Autor Thema: Hebesatz  (Gelesen 7592 mal)

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ae8090

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Re: Hebesatz
« Antwort #30 am: Freitag, 19. Februar 2010 - 15:00:41 »
Da ae8090 aber von Verlustabschreibungen sprach und somit sich auf das Einkommenssteuergesetz bzw. das Körperschaftssteuergesetz bezog, jedenfalls interpretiere ich das so, dann läge die Gesetzgebungskompetenz aber beim Bund.

Insofern habt ihr beide Recht. ;)

exakt!

Der Hinweis von Albrecht ist trotzdem wertvoll.

Ich denke, wenn ein solches politisches Instrument gewollt ist, dann wird sich auch ein Weg dafür finden, den (gesetzlichen) Hebel anzusetzen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Oder anders ausgedrückt:
Wer etwas will, sucht Wege.
Wer etwas nicht will, sucht Gründe.

Wo hab' ich das nur schon mal gehört/gelesen?

Blubb

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #31 am: Freitag, 19. Februar 2010 - 15:04:19 »
Wie eine solche Regelung, wie Albrecht sie angesprochen hat, ausgestaltet werden muss, ist mit Sicherheit in einem Grundsteuerkommentar zu finden. Da werde ich bei Zeiten mal nachschauen.