Autor Thema: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht  (Gelesen 8817 mal)

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Offline muesli

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Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« am: Montag, 17. Mai 2010 - 20:35:09 »
So, bald ist es soweit und in meiner Mietswohnung werden Rauchmelder installiert.
Dem gegenüber bin ich sehr zwiespältig eingestellt, denn:

1. ich meine, Rauchmelder sind gut und wichtig und helfen hoffentlich leben zu retten.

2. ich weiß, dass viele Menschen von Vermietern, die Rauchmelder installieren, denken, ja, die tun etwas....

aber

3. Rauchmelder, die jemand quasi zwangsweise in meiner Wohnung und obendrein in meinem Schlafzimmer installieren wird, finde ich nicht gut (wobei ich mir bereits selber 2 Rauchmelder angeschafft habe). Für mich stellt es einen Eingriff in meine Privatsphäre dar, ich werde damit konfrontiert, nicht selbstständig handeln und entscheiden zu können, ich fühle mich bevormundet; so kann ich mir schon mal vorstellen, wie es im Altersheim ist (?!?)...

4. eine Installation der Rauchmelder im Treppenhaus hätte ich als ausreichend empfunden - ich weiß, die Empfehlung der Rauchmelderhersteller sieht so aus, dass möglichst in jedem Raum an der Decke ein Rauchmelder sein sollte...

5. die Kosten der Rauchmelderinstallation werden sicherlich auf den (nicht gefragten) Mieter umgelegt werden.... grumbl, na ja, Hauptsache gesund  :-|

schönen Abend noch
muesli




Paul Schrader

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #1 am: Montag, 17. Mai 2010 - 20:55:45 »
Entschuldige, aber wenn Du einen Brand wie den im letzten Jahr in der Feldschmiede miterlebt hättest, würdest Du nicht so eine gequirte Scheiße* schreiben. Ein Rauchmelder (in jedem Zimmer) kann Dein Leben retten und das ist ja wohl mehr Wert als ein paar Euro für die Anschaffungskosten!

www.rauchmelder-lebensretter.de

* hierbei handelt es sich nicht um meine übliche Wortwahl, aber in diesem Fall konnte ich nicht anders!

Rhaco

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #2 am: Montag, 17. Mai 2010 - 21:23:54 »
Jau, Paul Schrader...und mit deiner Meinung stehst du nicht allein da.
Spätestens wenn ihm "warm" wird, wird Muesli sicherlich anfangen anders zu denken  ::)
Hoffen wir für ihn, daß ihm jegliches Szenario ein Leben lang erspart bleibt.

Icemini

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #3 am: Montag, 17. Mai 2010 - 21:39:18 »
Da ich mich Beruflich auch damit auseinandersetze, hier mal ein paar Fakten:

1. Rauchmelder nicht in jedem Zimmer nur in Schlaf und Fluchträumen

2. Kassenbon gut aufbewaren(Rauchmelder ist nachher nur ein Plastikstück, dann muss man der Versicherung beweisen das man einen hatte)

3. Bad und Küche werden Hitzemelder empfohlen, blos kein Rauchmelder.

4. Finger Weg von Billigangeboten(enorme Qualitätsunterschiede)

5. Die Batterien sind immer Nachts um 3 Uhr leer( dann fängt der alle halbe std an zu Piepen)

ae8090

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #4 am: Montag, 17. Mai 2010 - 21:47:18 »
@ Nachtrag zu 2. Kassenbon gut aufbewaren:

Sind Kassenbons feuerfest?

Iluminati

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #5 am: Montag, 17. Mai 2010 - 21:53:42 »
keinen Rauchmelder installiert - keine Versicherungsleistung

ganz einfache Lösung für alle die das nervt!!!

Schmarni

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #6 am: Montag, 17. Mai 2010 - 22:02:49 »

4. eine Installation der Rauchmelder im Treppenhaus hätte ich als ausreichend empfunden - ich weiß, die Empfehlung der Rauchmelderhersteller sieht so aus, dass möglichst in jedem Raum an der Decke ein Rauchmelder sein sollte...


Der Rauchmelder im Schlafzimmer soll dich wecken, bevor Du still und leise an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben bist. Lange bevor das Treppenhaus verraucht ist.

Ich verstehe nicht, wo Dein Problem ist. Hast Du auch das Türschloss ausgebaut und FI- und Sicherungen aus dem Sicherungskasten ausgebaut???

