Autor Thema: Hebesatz  (Gelesen 7590 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Katja

  • Gast
Hebesatz
« am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:16:48 »
Es ist ja nicht so, daß der gestrige Abend mich nicht zum Nachdenken gebracht hätte - NEIN, ich will NICHT BM werden, aber Lösungen für Rätsel/Probleme zu finden, mag ich sehr (wenn sie knifflig sind)

Nun denke ich seit heute morgen über folgendes nach:

Kann eine Gemeinde den Hebesatz mit unterschiedlichen Multiplikatoren erheben?

Meine Idee wäre, den Hebesatz für leerstehende Gewerbeobjekte höher anzusetzen, als ein vermietetes Objekt.

Blubb - wäre das eine Knobelaufgabe für Dich? Ist das theoretisch rechtlich haltbar?

Paul Schrader

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #1 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:21:55 »
Dagegen könnte der Gleichheitssatz "ius respicit aequitatem" sprechen.

Blubb

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #2 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:34:53 »
Spontan würde ich sagen, dass es gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 GG verstößt.
Wissen tu es ich nicht, was auch damit zusammenhängt, dass das deutsche Gewerbesteuerrecht...nun ja...doch deutlich gewöhnungsbedürftig ist. Aber kraft meiner unendlichen Güte werde ich das mal nachforschen, wenn ich Zeit habe. ;)
« Letzte Änderung: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:38:21 von Blubb »

Katja

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #3 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:39:33 »
Ich wußte, daß ich mich auf Dich verlassen kann, Blubb!  :-*

Blubb

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #4 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:48:24 »
Wird schon durch das Gesetz ausgeschlossen. § 16 Abs. 4 Gewerbesteuergesetz sagt, dass der Hebesatz für alle Unternehmen in der Gemeinde der gleiche sein muss.

Oder um mal aus dem Gesetz direkt zu zitieren:

4) Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein.

Ziemlich wenig Interpretionsspielraum.

Katja

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #5 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:50:05 »
Okay, so eben nicht...

Aber vielleicht so: sieht das Gesetz eine Regelung zur außergewöhnlichen Rückerstattung vor?

Blubb

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #6 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:52:09 »
Der Grund dafür wäre welcher? Wer soll zurückerstatten?

wutz

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #7 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:54:36 »
Grübel. Was hat die Gewerbesteuer mit Leerständen zu tun?

Blubb

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #8 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 21:58:41 »
Wo war hier von Gewerbesteuer die Rede? Habe ich etwas überlesen?

Ich ging davon aus, da Katja vom Hebesatz sprach, den sich so ausdrücklich nur aus dem Gewerbesteuerrecht kenne. Vielleicht meint sie ja auch einfach was anderes.

wutz

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #9 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:06:01 »
Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewinn berechnet.
Hebesatz sagt man auch bei der Grundsteuer.



Katja

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #10 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:14:31 »
Okay, dann will ich mal konkretisieren:

Angenommen, die Gemeinde möchte die Besitzer leerstehender Gewerbeobjekte ein bißchen intensiver dazu auffordern, doch endlich zu vermieten (sammama ;) so nach 1 -2 Jahren).
Wenn sie es nicht machen, könnten sie (nach meiner Idee) mit einem höheren Hebesatz bei der Grundsteuerbemessung vielleicht 'überredet' werden.


Blubb

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #11 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:15:04 »
Wie die Gewerbesteuer berechnet wird, weiß ich wohl. Grundsteuer hatte ich noch nicht. ;) Aber da haben wir alle ein wenig etwas über die Gewerbesteuer gelernt, nicht wahr?!

In § 25 Abs. 4 des Grundsteuergesetzes steht aber auch nicht sehr viel anderes:

(4) Der Hebesatz muß jeweils einheitlich sein

1. für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft;
2. für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke.

Was anderes hätte ich auch nicht erwartet, denn ein unterschiedlicher Hebesatz in der Gemeinde verstößt wohl, wie bereits gesagt, gegen Art. 3 GG.

Katja

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #12 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:19:06 »
Dann frage ich eben mal so (immer den Plan B noch im Kopf)

Wäre es möglich, einheitlich einen Hebesatz zu benennen, um dann Eigentümern genutzter Objekte einen Teil wieder zu erstatten?

Capitano

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #13 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:20:53 »
Warum sollte eine Gemeinde eine zuvor erhobene Steuer wieder erstatten?

wutz

  • Gast
Re: Hebesatz
« Antwort #14 am: Donnerstag, 18. Februar 2010 - 22:21:03 »
Ich denke auch, dass es so nicht geht.
Mit den Vermietern reden. In der heutigen Zeit kann ich dieses Leute nicht verstehen. Es ist doch besser weniger Miete zu erzielen, als gar keine, und, wie gehabt, z.B. einen Rohrbruch zu riskieren.