Autor Thema: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig  (Gelesen 34144 mal)

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Paul Schrader

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Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 10:21:05 »
Die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II sind in ihrer Höhe verfassungswidrig. Das urteilte soeben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschieden die Verfassungsrichter. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können "Hartz IV"-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.
« Letzte Änderung: Dienstag, 09. Februar 2010 - 10:23:16 von Paul Schrader »

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #1 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 10:47:26 »
War ja leider fast zu erwarten.

Frage mich nur, wie das bei den Kleinverdienern und Rentnern ankommt, die noch weniger haben und denen keiner hilft. Arbeitslosigkeit fängt sich an zu lohnen, leider...  :(

Und die die Arbeiten wollen, die finden kaum was.  >:(
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Albrecht

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #2 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 10:57:38 »
War ja leider fast zu erwarten.

Frage mich nur, wie das bei den Kleinverdienern und Rentnern ankommt, die noch weniger haben und denen keiner hilft. Arbeitslosigkeit fängt sich an zu lohnen, leider...  :(

Und die die Arbeiten wollen, die finden kaum was.  >:(
Die derzeitigen Regelsätze sind nicht mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes vereinbar! Dieses Prinzip gilt doch wohl allgemein - also auch für Arbeitsentgelte, sprich: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können ohne "Transferleistungen" des Staates!

Johomo

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #3 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:08:23 »

Frage mich nur, wie das bei den Kleinverdienern und Rentnern ankommt, die noch weniger haben und denen keiner hilft.


Beschissen kommt sowas an!


breughel

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #4 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:09:20 »
War ja leider fast zu erwarten.

Frage mich nur, wie das bei den Kleinverdienern und Rentnern ankommt, die noch weniger haben und denen keiner hilft. Arbeitslosigkeit fängt sich an zu lohnen, leider...  :(

Und die die Arbeiten wollen, die finden kaum was.  >:(
Das ist mal wieder Vereinfachung: Leider ist zunehmend und knallhart kalkuliert worden, dass Arbeitende wegen zu geringer Löhne dann auch noch AlgII benötigten.
Die zunehmende Altersarmut entsteht auch durch zu geringe Löhne und fehlende Bereitschaft, sozialversichungspflichtige Jobs zu bieten.
Gleichzeitig wird bei Opel mal wieder nach Bonuszahlungen für Manager gerufen und die sollen auch geleistet werden.
Es muß wieder mehr Menschen ermöglicht werden, durch Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen, was ihnen wegen zu niedriger Entlohnung verweigert wird - das ist Zynismus.
Der Staat soll die Differenz zahlen, er soll die Unternehmen stützen, die Boni zahlen und er soll die Kosten der Misswirtschaft tragen.

Das nenne ich asozial!


« Letzte Änderung: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:11:34 von breughel »

Johomo

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #5 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:16:45 »
Aber die Rentner bekommen nichts extra!

breughel

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #6 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:23:51 »
Rentner haben Anspruch auf Mindestversorgung -das ist wohl klar.
Insofern sind auch die Rentner von diesem Urteil betroffen.
(der Trend geht zum emotionalen Einzeiler)

swetlana

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #7 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:33:45 »
Der Aufschrei aller "benachteiligten" Bevölkerungsschichten war zu erwarten. Mögen diese sich jetzt auch noch gegenseitig in Verteilungskämpfen aufreiben. Was das Urteil des BVG bedeutet, ist nicht klar. Auf jeden Fall bedeutet es nicht zwingend, dass die Regelsätze angehoben werden müssen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch mal auf diesen Thread hinweisen:

http://www.itzehoe-live.net/index.php/topic,9651.0.html

und vor allen Dingen auf den Stern-Artikel aus dem Jahre 2004 (!), der in meinen Augen sehr aktuell ist und der für mich beschreibt, worum es wirklich geht:

http://www.stern.de/politik/deutschland/unterschicht-das-wahre-elend-533666.html

swetlana

Albrecht

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #8 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:44:59 »
und vor allen Dingen auf den Stern-Artikel aus dem Jahre 2004 (!), der in meinen Augen sehr aktuell ist und der für mich beschreibt, worum es wirklich geht:
Wenn du das "wirklich" durch "auch" ersetzen würdest, könnte ich dir zustimmen. Denn es gilt, das Eine zu tun und das Andere nicht zu lassen!

