0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
das natürlich nicht es soll aber auch nicht wieder heißen der/die hatte eine so schwere kindheit und kann fur sein handeln nicht wirklich was eine ordentliche geldstrafe und gemeinnützige arbeit vielleicht sogar in einem tierheim sollte schon angemessen sein
Zitat von: Blubb am Montag, 01. März 2010 - 18:45:18Mal ganz direkt gefragt: Was wäre denn gerecht deiner Meinung nach? Hand ab? Fuß ab? Kopf ab? Oder doch "nur" eine lebenslängliche Freiheitsstrafe?Jetzt Du, was ist Deiner Meinung nach angemessen ?
Mal ganz direkt gefragt: Was wäre denn gerecht deiner Meinung nach? Hand ab? Fuß ab? Kopf ab? Oder doch "nur" eine lebenslängliche Freiheitsstrafe?
Und wen es interessiert, der liest einfach mal HIERDort gibt es auch Rechtsprechungsbeispiele (auf der vorletzten und letzten Seite).
Aber genau diese Menschen, lieber Blubb, erwerben sich das RECHT auf ein Kopfkino damit, daß sie diesen geschundenen Wesen zu helfen versuchen - sie sind die Stimme, die diese Tiere nicht mehr haben. Und wenn Du aus diesem Grund nichts mehr mit mir zu tun haben willst, werde ich die Wahl zwischen den Tieren und Dir sehr wohl zu treffen wissen.
Tja, war schön sich mit Dir unterhalten zu haben.
ganz so lasch sind die gesetzte noch nicht einmal, es wird nur lasch verurteilt.