Autor Thema: Steuerdaten  (Gelesen 24079 mal)

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Blubb

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Re: Steuerdaten
« Antwort #30 am: Dienstag, 02. Februar 2010 - 18:52:12 »
Ja, genau! Lasst mal den Staat lieber die Gesetze nicht beachten.
Der Staat wird zu 99,9%  immer die Gesetze beachten ;), er sollte nur nicht dazu verkommen vor lauter §Reiterei, weltfremd zu agieren und Straftäter ungeschoren lassen, die überführt werden können und dem Volk unermesslichen Schaden zufügen.
 

Es ist weltfremd zu glauben, dass der Staat könne sich in einem solchen Falle, nur weil es ihm gerade passt und er keine anderen Mittel mehr hat, eben andere Wege gehen. In Art. 20 Abs. 3 steht ja auch geschrieben, dass der Staat an Recht und Gesetz gebunden ist. Das ist, wie ich an anderer Stelle schonmal schrieb, auch hier keine nette Empfehlung, sondern zwingend anzuwenden. An der Vorschrift gibt es auch nichts zu deuteln.

Es mag ja sein, dass es eine moralische Komponente gibt, die den Ankauf für Dich persönlich rechtfertigt, aber dieser Aspekt wird Dich nur in geringen Maße weiterbringen, um die Sache selbst durchzubringen, d.h. der rechtliche Aspekt ist der Wesentlichere. Der moralische spielt eigentlich nur für die öffentliche Meinung eine Rolle.

Im Übrigen ist die Situation von V-Leuten mit dieser Situation nur bedingt vergleichbar, da es für deren Einsatz eine Richtline der einzelnen Justiz- und Innenministerien der Länder gibt, die sich unter anderem auf die StPO stützt.

Albrecht

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Re: Steuerdaten
« Antwort #31 am: Dienstag, 02. Februar 2010 - 19:00:36 »
Im Übrigen ist die Situation von V-Leuten mit dieser Situation nur bedingt vergleichbar, da es für deren Einsatz eine Richtline der einzelnen Justiz- und Innenministerien der Länder gibt, die sich unter anderem auf die StPO stützt.
Und so eine Richtlinie hebt den Art. 20 Abs. 3 GG auf  ???

Blubb

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Re: Steuerdaten
« Antwort #32 am: Dienstag, 02. Februar 2010 - 19:05:05 »
Es gibt die sogenannte Kronzeugenregelung - ein Deal, bei dem Gesetze missachtet werden.
Der Kronzeuge geht straffrei aus.  Da kann auch schon mal ein Mörder frei bleiben.
Gerade aktuell: Kartellstrafrecht - wer als Kronzeuge Kartellabsprachen veröffentlicht und mitarbeitet an der Aufklärung bleibt straffrei - es geht im Lebensmittelbereich gerade um MILLIARDENSUMMEN.
Da ist durchaus Platz für Rechtsverstöße ohne Ahndung.



Das ist Unsinn. Der Kronzeuge geht nicht grundsätzlich straffrei aus, sondern das Gericht hat lediglich die Möglichkeit die Strafe zu mildern. Nur in einem Fall hat das Gericht die Möglichkeit von einer Strafe abzusehen (Hier klicken). Das wären dann wohl auch die Normen, die für das Kartellstrafrecht gelten.

Blubb

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Re: Steuerdaten
« Antwort #33 am: Dienstag, 02. Februar 2010 - 19:13:58 »
Im Übrigen ist die Situation von V-Leuten mit dieser Situation nur bedingt vergleichbar, da es für deren Einsatz eine Richtline der einzelnen Justiz- und Innenministerien der Länder gibt, die sich unter anderem auf die StPO stützt.
Und so eine Richtlinie hebt den Art. 20 Abs. 3 GG auf  ???

Nein. Es wird ein bestimmter Bereich der StPO konkretisiert. Das aber ganz und gar langweiliges allgemeines Verwaltungsrecht, jedenfalls würde ich es einordnen.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Steuerdaten
« Antwort #34 am: Dienstag, 02. Februar 2010 - 23:46:13 »
Den Erwerb von Informationen, die der Verfolgung von Straftätern dienen, mit der Einführung der Todesstrafe gleich zu setzen, ist absolut unterirdisch und selbst unter deinem Niveau!

Mir geht es um die moralische Rechtfertigung unseres Staates.
Und diese scheint das biblische Prinzip: "Auge um Auge und Zahn um Zahn" zu sein.
Das ist tatsächlich die moralische Verteidigung der Todesstrafenbefürworter in den USA. Also nicht meine Erfindung.

Es geht um die moralische Rechtfertigung der Unterstützung einer Straftat und Anstiftung zu Straftaten.
Mit diesem Kauf legitimiert und animiert unser Staat Straftaten und bestraft diese gleichzeitig.

