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Kölner Gericht nennt Einberufungspraxis verfassungswidrig Köln (dpa) - Die derzeitige Einberufungspraxis zum Wehrdienst ist nach Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. In zwei Fällen setzte das Gericht die Einberufung von jungen Männern zum Grundwehrdienst aus, sagte ein Sprecher und bestätigte damit einen «Handelsblatt»-Bericht. Die Wehrgerechtigkeit sei schon seit Jahren nicht mehr gewahrt. Hintergrund sind die sinkenden Zahlen von Grundwehrdienst-Leistenden. Nun müsse das Bundesverfassungsgericht die Praxis prüfen, so die Kölner Richter. © Die Welt erschienen am 25.03.2009 um 11:07 Uhr
Kurz: Ich bin ganz klar für Möglichkeit B.
Die Waffentechnik hat sich auch stark geändert.Da braucht man nicht mehr so viel Personal.Die Bedrohung ist heute auch nicht mehr vor der Haustür.
Wehrdienst ist ja ein Aspekt, dabei darf man den Zivildienst nicht vergessen.Unser Sozialsystem ohne Zivis? Wäre kaum darstellbar. Ein soziales Pflichtjahr für Männlein und Weiblein wäre da ein guter Weg.
nee, ich denke schon oft, sie ist schon durch die Tür und im Land.