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Zitat von: Blubb am Dienstag, 02. Februar 2010 - 18:26:38Ja, genau! Lasst mal den Staat lieber die Gesetze nicht beachten. Der Staat wird zu 99,9% immer die Gesetze beachten , er sollte nur nicht dazu verkommen vor lauter §Reiterei, weltfremd zu agieren und Straftäter ungeschoren lassen, die überführt werden können und dem Volk unermesslichen Schaden zufügen.
Ja, genau! Lasst mal den Staat lieber die Gesetze nicht beachten.
Im Übrigen ist die Situation von V-Leuten mit dieser Situation nur bedingt vergleichbar, da es für deren Einsatz eine Richtline der einzelnen Justiz- und Innenministerien der Länder gibt, die sich unter anderem auf die StPO stützt.
Es gibt die sogenannte Kronzeugenregelung - ein Deal, bei dem Gesetze missachtet werden.Der Kronzeuge geht straffrei aus. Da kann auch schon mal ein Mörder frei bleiben.Gerade aktuell: Kartellstrafrecht - wer als Kronzeuge Kartellabsprachen veröffentlicht und mitarbeitet an der Aufklärung bleibt straffrei - es geht im Lebensmittelbereich gerade um MILLIARDENSUMMEN.Da ist durchaus Platz für Rechtsverstöße ohne Ahndung.
Zitat von: Blubb am Dienstag, 02. Februar 2010 - 18:52:12Im Übrigen ist die Situation von V-Leuten mit dieser Situation nur bedingt vergleichbar, da es für deren Einsatz eine Richtline der einzelnen Justiz- und Innenministerien der Länder gibt, die sich unter anderem auf die StPO stützt.Und so eine Richtlinie hebt den Art. 20 Abs. 3 GG auf
Den Erwerb von Informationen, die der Verfolgung von Straftätern dienen, mit der Einführung der Todesstrafe gleich zu setzen, ist absolut unterirdisch und selbst unter deinem Niveau!
Mir geht es um die moralische Rechtfertigung unseres Staates.Und diese scheint das biblische Prinzip: "Auge um Auge und Zahn um Zahn" zu sein. Das ist tatsächlich die moralische Verteidigung der Todesstrafenbefürworter in den USA. Also nicht meine Erfindung....
Zitat von: groundstar am Dienstag, 02. Februar 2010 - 23:46:13Mir geht es um die moralische Rechtfertigung unseres Staates.Und diese scheint das biblische Prinzip: "Auge um Auge und Zahn um Zahn" zu sein. Das ist tatsächlich die moralische Verteidigung der Todesstrafenbefürworter in den USA. Also nicht meine Erfindung....Es gilt nach wie vor: Den Erwerb von Informationen, die der Verfolgung von Straftätern dienen, mit der Einführung der Todesstrafe gleich zu setzen, ist absolut unterirdisch und selbst unter Ihrem Niveau!
Zitat von: breughel am Dienstag, 02. Februar 2010 - 18:33:13Es gibt die sogenannte Kronzeugenregelung - ein Deal, bei dem Gesetze missachtet werden.Der Kronzeuge geht straffrei aus. Da kann auch schon mal ein Mörder frei bleiben.Gerade aktuell: Kartellstrafrecht - wer als Kronzeuge Kartellabsprachen veröffentlicht und mitarbeitet an der Aufklärung bleibt straffrei - es geht im Lebensmittelbereich gerade um MILLIARDENSUMMEN.Da ist durchaus Platz für Rechtsverstöße ohne Ahndung.Das ist Unsinn. Der Kronzeuge geht nicht grundsätzlich straffrei aus, sondern das Gericht hat lediglich die Möglichkeit die Strafe zu mildern. Nur in einem Fall hat das Gericht die Möglichkeit von einer Strafe abzusehen (Hier klicken). Das wären dann wohl auch die Normen, die für das Kartellstrafrecht gelten.
Bankkunden immer nervöser: Schäuble kündigt raschen Kauf der Steuersünder-CD an
Seite 1 der Norddeutschen Rundschau vom 3. März:...
Zitat von: Albrecht am Mittwoch, 03. Februar 2010 - 09:53:32Seite 1 der Norddeutschen Rundschau vom 3. März:... Die NR ihrer Zeit voraus?
Es laufen Verhandlungen über ein Steuerabkommen mit der Schweiz - würde man die beschleunigen, wäre ein solches Vorgehen nicht nötig. Bevor die Schweizer jedoch von einer 'Kriegserklärung' sprechen, sollten sie sich m.M.n. zunächst einmal darüber klar werden, daß sie selbst Dieben Unterschlupf gewähren - seit JAHREN!!
Der Staat kann Gesetze erlassen, sie ändern und auch ignorieren oder durch die Praxis teilweise außer Kraft setzen.