Und noch mehr Öl ins Feuer?: Langjährige Angestellte werden wegen Diebstahl von Kleinstbeträgen (Brötchen gegessen, Pfandbon eingesteckt etc.) entlassen; das ist gesetzlich in Ordnung, denn es ist Diebstahl. Kann ein Staat, der selbst Raubzüge unterstützt (auch wenn diese in anderen Ländern stattfinden) und zu diesen durch Taten animiert, seine Bürger für dieselbe Tat bestrafen?
Oder kurz: Kann ein Dieb einen Dieb bestrafen?
Feuer frei!

Noch ein Punkt: ich hoffe, dass alle moralischen Verfechter dieses Kaufs auch brav ihre Steuern entrichten und keine falschen Angaben in der Steuererklärung machen. Stichpunkt: Weg zur Arbeit, Aufwendungen etc. Denn das ist im Prinzip und gesetzlich tatsächlich auch Steuerhinterziehung! Also dieselbe Ebene. Steuerhinterziehung ist Steuerhinterziehung - die Summen sind da egal, oder?
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
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Offline Peter D.

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Re: Steuerdaten
« Antwort #35 am: Dienstag, 02. Februar 2010 - 23:52:49 »
Mir geht es um die moralische Rechtfertigung unseres Staates.
Und diese scheint das biblische Prinzip: "Auge um Auge und Zahn um Zahn" zu sein.
Das ist tatsächlich die moralische Verteidigung der Todesstrafenbefürworter in den USA. Also nicht meine Erfindung.
...

Es gilt nach wie vor:
Den Erwerb von Informationen, die der Verfolgung von Straftätern dienen, mit der Einführung der Todesstrafe gleich zu setzen, ist absolut unterirdisch und selbst unter Ihrem Niveau!
"Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten." (Dieter Nuhr)

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Steuerdaten
« Antwort #36 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 00:02:41 »
Mir geht es um die moralische Rechtfertigung unseres Staates.
Und diese scheint das biblische Prinzip: "Auge um Auge und Zahn um Zahn" zu sein.
Das ist tatsächlich die moralische Verteidigung der Todesstrafenbefürworter in den USA. Also nicht meine Erfindung.
...

Es gilt nach wie vor:
Den Erwerb von Informationen, die der Verfolgung von Straftätern dienen, mit der Einführung der Todesstrafe gleich zu setzen, ist absolut unterirdisch und selbst unter Ihrem Niveau!

Und trotzdem folgt es demselben Prinzip: Auge um Auge - Zahn um Zahn...
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

Offline ToRü | ToРуз

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Re: Steuerdaten
« Antwort #37 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 00:14:42 »
Wir können diese Diskussion auch Anhand der Definition Rechtsstaat führen:

Der Rechtsstaatsbegriff des Grundgesetzes umfasst eine Reihe von Grundsätzen, die der Berechenbarkeit staatlichen Handelns dienen:

+ Gesetzmäßigkeit (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes)
+ Rückwirkungsverbot (Vertrauensschutz; daran fühlt sich der Staat in fiskalischen Dingen offenbar nicht mehr gebunden)
+ Verhältnismäßigkeit

Daraus ergeben sich folgende Grundsätze:

+ die Legislative darf nicht gegen die Verfassung handeln (Vorrang der Verfassung),
+ Exekutive und Judikative dürfen nicht gegen ein Gesetz handeln (Vorrang des Gesetzes),
+ Exekutive und Judikative dürfen in vielen Fällen (z. B. bei Eingriffen in Grundrechte) nicht ohne ein Gesetz handeln, sondern sind von einer gesetzlichen Eingriffsermächtigung abhängig (Vorbehalt des Gesetzes).

Die Gesetzmäßigkeit oder Rechtsbindung staatlichen Handelns folgt unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG:

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Und nun? In jedem Fall ein sehr schwieriges Thema mit sehr vielen Aspekten und Facetten
Respektiere jede Meinung. Gefallen muss sie mir ja nicht. Und das sag ich dann auch.
Toleranz und Moral ist immer die Toleranz und Moral der anderen.

sailor

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Re: Steuerdaten
« Antwort #38 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 05:18:23 »
ich kann rechnen,2,5 Mios bezahlen,ungefähr 100 Mios einnehmen!
(Ich bin dagegen. Das ist rechtsstaatlich hochgradig fragwürdiges Prozedere.)
wenn herr Prozedere dagegen ist,dann ist er bestimmt auch auf der CD und hat Dreck am Stecken,
meine Meinung.

Katja

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Re: Steuerdaten
« Antwort #39 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 08:36:42 »
Was mich wirklich wundert ist der Fakt, daß man nun von 200 Mio. Euro spricht, die diese CD an Steuerhinterziehung aufdecken wird.
Wenn man diese Zahl auf den Markt schmeißt, muß ja irgendwer eine Rechnung angestellt haben. WER und anhand von welchen Daten?

Oder ein anderer Aspekt: wenn ich beispielsweise nur BEHAUPTE, eine solche Daten-CD in meinem Besitz zu haben, werden bestimmt einige Steuerhinterzieher so unruhig, daß sie sich vielleicht selbst anzeigen. Ein deutlicher Zuwachs der Selbstanzeigen wurde heute Morgen bestätigt.

