Autor Thema: Sielverband Heiligenstedten  (Gelesen 8601 mal)

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Blubb

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Re: Sielverband Heiligenstedten
« Antwort #15 am: Freitag, 26. Februar 2010 - 17:42:15 »
Ich kann mich nur nochmal wiederholen. Der Sielverband ist hier im Recht. Er darf Grundstückseigentümer zur Zwangsmitgliedschaft in dem Verband heranziehen. Nochmals ist auf die entsprechenden Paragraphen des WVG verwiesen. Das steht auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und zwar auf der Seite sechs. Zudem bezweifle ich, ob das Urteil überhaupt ganz gelesen oder ob dort einfach nur ein Zitat aus diesem heraus gegriffen wurde, denn der Sachverhalt ist ein ganz anderer. Auch unterscheiden sich die dortigen Angriffspunkte. Zudem gibt es in Deutschland, wie bereits gesagt kein Fallrecht, sondern ein kodifiziertes, also auf Gesetzen beruhendes, Recht, hier das WVG.
Es ist daher erheblich zu bezweifeln, ob diese Klage auch nur einen Hauch von Erfolg haben wird.

Natürlich kann man Widerspruch einlegen und auch klagen. Sichert ja auch Arbeitsplätze von mittellosen Anwälten. ;)

ae8090

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Re: Sielverband Heiligenstedten
« Antwort #16 am: Freitag, 26. Februar 2010 - 17:47:06 »
Gähn. Und dann wird die dort versprochene "Sammelklage" eingereicht? Wo denn? In Washington oder in New York?

Amtsgericht Heiligenstedtenerkam  ;)

Nee, ganz im Ernst:

Wer als Grundeigentümer nicht Mitglied sein möchte im Sielverband, möge bitte erklären, wie er die Aufgaben, die der Sielverband für ihn erledigt, ohne dessen Hilfe in Eigenregie erledigen möchte.

Wird dann das überschüssige Wasser in Tanklastzügen abgefahren und in der Nordsee verklappt?

Leider gibts bislang hierzu keinerlei Auskunft von Purple Joe bzw (aus dem anderen Faden) von Interessengemeinschaft. ich frage mich allen ernstes, welches und wessen gemeinschaftliches Interesse hier vorliegt.


Interessengemeinschaft

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Re: Sielverband Heiligenstedten
« Antwort #17 am: Freitag, 26. Februar 2010 - 18:37:00 »
Nur um zur Versachlichung der Diskussion beizutragen:

Es ist hier das Wasserverbandsgesetz zu beachten.
http://www.wabo-sh.de/gesetze/wvg.html#p22

Dort steht in §23 Abs. 2 WER Personen zur Mitgliedschaft heranziehen kann.
"Die Aufsichtsbehörde kann, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbandsaufgaben erforderlich ist, Personen, die die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3. genannten Voraussetzungen erfüllen, gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft in einem bestehenden Verband heranziehen oder eine bestehende Mitgliedschaft erweitern."

Die Aufsichtsbehörde ist der Landrat.
Der Verband kann selbst keine Mitglieder zwangsweise heranziehen!

Alle weiteren Informationen sonst auf
www.gewässerpflege-ärger.de

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Gessmann
DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT

Albrecht

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Re: Sielverband Heiligenstedten
« Antwort #18 am: Freitag, 26. Februar 2010 - 18:59:15 »
Nur um zur Versachlichung der Diskussion beizutragen:
Liebe Frau Gessmann,

zur Sachlichkeit der Diskussion gehört, das die Heranziehung zur Mitgliedschaft längst erfolgt ist. Sie ergibt sich nämlich aus den Grundstücken. Es war in der Vergangenheit nur so, dass die Gemeinden für die Grundstücke, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, die Beiträge gezahlt hat.

Jetzt ist es so, dass immer mehr Verbände dazu übergehen, die Beiträge direkt beim einzelnen Grundeigentümer einzufordern. Das hat für die Verbände den Vorteil, dass sie insgesamt mehr Einnahmen haben, da es einen Mindestbeitrag gibt.

Wenn es etwas juristisch Anfechtbares gibt, ist es der Umstand, dass die Verbände einseitig die Verträge mit den Gemeinden ohne Kündigung gelöst haben.
 

