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Blutprobe ohne richterlichen Beschluss

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Alex:
Niedersachsen setzt sich für die Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutproben ein. Der Richtervorbehalt soll nicht zum Freifahrtschein für Alkohol- und Drogensünder werden, sagte der niedersächsische Justizminister Busemann in Hannover. Busemann will einen entsprechenden Gesetzentwurf für den Bundesrat erstellen, der es erlaubt ohne richterlichen Beschluss Blutproben von vermutlich alkoholisierten Autofahrern zu entnehmen. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist für die Blutprobe eine richterliche Anordnung nötig, weil es sich dabei um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt. Diese Vorgabe läßt sich vor allem Nachts und an Wochenenden wegen der Dienstzeiten der Richter kaum erfüllen.

Paul Schrader:
Na, schon wieder ein Eingriff in die Grundrechte (Art. 2 GG). Wie wäre es stattdessen, auch nachts und an Wochenenden Richter im Notdienst zu beschäftigen? Ach, das kostet ja Geld, ich vergaß.

ae8090:
ob bei der Bluprobe von Margot Käßmann ein Richter anwesend war?

Blubb:
*hüstel*

In welchem Kämmerlein hat er sich diesen Vorschlag denn zusammengeklöppelt?
Wie Paul schon sagt: Das ist ein massiver Eingriff in Grundrechte. Die Richtervorlage hat daher einen kaum wegdiskutierbaren Sinn. Sie verhindert polizeiliche Willkür, die man niemals ausschließen kann. Daher sollte sie eigentlich bei jedem Grundrechtseingriff selbstverständlich sein.

Aber etwas anderes ist von den Grundgesetzdehnern der CDU auch kaum noch zu erwarten.

Capitano:
Soviel ich weiß gibt es immer einen Richter im Dienst - 24/7 wie es so schön heißt. Mit Kosten kann das auch nichts zu tun haben, weil die Richter doch wohl sowas wie Gehaltsempänger sind, Bereitschaftsdienste und Überstunden inklusive. Es kann ja wohl nicht sein, dass Grundrechte ausgehebelt oder beschnitten werden nur weil es der Polizei evtl. zu viel Arbeit macht einen Richter anzurufen.

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