Autor Thema: 14 jährige aus Hohenlockstedt vermisst  (Gelesen 3837 mal)

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breughel

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Re: 14 jährige aus Hohenlockstedt vermisst
« Antwort #15 am: Freitag, 14. Mai 2010 - 09:32:20 »
Der Text provozierte geradezu diese Frage...
Was das andere angeht - auch hier bezog ich mich auf die Pressemitteilung bezüglich der Merkmale.

westiemoon

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Re: 14 jährige aus Hohenlockstedt vermisst
« Antwort #16 am: Freitag, 14. Mai 2010 - 13:08:39 »
Auf die Makel Anderer hinzuweisen,finde ich schlimmer als Sensationslust.
Dem Mädel ist sicher bewusst,dass sie keine Idealmaße hat...und jetzt in Zeiten des "Kummers"...könnte es sich ja sogar  noch verschlimmern.

Aber Nichts desto trotz...schön,dass sie wohlbehalten wieder aufgetaucht ist!

breughel

  • Gast
Re: 14 jährige aus Hohenlockstedt vermisst
« Antwort #17 am: Freitag, 14. Mai 2010 - 15:05:35 »
Das junge Mädchen wurde so in der seriösen Presse beschrieben: Größe 170cm Gewicht: 125kg.
Vermutlich sollten diese Angaben in Zusammenhang mit einem schlecht erkennbaren Bild des Gesichts helfen, das Mädchen zu identifizieren.
Ich leite aus allen mir bekannt gewordenen Informationen die folgenden Feststellungen ab:
Das Mädchen ist fettleibig und nicht übergewichtig (siehe Definition WHO).
Das Mädchen hat umfangreiche Chatbekanntschaften gepflegt und war in der Lage, sich nach NRW zu begeben unter konsquenter Verheimlichung ihrer Absicht, dies zu tun und unter verheimlichung ihres Aufenthaltes. Sie hielt sich freiwillig bei einem 21jährigen auf, über den wir nichts weiter wissen.
Vermuten kann ich, dass er keinen sozialpädogischen Auftrag hatte sondern eigene Ziele verfolgte.
Die Eltern haben sich offenbar sehr gesorgt, haben eine Wirbel gemacht, die Kripo war mit dem fall befasst. Viel Wirbel um ein Mädchen, dass sich mal einen längeren Ausflug aus dem Alltag gönnte (es sind übrigens keine Schulferien). Und es wurden viele Menschen beschäftigt, die eigentlich wichtigeres zu tun hatten.
Was ergibt sich daraus? Sowohl Polizei als auch Jugendamt sind hier involviert um zu klären, ob Straftaten erfolgt sind und ob die Eltern ihre Pflichten verletzt haben.
Das Mädchen kann nach den öffentlich gewordenen Fakten nur als grob auffällig eingestuft werden und muß sich dann auch nach ihrem öffentlichen Tripp kritischer Betrachtung stellen.
Ob es nun schön ist oder nicht. Vielleicht ein Fall für die Supernanni oder das Camp in den USA.