doch genausogut sagen die bekommen 8 euro ab januar 2010 o.ä.??????