Paranoia????

wutz

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #7 am: Montag, 17. Mai 2010 - 22:10:08 »
So, bald ist es soweit und in meiner Mietswohnung werden Rauchmelder installiert.
Dem gegenüber bin ich sehr zwiespältig eingestellt, denn:


3. Rauchmelder, die jemand quasi zwangsweise in meiner Wohnung und obendrein in meinem Schlafzimmer installieren wird, finde ich nicht gut (wobei ich mir bereits selber 2 Rauchmelder angeschafft habe). Für mich stellt es einen Eingriff in meine Privatsphäre dar, ich werde damit konfrontiert, nicht selbstständig handeln und entscheiden zu können, ich fühle mich bevormundet; so kann ich mir schon mal vorstellen, wie es im Altersheim ist (?!?)...



schönen Abend noch
muesli


Bitte entschuldige vielmals, aber Du hast wirklich einen Knall!!

Offline Slartibartfass

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #8 am: Montag, 17. Mai 2010 - 22:18:38 »
FI- und Sicherungen aus dem Sicherungskasten ausgebaut???
Ausgebaut oder überbrückt? :teufel
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Schmarni

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #9 am: Montag, 17. Mai 2010 - 22:20:47 »
FI- und Sicherungen aus dem Sicherungskasten ausgebaut???
Ausgebaut oder überbrückt? :teufel

Ich vermute ausgebaut - sonst wuseln die Elektronen doch durch die Leitungen und belauschen den armen Müsli bei seinen privaten Vergnügungen!

Icemini

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #10 am: Montag, 17. Mai 2010 - 23:04:22 »
@ Nachtrag zu 2. Kassenbon gut aufbewaren:

Sind Kassenbons feuerfest?

Deswegen im Feuerfesten Safe aufbewahren oder nicht zuhause, ist beschi..., ist aber so!!

ae8090

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #11 am: Dienstag, 18. Mai 2010 - 07:10:09 »
@ Nachtrag zu 2. Kassenbon gut aufbewaren:

Sind Kassenbons feuerfest?

Deswegen im Feuerfesten Safe aufbewahren oder nicht zuhause, ist beschi..., ist aber so!!

Den Rauchmelder (der völlig ohne Zweifel absolut Sinn macht!!!) bekomme ich - zB bei Conrad - für € 8,95 bis 69,95 (das 300 Euro Funkmodell habe ich nun mal außer acht gelassen).

Um den Kassenbon aufzubewahren (und vielleicht ja nicht nur den) brauche ich einen feuerfesten Safe oder - etwas kleiner, aber für einen Kassenbon durchaus ausreichend - eine feuerfeste Dokumentenbox. Ebenfalls zB bei Conrad für € 99,99.

Dürfte beides sehr gut angelegtes Geld sein!!! Im Zweifelsfall mit einer Rendite, die kein Bausparvertrag toppen kann.

Beides, Rauchmelder und feuerfeste Aufbewahrungsmöglichkeit, sicherlich auch im inhabergeführten Einzelhandel vor Ort (den ich im Allgemeinen vorziehe). Ich habe hier als Beispiel Conrad ausgewählt, weil ich nun nicht erst loslaufen wollte, um Preiseinkünfte einzuholen. (ist morgens um 7.00 Uhr auch ein bisschen schwierig)

Übrigens: Alternative zum feuerfesten Aufbewahrungsdings: Die wichtigsten Dokumente bei Opa/Oma, Onkel Heribert oder Sportskameradin Lotteliese bunkern - und umgekehrt. manus manum lavat - eine Hand wäscht die andere.

Kuno

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #12 am: Dienstag, 18. Mai 2010 - 07:30:34 »
Seit dem 1.1.2005 ist der Einbau von Rauchmeldern in Neubauten gesetzlich vorgeschrieben.Vorhandene Wohnungen müssen bis 31.12.2009 entsprechend nachgerüstet sein.
Landesbauordnung vom 20.12.2004

Zuständig ist immer der/die Eigentümer.




In meiner Mietwohnung ist auch noch keiner! :)

Rizzi

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #13 am: Dienstag, 18. Mai 2010 - 08:13:21 »
Seit dem 1.1.2005 ist der Einbau von Rauchmeldern in Neubauten gesetzlich vorgeschrieben.Vorhandene Wohnungen müssen bis 31.12.2009 entsprechend nachgerüstet sein.
Landesbauordnung vom 20.12.2004

Zuständig ist immer der/die Eigentümer.




In meiner Mietwohnung ist auch noch keiner! :)


Mensch Kuno, komm hoch und hol dir bei mir mal ne neue LBO ab !!!   ;)

Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein von 2009 sagt in § 49 Abs. 4:
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vorhandenen Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, dei Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.


Paul Schrader

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Re: Rauchmelder/Rauchmelderpflicht
« Antwort #14 am: Dienstag, 18. Mai 2010 - 08:20:20 »
Die Frist wurde durch unsere Landesregierung vom 31.12.2009 auf den 31.12.2010 verlängert. Der Sinn erschließt sich mir nicht. Vielleicht hat ja der Bund der Vermieter etwas an eine Partei gespendet.