Blubb

  • Gast
Re: Sielverband Heiligenstedten
« Antwort #19 am: Freitag, 26. Februar 2010 - 20:06:00 »
Es ist auch enorm verwirrend, was diese Interessengemeinschaft eigentlich möchte.
Will man jetzt gar nicht zur Mitgliedschaft herangezogen werden? Will man Post vom Landrat bekommen?

Im Übrigen wäre ich mir nicht mal sicher, ob die Aufsichtsbehörde nicht durch den Verband jemanden zur Mitgliedschaft heranziehen kann oder ob gar lediglich ein heilbarer Verfahrensfehler vorliegt.

« Letzte Änderung: Freitag, 26. Februar 2010 - 20:11:18 von Blubb »

Interessengemeinschaft

  • Gast
Re: Sielverband Heiligenstedten
« Antwort #20 am: Samstag, 27. Februar 2010 - 15:25:47 »
Eine Heranziehung zur Mitgliedschaft kann NUR durch die Aufsichtsbehörde - den Landrat - erfolgen.

Jeder Grundeigentümer kann natürlich für sich selber entscheiden, ob er den Bescheid akzeptiert und zahlt oder Widerspruch eingelegt.
Ein Musterschreiben haben wir dazu bereitgestellt.

Wenn die Gemeinde/Stadt in der Vergangenheit Beiträge gezahlt hat, dann war sie Mitglied in dem Verband - aber damit sind NICHT automatisch alle Grundeigentümer Mitglied im Verband.

Betroffene Grundeigentümer können aber auch einfach einmal beim Sielverband anfragen, warum man dort angeblich Mitglied ist.
Die Fragen: Wann bin ich dem Verband beigetreten, wann wurde ich zwangsweise herangezogen?

Eine automatische Mitgliedschaft kraft Gesetz gibt es nicht!

Umfassende Informationen gibt es auf der seite
www.gewässerpflege-ärger.de

Uns geht es darum, dass Bürger sachlich richtig informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Gessmann
DIE INTERESSENGEMEINSCHAFT

Blubb

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Re: Sielverband Heiligenstedten
« Antwort #21 am: Samstag, 27. Februar 2010 - 15:43:39 »
Eine Heranziehung zur Mitgliedschaft kann NUR durch die Aufsichtsbehörde - den Landrat - erfolgen.
Das sagt wer? Diese "objektive" Interessengemeinschaft? Das Wörtchen "nur" steht gar nicht im Gesetz. Somit ist der Paragraph an dieser Stelle auslegungsbedürftig. Und selbst wenn das so sein sollte, wie gesagt, wäre wohl immer noch anzunehmen, dass hier lediglich ein heilbarer Verfahrensfehler vorliegen würde.

Uns geht es darum, dass Bürger sachlich richtig informiert werden.

Man informiert aber nicht richtig, wenn man Sachverhalte als vollkommen alternativlos darstellt, ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht rauskramt, dass die eigene Ansicht nicht mal ansatzweise stützt bzw. auf den eigenen Sachverhalt nicht anwendbar wäre und ansonsten auch fachlich falsch argumentiert und informiert (Das Stichwort "Sammelklage" ist ja schon gefallen).
« Letzte Änderung: Samstag, 27. Februar 2010 - 15:48:12 von Blubb »

Albrecht

  • Gast
Re: Sielverband Heiligenstedten
« Antwort #22 am: Samstag, 27. Februar 2010 - 18:01:34 »
Wenn die Gemeinde/Stadt in der Vergangenheit Beiträge gezahlt hat, dann war sie Mitglied in dem Verband - aber damit sind NICHT automatisch alle Grundeigentümer Mitglied im Verband.
Die Gemeinden sind sowieso Mitglieder, da sie Grundeigentümer (z.B. Straßen) sind!
Nach eurer Lesart, würde ein Grundeigentümerwechsel auch zum Löschen der Mitgliedschaft führen und der neue Grundeigentümer müsste durch die Aufsichtsbehörde neu zur Mitgliedschaft verpflichtet werden. Eigentümliche Auffassung! ::)