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Na ja, ich kann mich nur nochmal wiederholen: Mein Mitleid mit Frauchen hält sich in Grenzen, weil sie ihre Pflichten als Halterin verletzt hat. Berechtigte Zweifel an der Darstellung der Polizei bleiben aber, wie bereits dargelegt. Da gibt es nämlich auch deutliche Lücken, die es zu hinterfragen gilt. Und ob eine Tötung, die so wohl einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, so verhältnismäßig ist, sei mal dahin gestellt.
Den entscheidenen fehler hat die alte Dame gemacht. Und eben nicht die Polizei. Das muss man sich zuallererst einmal klar machen.Die Polizei hatte dann die undankbare Aufgabe, sich mit einem streunenden Hund auseinander zu setzen. Und da auch hier das Kindchenschema greift, hat sie in der Öffentlichkeit eigentlich schon verloren, egal was sie macht.Ein Absperren der Fahrbahn(en) wäre völlig unverhältnismäßig gewesen, zumal, ich erinnere an Euren Biologieunterricht, Hunde ihre vier Beine gelegentlich auch einsetzen, um weiterzulaufen. Es wäre also nicht nur unverhältnismäßig, sondern möglicherweise auch sinnlos gewesen. Der Hund hätte nur weiter zu laufen brauchen, raus aus der Absperrung. Oder soll dann das nächste Stück Autobahn gesperrt werden, bis der Köter auch da wieder raus ist etc?Was bleibt als Alternative? Vielleicht lässt er sich mit Futter locken. Hat die Polizei das versucht? Ich vermute es mal, weiß es aber nicht, ich habe die Berichterstattung nicht vollständig verfolgt.Wenn das alles nichts fruchtet, bleibt am Ende nur die Ultima Ratio. So bitter das ist. Und da ist es sicherlich eine Ermessenfrage, ob der Gebrauch der Schusswaffe angemessener wäre oder das Auto zur Waffe umzufunktionieren.
Fängt die Polizei in Zukunft auch flüchtende Verbrecher mit dieser Methode?