Autor Thema: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein  (Gelesen 8948 mal)

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Offline Slartibartfass

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #30 am: Montag, 30. August 2010 - 21:45:04 »
In Schleswig-Holstein würde eine sofort angeordnete Neuwahl äußerst unpraktisch, da das Wahlgesetz ja verfassungswidrig ist, und das Problem damit ja nicht behoben wäre.

Jetzt müssen sich unsere Landespolitiker erstmal darauf einigen, wie sie das mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten verfassungskonform im Wahlgesetz unterbringen können. :)

Das stimmt zwar zweifelsohne, insofern war die Situation in HH etwas einfacher. Aber hier in SH hat das Verfassungsericht durch den heutigen Spruch die schizophrene Situation geschaffen, dass die aufgrund eines Verfassungsbruches zustandegekommene Parlamentsmehrheit numehr ein verfassungskonformes Gesetz erarbeiten soll, zu dessen Auswirkungen es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gehören wird, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen, nicht legal zustande gekommenen Mehrheit ihr Mandat verlieren könnte.
Der Witz ist ja, dass lediglich die Deckelung der Ausgleichsmandate verfassungswidrig ist, bzw dass eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate so weit wie möglich verhindert werden soll. Hätte es KEINE Ausgleichsmandate gegeben, so wie es z.B. bei Bundestagswahlen der Fall ist, so wäre die Mehrheit von Schwarzgelb wesentlich größer gewesen.

Von daher hat die jetzige (verfassungswidrig zusammengekommene) Koalition, die wohl das neue Gesetz beschließen wird, eine wesentlich knappere Mehrheit, als sie ohne das verfassungswidrige Gesetz hätte.

Die Sache wird garantiert nochmal in Karlsruhe verhandelt.


Auf den nun folgenden "Dauerwahlkampf" freue ich mich aber auch schon ganz gewaltig. Da kommt wohl wieder nur unsachliche Geschwafel von den (Lokal)Politikern. Sachliche Sachen kommen ja immer erst nach der Wahl. :(


Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Groucho

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #31 am: Dienstag, 31. August 2010 - 01:12:20 »
Gibt es nicht bei uns im Itzehoer Stadtrat nach der letzten Wahl auch so einen Konflikt mit diesen Mehrsitzen, Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten oder so ähnlich?
Irgendwie meine ich so etwas gelesen zu haben.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #32 am: Dienstag, 31. August 2010 - 10:22:21 »
In der Itzehoer Ratsversammlung hatten die Grünen wegen dem Ausgleich der Überhzangmandate geklagt, sind aber beim Verwaltungsgericht gescheitert und hoffen nun auf das Oberverwaltungsgericht. Aber auch da werden sie, m.E. keinen Erfolg haben.

Das gestrige Urteil hat nämlich genau den Punkt nicht kritisiert; die Deckelung kann man machen.

Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten.
Das alle Regierungen seit 1991 auf einem verfassungswiedrigen Wahlgesetz basierend gewählt worden sind und regiert haben ist nun klar. jedoch ist es strittig, ob es dem Verfassungsgericht zusteht, Neuwahlen anzuordnen. Es stellt sich damit eigentlich über die Landesverfassung, die klar definiert, wann neu zu wählen ist. Ein Richterspruch gehört nicht dazu.
Das wollten die Väter und Mütter der Landesverfassung auch nicht, denn man wollte Weimarer Verhältnisse vermeiden. Richter können Parlamente nicht auflösen!

Wie die verfassungskonforme Umsetzung des Urteils nun aussieht ist spannend.

Die Auflösung des Parlaments kann entweder über 2/3-Mehrheitsbeschluss erfolgen oder über die Vertrauensfrage des MP.
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
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Michael Hein

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #33 am: Dienstag, 31. August 2010 - 10:31:38 »
Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten.
...
Richter können Parlamente nicht auflösen!

Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, diesen Zustand schnellstmöglich abzustellen? Statt dessen rechtfertigt man seine Regierungsmehrheit, die durch ein verfassungswiedriges Verfahren zustande gekommen ist, auch noch. Dabei ist es egal, ob auch die Vorgängermehrheiten verfassungswiedrig zustande gekommen sind. Postenkleberei soweit das Auge reicht.
Weimarer Verhältnisse sind zu vermeiden, solche allerdings auch.
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER

Offline ToRü | ToРуз

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #34 am: Dienstag, 31. August 2010 - 10:54:01 »
Im Übrigen ist das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichtes durchaus umstritten.
...
Richter können Parlamente nicht auflösen!

Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein, diesen Zustand schnellstmöglich abzustellen? Statt dessen rechtfertigt man seine Regierungsmehrheit, die durch ein verfassungswiedriges Verfahren zustande gekommen ist, auch noch. Dabei ist es egal, ob auch die Vorgängermehrheiten verfassungswiedrig zustande gekommen sind. Postenkleberei soweit das Auge reicht.
Weimarer Verhältnisse sind zu vermeiden, solche allerdings auch.
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER


Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht).

Es wurde das Wahlgesetz "verurteilt", nicht dessen Anwendung.

Die Regierung wurde auf Grundlage des damals geltenden Rechts gewählt. Das dieses Recht nun nicht Verfassungskonform ist, wurde eben erst festgestellt. Zum Wahlzeitpunkt war es das noch nicht. Im Nachhinein ist man halt immer schlauer.

Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig, darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...
« Letzte Änderung: Dienstag, 31. August 2010 - 11:01:59 von groundstar »
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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #35 am: Dienstag, 31. August 2010 - 11:06:09 »
Lektüre zum Thema aus der TAZ gibts HIER

Das ist so ein echtes TAZ-"Highlight": Die böse CDU/FDP-Regierung wird durch das Wahlgesetz begünstigt. Hallo: Jede ander, auch Rote / Rot-Grüne / Rot-Schwarze Regierung seit 1991 wurde dadurch begünstigt! Und es wird eben nicht die die schwarz-gelbe Mehrheit beanstandet, sondern das nicht verfassungsgemäße Wahlgesetz. Die Umsetzung des Ausgleichs der Überhangmandate wurde genau nicht bemängelt.

Hier mal von der Quelle
« Letzte Änderung: Dienstag, 31. August 2010 - 11:17:19 von groundstar »
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Michael Hein

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #36 am: Dienstag, 31. August 2010 - 11:12:52 »
Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht).
...
Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig, darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...

Es entzieht sich leider meinem Verständnis, wie es möglich sein kann, das überhaupt Gesetzte beschlossen werden die verfassungswiedrig sind. Und auch das diese Gesetzte, nachdem festgestellt wurde das diese Eigenschaft haben, auch noch angewendet werden dürfen.

Im übrigen ist es mir völlig egal, welche Partei welche verfassungswiedrigen Gesetze beschlossen hat. Die Sache an sich finde ich bemerkenswert.

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #37 am: Dienstag, 31. August 2010 - 11:32:31 »
Das Verfahren war eben nicht verfassungswiedrig, sondern das Wahlgesetz aus 1991 (übrigens von der SPD unter Björn Engholm gemacht).
...
Übrigens ist auch das Bundeswahlgesetz verfassungswiederig, darf aber nach entsprechendem Urteil bis 2011 angewendet werden...

Es entzieht sich leider meinem Verständnis, wie es möglich sein kann, das überhaupt Gesetzte beschlossen werden die verfassungswiedrig sind. Und auch das diese Gesetzte, nachdem festgestellt wurde das diese Eigenschaft haben, auch noch angewendet werden dürfen.

Im übrigen ist es mir völlig egal, welche Partei welche verfassungswiedrigen Gesetze beschlossen hat. Die Sache an sich finde ich bemerkenswert.

Passiert aber immer wieder; wie oft hat das BVerfG in den letzten Jahren gesetze kassiert...
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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #38 am: Dienstag, 31. August 2010 - 13:40:15 »
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

breughel

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #39 am: Dienstag, 31. August 2010 - 18:18:52 »
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. ;D

ae8090

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #40 am: Dienstag, 31. August 2010 - 19:00:07 »
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. ;D


 :dafuer

und nicht wegen Ahlhaus, sondern einzig und allein aus Überzeugung, dass eine Neugliederung der Bundesländer überfällig ist

Offline ToRü | ToРуз

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #41 am: Mittwoch, 01. September 2010 - 10:31:21 »
Vielleicht hat Ahlhaus noch Kapazität frei und regiert SH mit. ;D


 :dafuer

und nicht wegen Ahlhaus, sondern einzig und allein aus Überzeugung, dass eine Neugliederung der Bundesländer überfällig ist

Mit dem Argument könnten wir die Bundesländer Abschaffen und eine Berliner Zentralregierung installieren. Quasi das Modell Frankreich.

Wird es daurch billiger? Ich bezweifel das.
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Offline ToRü | ToРуз

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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #42 am: Mittwoch, 01. September 2010 - 11:14:25 »
Hier nochmal ein Überblick zum Thema Urteil zum Wahlgesetz:

1. Der Landtag muss bis Mai 2011 ein neues Wahlrecht schaffen

Das Landesverfassungsgericht hat dem Landtag aufgegeben, bis zum Mai 2011 ein neues Landeswahlrecht zu schaffen.

Das in den Wahlperioden 1988 bis 2005 zu SPD- bzw. Rot-Grünen Regierungszeiten geschaffene Wahlrecht in Verbindung mit der im gleichen Zeitraum geschaffenen Landesverfassung ist nach Auffassung der Richter verfassungswidrig. Es schafft aus seiner Struktur heraus nicht, das Ziel von 69 Abgeordneten in der Landesverfassung zu erreichen und gleichzeitig die aufgrund des Wahlergebnisses erreichte Parteienstärke im Parlament widerzuspiegeln.

Insbesondere durch die im Verhältnis zu den Listenmandaten (29) vorgesehene höhere Anzahl an Direktmandaten (40) wird es auch künftig zu Überhangmandaten kommen. Wenn diese durch weitere Mandate ausgeglichen (Ausgleichsmandate) werden, um die tatsächliche Parteienstärke
(Zweitstimmen) wiederzugeben, kommt es regelmäßig zu größeren Landtagen als in der Verfassung vorgesehen.
Der Landtag erhält den Auftrag, bis zum 31. Mai 2011 ein Wahlrecht zu schaffen, das dazu führt, dass die Zielmarke von 69 Abgeordneten in der Landesverfassung regelmäßig erreicht wird und zugleich die tatsächliche Parteienstärke im Parlament widerspiegelt.

Also: Nicht die Zusammensetzung ist verfassungswidrig, sondern die Größe des Parlaments.


2. Das geltende Landeswahlgesetz ist fehlerfrei ausgelegt und angewandt worden

Zitat aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, LVerfG 1/10, S.
25, Rn 50:
"Bei der Sitzzuteilung für den Landtag sind die Vorgaben des § 3 LWahlG beachtet worden. Insbesondere haben Landeswahlleiterin, der Landeswahlausschuss und ihnen folgend der Landtag § 3 Abs. 5 LWahlG zutreffend ausgelegt."
Das bedeutet, dass die Mehrheit im Landtag mit 48 zu 47 Sitzen aufgrund des geltenden Wahlrechts zutreffend festgestellt wurde und damit bis zur Neuwahl gilt.


3.Der aktuelle Landtag ist voll handlungsfähig und behält seine Mehrheit bis zur Durchführung der Wahlen zum Landtag spätestens am 30. September 2012:

Zitat aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, LVerfG 1/10, S.
80, Rn 177:
"Für die Durchführung einer Wahl auf Grundlage eines geänderten Gesetzes bedarf es eines deutlich längeren Zeitraums, damit der Landtag zunächst ein verfassungsmäßiges Wahlrecht schafft. Während dieses Zeitraums bleiben die Abgeordneten im Amt und der Landtag behält seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit, denn bis zur Neuregelung und Durchführung der gebotenen Neuwahl verbleibt es bei dem festgestellten Wahlergebnis."
Bis spätestens zum 30. September hat damit das Landesverfassungsgericht als rechtmäßig anerkannt, dass es eine Mehrheit von 48 Abgeordneten der Koalition gegenüber 47 Abgeordneten der Opposition gibt. Alle seit Anfang der 90-er Jahre bestehenden Landtage sind mit derselben Struktur des geltenden Wahlrechts gewählt worden.
Auch die in diesen Parlamenten getroffenen Entscheidungen bleiben selbstverständlich gültig und legitimiert.


4. Welche Möglichkeiten zur Änderung gibt es?

Die bisher am meisten diskutierte Lösung ist die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise. Nach einer Aufstellung der Landeswahlleiterin kann unter Zugrundelegung des letzten Wahlergebnisses bei einer Anzahl von 27 Direktwahlkreisen bei 42 Mandaten, die über die Listen vergeben werden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anzahl von 69 Abgeordneten eingehalten werden.

Ein Ein-Stimmen-Wahlrecht allein mit einer Beibehaltung der jetzigen Struktur zugunsten der Direktwahlkreise (40 zu 29) würde die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts nicht erfüllen.

Auch hier müsste die Zahl der Direktwahlkreise deutlich gesenkt werden. Nur zur Erinnerung: Im Jahr 1992 war die verfassungsmäßige Vorgabe von 75 Abgeordneten bei der Wahl zum 13.
Landtag nicht eingehalten worden (89 Abgeordnete). Darüber hinaus hatte die mit einer absoluten Mehrheit an Mandaten regierende SPD bei einem "Ein-Stimmen-Wahlrecht" nicht die Mehrheit der Stimmen (SPD 46,2 %, Opposition 47,6 %).

Die Opposition konnte mehr Stimmen auf sich vereinigen.

Die tatsächliche Stärke der Parteien beim Wahlergebnis wurde nicht im Parlament wiedergegeben. Die SPD regierte mit einer Stimme Mehrheit bis 1996 (45 Sitze SPD, 44 Sitze Opposition).

Die FDP hat bereits in den vergangenen Wahlperioden und auch im letzten Landtagswahlprogramm eine deutliche Reduzierung der Direktwahlkreise vorgeschlagen.
Denkbar sind auch reine Verhältniswahlmodelle mit begrenzt offenen Listen und damit mehr Einfluss von Bürgerinnen und Bürgern auf die Listen-Zusammensetzung. Denkbar wäre auch ein Mischkonzept, wie von der FDP im Landtagswahlprogramm vorgeschlagen.

Theoretisch wäre sogar eine Verfassungsänderung möglich.

All diese Diskussionen über ein künftiges Wahlgesetz und den Neuzuschnitt der Wahlkreise sind nicht binnen weniger Wochen zu führen. Dies hat auch das Landesverfassungsgericht erkannt und daher eine entprechende Frist bis zum 30. September 2012 gesetzt.   
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Re: CDU/FDP-Regierung in Schleswig-Holstein
« Antwort #43 am: Mittwoch, 19. September 2012 - 08:39:12 »
Nun ist es "amtlich": Der Finanzkurs der schwarz-gelben Landesregierung war sehr erfolgreich:

Die Schlagzeile ist jedoch irreführend, denn solange wir von "geringerer Neuverschuldung" sprechen, kann man nicht ernsthaft Ausgabe erhöhen wollen:

Schleswig-Holstein muss nicht sparen
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