Was passiert mit dem Verkäufer? Er klaut, verkauft seine Hehlerware und was dann??

Schäuble und Merkel gaben am Montag grünes Licht - heute ist Mittwoch, warum ist der Kauf noch nicht vollzogen?

Es laufen Verhandlungen über ein Steuerabkommen mit der Schweiz - würde man die beschleunigen, wäre ein solches Vorgehen nicht nötig. Bevor die Schweizer jedoch von einer 'Kriegserklärung' sprechen, sollten sie sich m.M.n. zunächst einmal darüber klar werden, daß sie selbst Dieben Unterschlupf gewähren - seit JAHREN!!






breughel

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Re: Steuerdaten
« Antwort #40 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 09:26:34 »
Es gibt die sogenannte Kronzeugenregelung - ein Deal, bei dem Gesetze missachtet werden.
Der Kronzeuge geht straffrei aus.  Da kann auch schon mal ein Mörder frei bleiben.
Gerade aktuell: Kartellstrafrecht - wer als Kronzeuge Kartellabsprachen veröffentlicht und mitarbeitet an der Aufklärung bleibt straffrei - es geht im Lebensmittelbereich gerade um MILLIARDENSUMMEN.
Da ist durchaus Platz für Rechtsverstöße ohne Ahndung.



Das ist Unsinn. Der Kronzeuge geht nicht grundsätzlich straffrei aus, sondern das Gericht hat lediglich die Möglichkeit die Strafe zu mildern. Nur in einem Fall hat das Gericht die Möglichkeit von einer Strafe abzusehen (Hier klicken). Das wären dann wohl auch die Normen, die für das Kartellstrafrecht gelten.
So ist es und im Kartellfall gibt es entsprechende Beispiele - ich will aber hier nicht in eine juristische Debatte eintreten.
Der Staat kann Gesetze erlassen, sie ändern und auch ignorieren oder durch die Praxis teilweise außer Kraft setzen.
Wie beim Kartellrecht - auch hier werden illegale Praktiken oft durch illegale Verfahren aufgedeckt.

Albrecht

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Re: Steuerdaten
« Antwort #41 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 09:53:32 »
Seite 1 der Norddeutschen Rundschau vom 3. März:
Zitat
Bankkunden immer nervöser: Schäuble kündigt raschen Kauf der Steuersünder-CD an
Da zeigt sich doch, wie Sprache beschönigen kann!
Ich bin Bankkunde und nicht nervös!
 

Offline Peter D.

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Re: Steuerdaten
« Antwort #42 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 10:15:59 »
Seite 1 der Norddeutschen Rundschau vom 3. März:...
 

Die NR ihrer Zeit voraus? ;D
"Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten." (Dieter Nuhr)

Albrecht

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Re: Steuerdaten
« Antwort #43 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 10:21:43 »
Seite 1 der Norddeutschen Rundschau vom 3. März:...
 

Die NR ihrer Zeit voraus? ;D
Das lag wohl an meinem Wunsch, dass der Winter möglichst schnell hinter uns liegt!  :D

Blubb

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Re: Steuerdaten
« Antwort #44 am: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 10:32:40 »
Es laufen Verhandlungen über ein Steuerabkommen mit der Schweiz - würde man die beschleunigen, wäre ein solches Vorgehen nicht nötig. Bevor die Schweizer jedoch von einer 'Kriegserklärung' sprechen, sollten sie sich m.M.n. zunächst einmal darüber klar werden, daß sie selbst Dieben Unterschlupf gewähren - seit JAHREN!!

Von einer Kriegserklärung haben nur die Rechtspopulisten von der SVP gesprochen, also jene Partei, die durch rechte Stimmungsmache unter anderem für das Minarettverbot verantwortlich ist. Ich würde da also nicht von 'den Schweizern' sprechen. Die sind nicht repräsentativ.
Es kann im Endeffekt nur über ein Steuerabkommen gehen. Haudrauf-Rhetorik à la Steinbrück oder ein CD-Kauf sind da nicht unbedingt förderlich.
Im Übrigen sind innerhalb des Schweizer Bankensystems die Konten deutscher Steuersünder sicherlich noch das geringste Problem, wenn man bedenkt, dass dort Diktatoren, Waffenhändler, die Mafia oder Terrorunterstützer ihr Geld deponiert haben. Aber das ist hier ja nicht Thema.

Der Staat kann Gesetze erlassen, sie ändern und auch ignorieren oder durch die Praxis teilweise außer Kraft setzen.

Der Staat darf aber eben nicht machen, was ihm so gerade in den Sinn kommt und dann einfach mal so eben Gesetze umgehen. Auch hier gilt weiterhin Art. 20 Abs. 3 GG. Aber das ist hier ebenso nicht Thema.

Und den User sailor muss ich leider enttäuschen. Ich bin da ganz entspannt, weil ich mein Geld auf die Cayman Islands gebracht habe. >:D
« Letzte Änderung: Mittwoch, 03. Februar 2010 - 10:35:32 von Blubb »