swetlana

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #9 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:48:33 »
und vor allen Dingen auf den Stern-Artikel aus dem Jahre 2004 (!), der in meinen Augen sehr aktuell ist und der für mich beschreibt, worum es wirklich geht:
Wenn du das "wirklich" durch "auch" ersetzen würdest, könnte ich dir zustimmen. Denn es gilt, das Eine zu tun und das Andere nicht zu lassen!

... du hast natürlich recht, Albrecht.
Mit dem "wirklich" wollte ich nur verdeutlichen, dass eine Regelsatzerhöhung nicht das Problem löst.

swetlana

PS: Ein ehrenwertes Mitglied des Forums hat mich eben darauf aufmerksam gemacht, dass das Kürzel für Bundesverfassungsgericht nicht "BVG" sondern "BVerfG" ist. Danke und  Sorry!
« Letzte Änderung: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:54:23 von swetlana »

breughel

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #10 am: Dienstag, 09. Februar 2010 - 11:55:39 »
Zweifellos löst eine Erhöhung oder Senkung (was auch möglich wäre) die Probleme nicht.
Wer die Praxis kennt (ich habe zufällig Einblick in die alltägliche Praxis der ARGE) sieht unlösbare Anteile und dringend zu lösende und lösbare Anteile der Problematik.
Dieses Land nähert sich immer mehr dem großen Vorbild USA mit allen Konsequenzen vor allem mit der Konsequenz, dass Verlogenheit zum Geschäftsprinzip wird, und das bei allen Akteuren.
Eine gerechte Lösung ist nicht möglich.
Die Klage hat zumindest ermöglicht, wieder über Inhalt zu streiten statt auf Gruppen zu zeigen.

Angel

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #11 am: Mittwoch, 10. Februar 2010 - 06:37:41 »
Zitat
Thomas Kallay - Kläger vorm BVerfG: Bei allem Respekt - so geht das nicht!

Hartz-IV wurde heute vom Bundesverfassungsgericht als Betrug entlarvt, die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder seit 01. Januar 2005 sind verfassungswidrig, weil von Anfang an falsch bemessen.
[...]
So dankbar ich den Richtern und der Frau Richterin des 1. Senates beim Bundesverfassungsgericht einerseits bin, daß sie die Klage meiner Familie und mir angenommen haben, so sehr bedaure ich, daß man mit dem heutigen Urteil den jahrelang zu Lasten von Millionen Armen und Arbeitnehmern fehlerhaft handelnden Staat qua Verfassung schützen will.

Bei allem Respekt - so geht das nicht!

Quelle: Thomas Kallay, Kläger gegen den Eckregelsatz (Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene) vor dem Bundesverfassungsgericht

Quelle: http://www.sozialticker.com/thomas-kalla…t_20100209.html
« Letzte Änderung: Mittwoch, 10. Februar 2010 - 08:58:44 von Slartibartfass »

Paul Schrader

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #12 am: Mittwoch, 10. Februar 2010 - 09:11:46 »
Wenn dieser Link denn nach der Zwangskürzung des Textes oben (was durchaus eine richtige Entscheidung war) auch noch funktionieren würde, könnte man die wichtigsten Sätze des Pamphlet auch noch lesen. Der Herr Kalley möchte nämlich auch noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) ziehen, um dort eine Nachzahlung der Leistungen seit dem 1.1.2005 (also die letzten fünf Jahre) zu erwirken.

breughel

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #13 am: Mittwoch, 10. Februar 2010 - 09:24:26 »
Was den Bankern und Opel recht ist, sollte den HartzIV-Beziehern billig sein.

Paul Schrader

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Re: Regelsätze für "Hartz IV" sind verfassungwidrig
« Antwort #14 am: Mittwoch, 10. Februar 2010 - 09:34:05 »
Die Post hat schon reagiert und neue Briefmarken gedruckt: