Autor Thema: Wie wird meine Steuererklärung vom Finanzamt durchgewunken?  (Gelesen 1504 mal)

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Offline ToRü | ToРуз

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Wie wird meine Steuererklärung vom Finanzamt durchgewunken?
« am: Dienstag, 02. März 2010 - 15:24:21 »
Habe ich eben von einem guten Freund bekommen:

Werte Damen + Herren, hier erfahren Sie jetzt, wie Sie in die Steuerzahlergruppe kommen, die praktisch nie geprüft wird.

Die Finanzverwaltung teilt alle Steuerpflichtigen in vier sogenannte Risikoklassen ein. Dahinter steckt die Absicht, erst mal alle Fälle einfach abzuhaken, bei denen nichts zu holen ist. Denn nur so gewinnt das Finanzamt genügend Zeit, um sich ausgiebig den „riskanten“ Fällen zu widmen.

Das sind die vier Risiko-Klassen:

1. Risikoklasse BP steht für „Betriebsprüfung“. Wer hier eingeordnet ist, erhält zwangsläufig irgendwann Besuch. Sie sind wahrscheinlich drin, wenn alle Ihre Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, wenn vielleicht schon mal eine spontane Umsatzsteuernachschau stattgefunden hat oder wenn ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist.

2. Risikoklasse 1 steht für „hohes Risiko“. Hier vermutet das Finanzamt viel rechtlichen oder tatsächlichen Gestaltungsspielraum. Es soll auch eine interne Liste „besonders gestaltungsanfälliger“ Branchen geben. Aber auch diejenigen, die viele Einkunftsarten haben, werden womöglich hier eingeordnet.

3. Risikoklasse 2: Risiko ist eher mittelmäßig. Hierzu gehören Selbstständige, die das Ausfüllen der Anlage EÜR ablehnen!

4. Risikoklasse 3 bedeutet geringes Risiko. Diese Erklärungen werden durchgewunken. Darauf hat der Sachbearbeiter dann übrigens gar keinen Einfluss mehr! Das Durchwinken gilt auch für Folgejahre. Ausnahme ist eine programmgesteuerte Zufallsauswahl zur Prüfung.
Diese Risikoklasse sollte Ihr Ziel sein!

Beachten Sie folgende Tipps, um in Risikoklasse 3 zu kommen

Beachten Sie unbedingt und peinlich genau die folgenden Punkte:


Seien Sie immer super-pünktlich: Schieben Sie nie mehr Erklärungen vor sich her. Jede Umsatzsteuer-Voranmeldung und natürlich auch die Jahressteuererklärungen treffen ohne Verspätung beim Finanzamt ein. Das gilt auch für alle fälligen Steuerbeträge!

Wahren Sie jederzeit die Form: Lassen Sie andere darüber streiten, ob die EÜR nun rechtswidrig ist oder nicht – solange sie nicht abgeschafft ist, füllen Sie sie bitte gründlich und gewissenhaft aus. Es macht überhaupt keinen Sinn, wegen Rechthaberei hier eine höhere Risikoklasse zu riskieren!

Seien Sie sparsam mit Papierbelegen: Die Grundregel lautet: „An Belegen nur so viel wie nötig, die dann aber vollständig.“ Natürlich reichen Sie zum Mantelbogen alle erforderlichen Spendenbelege ein. Aber da z. B. seit 2008 keine GWG-Listen mehr gefordert werden, reichen Sie auch keine ein. Das nervt den Sachbearbeiter nur. Auch alle Buchungsbelege zur EÜR bleiben im Büro zurück.

Perfektionieren Sie Ihr Anschreiben: Nutzen Sie die Chance, Ihren speziellen Steuerfall kurz, aber jeden Zweifel ausräumend zu erklären. Zu jeder Steuererklärung eines Selbstständigen gehört daher spätestens ab jetzt ein gut formuliertes Anschreiben.

Sie sehen: Eigentlich ist es gar nicht so schwer.

 ;D













« Letzte Änderung: Dienstag, 02. März 2010 - 15:27:34 von groundstar »
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.